Die Bundeskanzlei

Die Bundeskanzlei ist die sogenannte «Stabstelle» des Bundesrates. Als Stabstelle vermittelt die Bundeskanzlei zwischen dem Bundesrat, der Verwaltung, der Bundesversammlung und der Öffentlichkeit.

Übersicht

  • Der Bundeskanzler / Die Bundeskanzlerin
  • Die Vizekanzler/-innen
  • Aufgaben der Bundeskanzlei

Der Bundeskanzler / Die Bundeskanzlerin

Der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin leitet die Bundeskanzlei. Er oder sie berät und unterstützt den Bundesrat und den/die Bundespräsident/-in bei den jeweiligen Aufgaben. Der/die Bundeskanzler/-in nimmt an den Bundesratssitzungen teil. Dort darf er/sie mitdiskutieren und Anträge stellen. Bei Abstimmungen im Bundesrat darf der/die Bundeskanzler/-in aber nicht teilnehmen.

Der/die Bundeskanzler/-in wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt. Der aktuelle Bundeskanzler ist Viktor Rossi (GLP). Er ist seit dem 1. Januar 2024 im Amt und war zuvor Vizekanzler, also der Stellvertreter des vorherigen Bundeskanzlers Walter Thurnherr.

Die Vizekanzler/-innen

Die Vizekanzler/-innen vertreten den/die Bundeskanzler/-in. Sie nehmen an den Bundesratssitzungen teil. Die Vizekanzler/-innen leiten jeweils bestimmte Bereiche der Bundeskanzlei. Die Vizekanzler/-innen werden vom Bundesrat gewählt.

Zurzeit gibt es zwei Vizekanzlerinnen im Amt. Die aktuellen Vizekanzler/-innen sind Rachel Salzmann und Ursula Eggenberger (ad interim, also vorläufig), welche das Amt inne hat bis eine Nachfolge für Andrea Arcidiacono gefunden wurde.

Aufgaben der Bundeskanzlei

Unterstützung des Bundesrates

Die Bundeskanzlei (BK) unterstützt den Bundesrat vor, während und nach den Bundesratssitzungen.

Vor der Bundesratssitzung...

 

  • bereitet die Bundeskanzlei die Traktandenliste der Sitzung vor.
  • prüft die Bundeskanzlei die Entwürfe der Departemente oder Bundesämter
  • eröffnet die Bundeskanzlei das   Mitberichtsverfahren. Beim Mitberichtsverfahren können die Departemente jeweils zu Berichten anderer Departemente Stellung nehmen. Die Bundeskanzlei fasst diese Stellungnahmen zusammen.

Während der Bundesratssitzung…

 

  • sind der/die Bundeskanzler/-in und die beiden Vizekanzler/-innen dabei.
  • kann der/die Bundeskanzler/-in Anträge an den Bundesrat stellen und mitreden. Er/sie darf aber nicht mitentscheiden.
  • ist ein/-e Vizekanzler/-in für das Protokoll zuständig und kontrolliert, ob die vorbereiteten Medienmitteilungen den getroffenen Entscheidungen des Bundesrats entsprechen.
  • notiert ein/-e Vizekanzlerin die Beschlüsse des Bundesrates und gibt diese an die Mitarbeitenden der Bundeskanzlei weiter, damit diese alles verschriftlichen können.

Nach der Bundesratssitzung…

 

  • werden die Beschlüsse des Bundesrates von der Bundeskanzlei verschriftlicht.
  • informiert die Bundeskanzlei die Departemente über die jeweiligen Beschlüsse des Bundesrates.
  • archiviert die Bundeskanzlei die Dossiers der einzelnen Geschäfte.

Politische Planung und Koordination

Sowohl vor- als auch nach der Bundesratssitzung beschäftigt sich die Bundeskanzlei mit der politischen Planung. 

Anträge prüfen


Die Bundeskanzlei prüft, ob die Anträge der Departemente und Bundesämter die rechtlichen und formellen Ansprüche erfüllen und ob sie mit den Jahreszielen und der Legislaturplanung des Bundesrates vereinbar sind. Zudem fasst die Bundeskanzlei die Anträge zusammen und beurteilt sie inhaltlich. Die Zusammenfassung/Beurteilung wird anschliessend dem/der Bundeskanzler/-in übergeben.

Berichterstattung


Die Bundeskanzlei erstellt auch Berichte, die dem Bundesrat bei der Planung helfen sollen. Einer dieser Berichte ist z. B. der Grundlagenbericht. Diesen erhält der Bundesrat alle vier Jahre vor der Legislaturplanung. Dieser Bericht gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen, welche die Schweiz und die Politik in den nächsten Jahren möglicherweise beschäftigen werden.

Koordination Bundesrat und Bundesversammlung


Die Bundeskanzlei übernimmt zudem verschiedene Planungsaufgaben zwischen dem Bundesrat und der Bundesversammlung. Z. B. führt die Bundeskanzlei eine Datenbank mit allen Aufträgen, die die Bundesversammlung dem Bundesrat erteilt und mit den Aufträgen, die der Bundesrat an die Departemente richtet.

Kommunikation

Die Bundeskanzlei ist für die Kommunikation des Bundesrates zuständig. Auch veröffentlicht sie die Abstimmungsinformationen.

Medienkonferenzen


Nach den Bundesratssitzungen gibt es jeweils eine Medienkonferenz. Diese Medienkonferenz wird von der Bundeskanzlei organisiert und vom/von der Bundesratssprecher/-in geleitet. Seit dem 1. Oktober 2024 ist der Vizekanzler Andrea Arcidiacono der amtierende Bundesratssprecher.

Die Bundeskanzlei ist ebenfalls dafür zuständig, dass die Medienkonferenzen im Internet verfolgt werden können. Zudem sorgen sie dafür, dass die Informationen aus der Medienkonferenz auf verschiedenen sozialen Medien und admin.ch veröffentlicht werden.

Zudem führt die Bundeskanzlei das Medienzentrum beim Bundeshaus. Im Medienzentrum werden die Medienkonferenzen des Bundesrates, des Parlaments und der Abstimmungskommitees abgehalten.

Abstimmungsinformationen


Die Bundeskanzlei veröffentlicht die offiziellen Abstimmungsinformationen des Bundes. Dazu gehört unter anderem das rote Abstimmungsbüchlein, die Erklärvideos auf Youtube und die Informationen auf der VoteInfo App. Die VoteInfo App wird zusammen mit dem Bundesamt für Statistik und den Kantonen geführt.


Auch ist die Bundeskanzlei für den Austausch mit der Bevölkerung zuständig. Angestellte der Bundeskanzlei beantworten Briefe und E-Mails der Bürger/-innen an die Regierung (also an den Bundesrat und die Departemente).

Politische Rechte garantieren

Die Bundeskanzlei sorgt dafür, dass die Schweizer Bevölkerung ihre politischen Rechte ausüben kann. Sie sorgt auch dafür, dass die Wahlen und Abstimmungen der Schweiz korrekt durchgeführt werden.

Initiativen:


Mit einer Initiative können Schweizer Stimmbürger/-innen eine Änderung der Verfassung verlangen. Damit eine Initiative zustande kommt, müssen innerhalb von 18 Monate 100'000 gültige Unterschriften gesammelt werden.

Bei Initiativen unterstützt die Bundeskanzlei das Initiativkommitee bei der Formulierung ihrer Initiative. Wenn die Frist für die Unterschriftensammlung abgelaufen ist, zählt und prüft die Bundeskanzlei die Unterschriften. Sind genügend gültige Unterschriften zusammengekommen, erklärt die Bundeskanzlei die Initiative als zustande gekommen.

Referenden:


Schweizer Stimmbürger/-innen können verlangen, dass über einen Entscheid der Bundesversammlung abgestimmt wird. Dies können sie mit dem fakultativen Referendum tun. Damit ein fakultatives Referendum zustande kommt, braucht es 50'000 Unterschriften innerhalb von 100 Tagen nach der Veröffentlichung des Gesetzes. 

Beim fakultativen Referendum kann das Referendumskommitee sich von der Bundeskanzlei beraten lassen. Wenn die Frist für die Unterschriftensammlung abgelaufen ist, zählt und prüft die Bundeskanzlei die Unterschriften. Sind genügend gültige Unterschriften zusammengekommen, erklärt die Bundeskanzlei das Referendum als zustande gekommen. 

Petitionen:


Eine Petition ist eine Forderung. Jede Person hat das Recht, eine Petition an die Behörden (z. B. Bund und Departemente) zu richten. Die Bundeskanzlei nimmt Petitionen, die an den Bundesrat gerichtet werden, entgegen.


Die Bundeskanzlei nimmt im Bereich politische Rechte auch noch weitere Aufgaben wahr.  Z. B. führt sie das Parteienregister des Bundes. Das ist eine Liste mit Parteien der Schweiz. Die Parteien können sich auf dieser Liste eintragen lassen, müssen es aber nicht. Damit sie sich eintragen lassen können, müssen sie bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen.

Mehrsprachigkeit garantieren

Die Bundeskanzlei sorgt dafür, dass alle amtlichen Texte (also z. B. Gesetze) auf Deutsch, Französisch und Italienisch veröffentlicht werden. Diese drei Sprachen sind die Amtssprachen der Schweiz. Zusätzlich veröffentlicht die Bundeskanzlei einige Informationen auch auf Rätoromanisch und Englisch.