Referendum (fakultativ)

Bundesgesetze werden von der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) beschlossen. Das Stimmvolk stimmt normalerweise nicht über ein Bundesgesetz ab. Wenn jedoch innert 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes mindestens acht Kantone oder 50'000 Stimmbürger/-innen das Referendum verlangen, kommt es trotzdem zu einer Volksabstimmung. Dies nennt man ein fakultatives Referendum. Man spricht darum von einem fakultativen Referendum, weil es anders als bei einem obligatorischen Referendum nicht automatisch zu einer Volksabstimmung kommt.

Das fakultative Referendum ist auch gegen gewisse Staatsverträge und Bundesbeschlüsse möglich.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)