Referendum (fakultativ)

Bundesgesetze werden von der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) beschlossen. Die Bevölkerung stimmt normalerweise nicht über ein Bundesgesetz ab. Werden jedoch innerhalb von 100 Tagen 50 000 Unterschriften gesammelt, so kommt es doch zu einer Volksabstimmung. Die Bevölkerung stimmt dann über das Gesetz ab. Dies nennt man fakultatives Referendum. Man spricht darum von einem fakultativen Referendum, weil es anders als bei einem obligatorischen Referendum nicht automatisch zu einer Volksabstimmung kommt.

Das fakultative Referendum ist auch gegen gewisse Staatsverträge und Bundesbeschlüsse möglich.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)