ÜBERSICHT

  • Der Bundesrat in Kürze
  • Wer sitzt im Bundesrat?
  • Wie wird der Bundesrat gewählt?
  • Die Aufgaben des Bundesrates
  • Die sieben Departemente

DER BUNDESRAT 

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Der Bundesrat setzt Gesetze um, die der National- und Ständerat beschliessen. Er darf auch Vorschläge für neue Gesetze machen. Der Bundesrat hat sieben Mitglieder und wird alle vier Jahre vom National- und Ständerat zusammen gewählt. Mitglieder des Bundesrates können auch früher zurücktreten. Dann gibt es eine Ersatzwahl.

Wer Sitzt im Bundesrat?

Ignazio Cassis (FDP)

Ignazio Cassis (FDP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Guy Parmelin (SVP)

Guy Parmelin (SVP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Viola Amherd (CVP)

Viola Amherd (CVP)

Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Karin Keller-Sutter (FDP)

Karin Keller-Sutter (FDP)

Vorsteherin des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD)

Alain Berset (SP)

Alain Berset (SP)

Bundespräsident 2023

Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI)

Albert Rösti (SVP)

Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Elisabeth Baume-Schneider (SP)

Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD)

Die Bundesratswahlen

Wer wählt den Bundesrat?

Der Bundesrat wird von der vereinigten Bundesversammlung gewählt. Die vereinigte Bundesversammlung besteht aus den 200 NationalrätInnen und den 46 StänderätInnen – also 246 Personen. Alle NationalrätInnen und StänderätInnen haben eine Stimme.

Wo wird der Bundesrat gewählt?

Der Bundesrat wird im Nationalratssaal gewählt. Die NationalrätInnen sitzen an ihren üblichen Plätzen. Die StänderätInnen haben ihren Platz in der hintersten Reihe an der Wand.

Die Bundespräsidentschaft

Der oder die BundespräsidentIn wird jeweils für ein Jahr gewählt. Die gleiche Person kann nicht zwei Jahre hintereinander gewählt werden. Auch einE VizepräsidentIn wird jährlich festgelegt. Der/die BundespräsidentIn wird von der Bundesversammlung gewählt. Normalerweise übernimmt  jeweils das dienstälteste Mitglied des Bundesrats die Bundespräsidentschaft. 

Wer kann in den Bundesrat gewählt werden?

Es können alle stimmberechtigten SchweizerInnen gewählt werden. Es können also nicht nur NationalrätInnen und StänderätInnen gewählt werden.

Wer ist gewählt?

Gewählt wird, wer in einem Wahlgang das absolute Mehr erreicht. Das absolute Mehr ist die Hälfte aller abgegebenen Stimmen plus eins. Geben alle NationalrätInnen und StänderätInnen ihre Stimme ab, so wird jene Person in den Bundesrat gewählt, die in einem Wahlgang 124 Stimmen erhält (246 Stimmen durch 2 plus 1).

Der genaue Wahlprozess

In den ersten zwei Wahlgängen dürfen alle wählbaren Personen gewählt werden. Normalerweise stellen die Parteien Kandidierende auf. Diese Kandidieren haben oft vorher bereits ein politisches Amt, zwingend ist das aber nicht.

Ab dem dritten Durchgang können nur noch Personen gewählt werden, die im ersten und zweiten Wahlgang genügend Stimmen erhalten haben. Eine Person scheidet aus, wenn sie ab dem zweiten Wahlgang weniger als zehn Stimmen erhält, oder die Person mit den wenigsten Stimmen ist. Die gewählte Person kann auch nach der Wahl auf das Amt verzichten.

 

Amtsdauer

Wie lange wird der Bundesrat gewählt?

Der Bundesrat wird für jeweils vier Jahre gewählt. Oft bleiben Personen länger als vier Jahre im Bundesrat, das heisst, sie werden wiedergewählt. BundesrätInnen können jederzeit zurücktreten. Die vereinigte Bundesversammlung kann ein Mitglied des Bundesrates auch als amtsunfähig erklären oder vom Amt entheben.

Amtsunfähigkeit

Ein Mitglied des Bundesrats kann sein Amt verlieren, wenn er/sie amtsunfähig wird. Das heisst, dass die Person gesundheitlich längerfristig nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen. Der Bundesrat oder die versammelte Bundesversammlung dürfen einen Antrag stellen, bei dem geprüft wird, ob die Person Amtsunfähig ist. Wenn einE BundesrätIn aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, wird in der nächsten Session die Nachfolge gewählt.

Amtsenthebung

Ein Mitglied des Bundesrats kann während seiner Amtszeit nur aus schwerwiegenden Gründen das Amt verlieren. Zum Beispiel, wenn die Handlungen des Bundesratsmitglied der Stellung der Schweiz in der Welt grossen Schaden zufügen, oder wenn ein Verdacht auf illegales Verhalten besteht. Damit ein Bundesratsmitglied vom Amt enthoben werden kann, muss erst seine politische Immunität aufgehoben werden. Das heisst, dass sie strafverfolgt werden können. Bisher wurde erst einmal die Immunität einer Bundesrätin aufgehoben. Die Bundesrätin Elisabeth Kopp trat 1988 nach dem Verdacht, dass sie das Amtsgeheimnis verletzt habe, zurück. Damit der Verdacht untersucht werden konnte, wurde ihre politische Immunität aufgehoben. 1990 wurde sie freigesprochen.

Die Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er führt Gesetze aus und macht Vorschläge für neue Gesetze. Zusätzlich plant er staatliche Tätigkeiten. Über diese Tätigkeiten muss er die Öffentlichkeit rechtzeitig und korrekt informieren. Doch was heisst das genau? Staatliche Tätigkeiten sind:

  • Dafür sorgen, dass das Recht eingehalten wird.
  • Die Bundesfinanzen führen.
  • Die Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund pflegen.
  • Die Beziehungen der Schweiz zum Ausland pflegen.
  • Die Bundesverwaltung leiten.

 

Unterstützt wird der Bundesrat von der Bundeskanzlei und der oder dem BundeskanzlerIn.

 

Planung und Organisation

Der Bundesrat trifft sich mindestens einmal in der Woche in einer Sitzung. Anwesend sind dabei jeweils die sieben BundesrätInnen, der/die BundeskanzlerIn, sowie die VizekanzlerInnen. Manchmal werden ExpertInnen oder wichtige Angestellte der Bundesverwaltung zur Sitzung eingeladen. Normalerweise findet die Sitzung im Bundesratszimmer statt. Ein bis zwei Mal im Jahr wird die Sitzung in einem anderen Kanton gehalten. Damit zeigt der Bundesrat seine Verbundenheit zu den Kantonen. Während den Sitzungen spricht jedes Mitglied des Bundesrats seine Muttersprache. Der Bundesrat darf erst über etwas entscheiden, wenn mindestens vier der sieben Mitglieder anwesend sind. 

Vier Mal im Jahr trifft sich der Bundesrat mit den PräsidentInnen der Bundesparteien. Diese Treffen heissen «Von-Wattenwyl-Gespräche». Sie sind dazu da, aktuelle Themen zu besprechen

Der Bundesrat erstellt auch verschiedene Pläne für die Schweiz, so beispielsweise die Legislaturplanung oder der Finanzplan.

Die Legislaturplanung

Die Legislaturplanung ist die Planung über die wichtigsten Ziele und Massnahmen des Bundesrats. Sie wird alle vier Jahre erstellt. Die Planung zeigt der Bundesversammlung, was der Bundesrat vorhat. Ausserdem formuliert der Bundesrat jedes Jahr Ziele für sich und die Departemente, die auf der Legislaturplanung basieren. In einem Geschäftsbericht zeigt der Bundesrat am Ende des Jahres, wie gut er diese Ziele erreicht hat. Der Bundesrat zeigt die Legislaturplanung, die Jahresplanung und den Geschäftsbericht der Bundesversammlung.

Der Finanzplan

Der Finanzplan ist eine Art Budget der Schweiz für die kommenden Jahre. Der Finanzplan wird in der Wintersession der Bundesversammlung vorgestellt. Er wird nur umgesetzt, wenn die Bundesversammlung damit zufrieden ist. Der Bundesrat ist auch dafür verantwortlich, die laufenden Kosten zu erfassen und Ende Jahr eine Schlussrechnung zu erstellen. Dort sind alle Ausgaben und Einnahmen vermerkt, die die Schweiz im jeweiligen Jahr hatte. Die Schlussrechnung wird in der Sommersession auch von der Bundesversammlung geprüft.

 

Die Beziehung zwischen Bund und den Kantonen pflegen

Der Bundesrat pflegt die Beziehungen zu und zwischen den Kantonen. Grundsätzlich ist der Bundesrat dafür zuständig, dass das Bundesrecht, die Kantonsverfassungen und die Verträge zwischen den Kantonen eingehalten werden. Auch besucht der Bundesrat regelmässig die Regierungen der Kantone. Manche Beschlüsse der Kantone müssen vom Bundesrat genehmigt werden. Welche Beschlüsse das sind, wird im Bundesrecht festgehalten. Im Bundesgesetz über Umweltschutz steht z.B., dass die Kantone die Genehmigung des Bundesrates brauchen, wenn sie zusätzliche Richtlinien zur Abfallentsorgung erstellen möchten. So kontrolliert der Bundesrat, dass das Bundesrecht eingehalten wird. Die meisten Genehmigungen werden aber von den Departementen erteilt. Der Bundesrat selbst entscheidet nur in Streitfällen über die Genehmigung. Der Bundesrat darf Verträge zwischen den Kantonen oder mit dem Ausland verbieten

Gesetze und Rechte entwerfen

Der Bundesrat ist dafür zuständig, dass die verschiedenen Gesetze der Schweiz umgesetzt werden. Der Bundesrat kann selbst keine Gesetze erlassen. Er kann aber der Bundesversammlung Gesetzesvorschläge machen oder Verordnungen erlassen. Verordnungen konkretisieren bereits vorhandene Gesetze. Der Bundesrat setzt Beschlüsse der Bundesversammlung um, wie z. B. Aufträge, um etwas zu planen.

Die Sicherheit der Schweiz wahren

In sehr dringenden Fällen kann der Bundesrat ohne die Zustimmung der vereinigten Bundesversammlung handeln. Wenn es z. B. Krieg gibt, sich eine Naturkatastrophe ereignet oder eine Pandemie ausbricht. In solchen Fällen darf er dringliche Verordnungen oder Verfügungen beschliessen, um die Bevölkerung zu schützen. Solche Verordnungen sind sechs Monate gültig. Die Gültigkeit einer Notfall-Verordnung kann verlängert werden, indem der Bundesrat der vereinigten Bundesversammlung innerhalb der sechs Monate einen Gesetzesentwurf vorschlägt.

Die Schweiz im Ausland vertreten

Der Bundesrat vertritt die Schweiz im Ausland. Er schliesst Verträge mit anderen Ländern ab. Verträge müssen jeweils auch von der Bundesversammlung gutgeheissen werden. 

Die Bundesverwaltung leiten

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Die Verwaltung ist in sieben Departemente aufgeteilt. Jedes Mitglied des Bundesrates ist für ein Departement zuständig. Der Bundesrat wählt die wichtigsten Angestellten der Departemente, wie z. B StaatssekretärInnen oder die Leitung der Finanzkontrolle. Die Personen, die sie wählen, müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden

Die Sieben Departemente 

Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Das EDA ist für die Vertretung der Interessen der Schweiz im Ausland zuständig. Es pflegt die Beziehungen der Schweiz zum Ausland und ist die Anlaufstelle für AuslandschweizerInnen

Departement des Inneren (EDI)

Das EDI setzt sich mit wichtigen Themen innerhalb der Schweiz auseinander. Das Departement sorgt sich um die Familienpolitik und die Kulturförderung. Auch die Gesundheit und die Gleichstellung der Schweizer Bevölkerung gehören zum Aufgabenbereich des EDI.

Justiz- und Polizeidepartement (EJPD)

Das Departement befasst sich mit dem Zusammenleben der Menschen in der Schweiz. Es ist unter anderem zuständig für die Schweizer Justiz, Fragen zur Migration und die Polizei.

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS)

Das Departement ist zuständig für das Militär der Schweiz. Es kümmert sich zudem um den Bevölkerungsschutz, um Sport und um den Nachrichtendienst des Bundes. Der Nachrichtendienst ist für die frühe Erkennung von Bedrohungen und für die Sicherheit der Schweiz zuständig.

Finanzdepartement (EFD)

Das EFD setzt sich vor allem mit Finanzen auseinander. Es erstellt unter anderem das Bundesbudget und ist zuständig für Zoll und Steuern. Ausserdem stellt es die Informatikdienste für die gesamte Bundesverwaltung zur Verfügung.

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF)

Das Departement ist unter anderem zuständig für Wirtschaftsfragen, Landwirtschaft und Bildung. Auch der Zivildienst und die Wohnungspolitik gehören zu den Aufgaben des WBF.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Das Departement ist vor allem für Infrastruktur- und Umweltfragen zuständig. Es sorgt z. B. für das Schweizer Stromnetz.

 

Die Bundeskanzlei unterstützt und beaufsichtigt die Departemente.