Exekutive

Damit in einem Staat die Macht an verschiedene Personen verteilt ist, gibt es die Gewaltenteilung. Die drei Gewalten sind die Legislative (Gesetze machen), die Exekutive (Gesetze umsetzen) und die Judikative (Einhaltung kontrollieren).

​Die Exekutive setzt die Gesetze um, die die Legislative beschliesst. Sie sind also für die Verwaltung des Staats zuständig. Oft wird als Synonym auch Regierung gebraucht.

Auf Bundesebene ist die Exekutive der Bundesrat, auf Kantonsebene der Regierungsrat (manchmal auch Staatsrat, Standeskommission, Regierung) und bei den Gemeinden der Gemeinderat (oder manchmal Stadtrat).

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Exekutiv