Staatskunde

Staaten lassen sich anhand verschiedener Merkmale miteinander vergleichen und voneinander unterscheiden. Zu den wichtigsten Merkmalen zählen die Staatsorganisation und die Herrschaftsform. Die Staatsorganisation bestimmt, wo die Macht in einem Staat ausgeübt wird. Die Herrschaftsform (auch Regierungsform genannt) bestimmt, wer die Macht in einem Staat besitzt. Die Schweiz ist ein föderalistischer und demokratischer Staat. Was das genau bedeutet – und was du sonst noch über die Schweiz wissen solltest – erfährst du hier.

Übersicht

  • Wie ist die Schweiz aufgebaut?
  • Legislative: Die Bundesversammlung
  • Exekutive: Der Bundesrat
  • Judikative: Das Bundesgericht
  • Deine Rolle in der Politik
  • Zusammenfassung

Wie ist die Schweiz aufgebaut?

Föderalismus

Ein föderalistischer Staat besteht aus mehreren Teilstaaten und kann auch als Bundesstaat bezeichnet werden. Bei einem föderalistischen Staat ist die politische Macht zwischen dem Staat und den Teilstaaten aufgeteilt. Das bedeutet, dass auch die Teilstaaten politische Entscheide treffen können.

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Die staatlichen Aufgaben werden zwischen verschiedenen Ebenen aufgeteilt: dem Bund, den Kantonen und den Gemeinden. In gewissen Bereichen arbeiten sie auch zusammen.

Bund: Die Aufgaben, die der Bund übernimmt, sind in der Bundesverfassung geregelt. Grundsätzlich sind das Aufgaben, die schweizweit ähnlich geregelt werden sollen, z. B. das Militär oder die Nationalstrassen.

Kantone: Die 26 Kantone sind für Aufgaben zuständig, die den Kanton betreffen. Das sind z. B. die Kantonsstrassen oder die Zulassung von Ärzt/-innen. Sie können auch selber Gesetze machen. Ausserdem können die Kantone entscheiden, welche Aufgaben den Gemeinden zukommen.

Gemeinden: Die Gemeinden übernehmen Aufgaben, die ihnen von den Kantonen zugeteilt werden. Oft sind das z. B. die Organisation der Primarschule oder der Kinderbetreuung.

Demokratie

In einer Demokratie wählen die Bür­ger/innen ihre Vertreter/-innen, z. B. in das Parlament. Diese Vertreter/-innen treffen dann Entscheidungen und erarbeiten Gesetze für das Volk. 

Es gibt verschiedene Arten von Demokratien, aber in jeder Demokratie bestimmt das Volk, wer die politische Macht erhält. Die Schweiz ist eine sogenannte «direkte Demokratie». Das heisst, dass Bür­ger/innen zusätzlich zu den Wahlen auch über Gesetze abstimmen dürfen und Verfassungsänderungen vorschlagen können. Durch diese Art der Demokratie kann sich die Bevölkerung also direkt an der Gesetzgebung beteiligen.

Unterschiede zwischen Demokratie und Diktatur

Demokratie: In der Schweiz leben wir in einer Demokratie. Das bedeutet, dass es nicht eine Person oder eine Organisation gibt, die alleine über unsere Zukunft bestimmen kann. Wir als Bürger/-innen können in der Politik mitbestimmen. Das können wir durch Wahlen oder Abstimmungen. Bei Wahlen können wir regelmässig bestimmen, welche Politiker/-innen für uns politische Entscheide treffen sollen. Entscheiden sie nicht so, wie wir es wollen, können wir bei den nächsten Wahlen jemand anderen wählen. Bei Abstimmungen können wir bei konkreten Sachfragen mitbestimmen. Wir können zu einer Vorlage direkt Ja oder Nein sagen.

Diktatur: In einer autokratischen Regierungsform finden keine fairen Wahlen statt. Es gibt verschiedene Arten von Diktaturen, aber in jeder Diktatur wird die politische Macht nicht vom Volk mit Wahlen bestimmt. Eine bestimmte Personengruppe hat die ganze politische Macht. Die politische Macht wird innerhalb dieser bestimmten Personengruppe weitergegeben.

Gewaltenteilung

Ein Merkmal der Demokratie ist auch die sogenannte «Gewaltenteilung». Das bedeutet, dass die Macht auf verschiedene Staatsgewalten verteilt ist. Keine Person darf gleichzeitig in mehreren Gewalten derselben Ebene vertreten sein. Es ist also nicht möglich, gleichzeitig Mitglied des Nationalrats und des Bundesgerichts zu sein. Je nach Kanton oder Gemeinde dürfen Personen aber z. B. gleichzeitig im Gemeinderat und im Nationalrat sein.

Jede Staatsgewalt hat klar definierte Aufgaben. Die drei staatlichen Gewalten sind die Legislative, die Exekutive und die Judikative.

Legislative (Parlament): Die Legislative macht Gesetze und entscheidet über sie. Die Legislative der Schweiz sind der National- und Ständerat. Zusammen werden die beiden Räte auch «Bundesversammlung» genannt.

Exekutive (Regierung): Die Exekutive ist die Regierung und die dazugehörige Verwaltung. Die Exekutive sorgt dafür, dass die Gesetze umgesetzt werden. Die Exekutive der Schweiz sind der Bundesrat und die Bundesämter.

Judikative (Gerichte): Die Judikative ist die rechtssprechende Gewalt. Sie entscheidet in einem Streitfall, wie ein Gesetz angewendet werden soll, z. B. welche Wiedergutmachung einer Person laut Gesetz zusteht, wenn sie bestohlen wurde. Die Judikative der Schweiz ist das Bundesgericht.

Du: In einer Demokratie kannst auch du dich an der Politik beteiligen. Mit deiner Stimme bestimmst du, welche Politiker/-innen dich in der Regierung und im Parlament vertreten. Mit Initiativen und Referenden kannst du zudem über Gesetze mitentscheiden.

Dieses Dossier beschäftigt sich besonders mit der Gewaltenteilung auf Bundesebene. Die Gewaltenteilung gibt es aber auch auf Kantons- und teilweise sogar auf Gemeindeebene. Hier erfährst du mehr über die Gewalten in deinem Kanton.

Legislative: Die Bundesversammlung

Das Parlament der Schweiz wird auch Bundesversammlung genannt. Die Bundesversammlung besteht aus Nationalrat und Ständerat. Sie bildet die Legislative der Schweiz.

Nationalrat: vertritt das Volk, 200 Mitglieder

Ständerat: vertritt die Kantone, 46 Mitglieder

Wer darf National- oder Ständerät/-in werden? Gründsätzlich alle volljährigen Schweizer/-innen.

Wie setzt sich der National- und Ständerat zusammen? Im Ständerat haben die Kantone je zwei Sitze und die sechs Halbkantone je einen Sitz. Beim Nationalrat sieht es jedoch anders aus. Je mehr Einwohner/-innen ein Kanton hat, desto mehr Sitze hat er auch im Nationalrat.

Wer wählt die Mitglieder des National- und Ständerats? Die Schweizer Stimmbevölkerung.

Wie oft wird der National- und Ständerat gewählt? Alle vier Jahre.

Wie lange dürfen National- und Ständerät/-innen im Amt bleiben? Solange sie wiedergewählt werden. In den meisten Kantonen gibt es keine Amtszeitbeschränkung.

Aufgaben der Bundesversammlung

Die Bundesversammlung hat viele verschiedene Aufgaben. Ihre Hauptaufgabe ist es vor allem, Gesetze zu machen. Sie bestimmt auch über das Budget der Schweiz und kontrolliert, ob die Kantonsverfassungen dem Bundesrecht entsprechen. Die Bundesversammlung ist für die Wahl und die Aufsicht des Bundesrats zuständig. Die meisten Aufgaben der Bundesversammlung werden während den Sessionen erledigt.

Session: In der Schweizer Politik beschreibt «Session» den Zeitraum, in dem sich der Nationalrat und der Ständerat versammeln. Während den Sessionen beraten die Räte über neue Gesetze oder Gesetzesänderungen und genehmigen z. B. Beschlüsse oder die Finanzplanung des Bundesrates. Sie wählen den Bundesrat und die Richter/-innen der Bundesgerichte. Die Session findet mindestens viermal pro Jahr statt. Sie dauert jeweils drei Wochen. Wenn es besonders viel zu besprechen gibt, kann es auch sogenannte «Sondersessionen» geben. Die Sessionen finden im Bundeshaus statt.

Organisation der Bundesversammlung

Die beiden Räte bestehen in der Regel aus Politiker/-innen, die verschiedenen Parteien angehören. Es gibt aber auch parteilose Politiker/-innen.

Parteien: Parteien sind Gruppen, in denen sich Personen mit ähnlichen politischen Meinungen zusammenfinden. Sie suchen unter ihren Mitgliedern nach Kandidierenden, die ein politisches Amt übernehmen möchten. Wenn jemand gewählt wird, vertritt er oder sie die Interessen der Wählenden und der eigenen Partei im Parlament oder der Regierung. Parteien reden in den öffentlichen Diskussionen zu politischen Themen mit und bringen ihre Meinungen ein. Jede Person in der Schweiz kann eine eigene Partei gründen oder einer bereits existierenden Partei beitreten.

Fraktionen: Im Parlament können sich Mitglieder mit ähnlichen Ansichten zu Fraktionen zusammen­ setzen. Um eine Fraktion zu gründen, braucht es mindestens fünf Mitglieder des National- oder des Ständerates. Die Fraktionen treffen sich während der Session einmal pro Woche und besprechen anstehende Geschäfte vor. Ein/-e Nationalrät/-in muss einer Fraktion angehören, wenn sie oder er in einer Kommission tätig sein möchte.

Kommissionen: Der Nationalrat und der Ständerat können Aufgaben an Kommissionen weitergeben. Eine Kommission ist eine Gruppe von Ratsmitgliedern, die Aufträge zu einem bestimmten Thema bearbeiten. Sie erarbeiten z. B. Gesetzesentwürfe zu ihrem Thema oder prüfen Vorschläge des Bundesrates. Es gibt ständige Kommissionen und Spezial­ kommissionen. Die ständigen Kommissionen sind über einen längeren, unbestimmten Zeitraum für ein Thema zuständig. Spezialkommissionen werden extra für einen spezifischen Auftrag geschaffen. Wenn der Auftrag abgeschlossen ist, wird die Spezialkommission wieder aufgelöst. Der Nationalrat besitzt zwölf ständige Kommissionen, der Ständerat besitzt elf. Es gibt auch Kommissionen, in denen Mitglieder aus beiden Räten vertreten sind.

Exekutive: Der Bundesrat

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Die Regierung wird auch «Exekutive» genannt.

Wer darf Bundesrät/-in werden? Alle volljährigen Schweizer/-innen.

Wie viele Bundesrat/-innen gibt es? Der Bundesrat hat sieben Mitglieder. Wer zurzeit im Bundesrat ist, erfährst du hier. 

Wer wählt die Bundesrät/-innen? Die Bundesversammlung.

Wie oft wird der Bundesrat gewählt? Alle vier Jahre. Tritt ein Mitglied des Bundesrats vor Ende der Amtszeit zurück, gibt es eine Ersatzwahl für seinen/ihren Sitz.

Wie lange dürfen Bundesrät/-innen im Amt bleiben? Solange sie wiedergewählt werden. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.

Aufgaben des Bundesrats

Der Bundesrat macht Vorschläge für neue Gesetze und setzt bestehende Gesetze um. Zusätzlich plant er staatliche Tätigkeiten. Über diese Tätigkeiten muss er die Öffentlichkeit rechtzeitig und korrekt informieren.

Staatliche Tätigkeiten sind:

  • Dafür sorgen, dass das Recht eingehalten wird.
  • Die Bundesfinanzen führen.
  • Die Beziehungen zwischen den Kantonen und dem Bund pflegen.
  • Die Beziehungen der Schweiz zum Ausland pflegen.
  • Die Bundesverwaltung leiten.

Der/die Bundespräsident/-in

Der/die Bundespräsident/-in wird jeweils für ein Amtsjahr gewählt. Der/die Bundespräsident/-in gilt in dieser Zeit als «Primus inter Pares» (Erste/-r unter Gleichgestellten). Er/sie übernimmt eine repräsentative Rolle.

Das bedeutet z. B., dass er oder sie die Schweiz im Ausland vertritt und die Bundesratssitzungen leitet. Der/die Bundespräsident/-in hat in der Schweiz jedoch keine zusätzliche Macht.

Zauberformel

Als Zauberformel wird die Zusammensetzung des Bundesrates bezeichnet. Nach der Zauberformel sollen die Parteien im Bundesrat vertreten sein, die bei den Wahlen am meisten Stimmen erhalten haben. Die sieben Bundesratssitze werden dabei nach dem Anteil Wähler/-innen aufgeteilt.

Die Zauberformel ist kein offizielles Gesetz, sondern eine sogenannte «Konvention». Eine Konvention ist eine Verhaltensregel, die aus Anstand oder Gewohnheit befolgt wird. Es kann deswegen vorkommen, dass die Verteilung der Parteien im Bundesrat nicht ganz der Zauberformel entspricht.

Departemente

Der Bundesrat leitet die Bundesverwaltung. Die Verwaltung ist in sieben Departemente aufgeteilt. Jedes Mitglied des Bundesrates ist für ein Departement zuständig. Der Bundesrat wählt die wichtigsten Angestellten der Departemente, wie z. B. Staatssekretär/-innen oder die Leitung der Finanzkontrolle. Die Personen, die der Bundesrat wählt, müssen von der Bundesversammlung genehmigt werden. Die sieben Departemente sind:

Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA): Das EDA ist für die Vertretung der Interessen der Schweiz im Ausland zuständig. Es pflegt die Beziehungen der Schweiz zum Ausland und ist die Anlaufstelle für Auslandschweizer/-innen.

Departement des Inneren (EDI): Das EDI setzt sich mit vielen verschiedenen Themen innerhalb der Schweiz auseinander. Es kümmert sich um die Familienpolitik und die Kulturförderung. Auch die Gesundheit und die Gleichstellung der Schweizer Bevölkerung gehören zum Aufgabenbereich des EDI.

Justiz- und Polizeidepartement (EJPD): Das EJPD befasst sich mit dem Zusammenleben der Menschen in der Schweiz. Es ist unter anderem zuständig für die Schweizer Justiz, Fragen zur Migration und die Polizei.

Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK): Das UVEK ist vor allem für Infrastruktur- und Umweltfragen zuständig. Es sorgt z. B. für das Schweizer Stromnetz. 

Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS): Das VBS ist zuständig für die Schweizer Armee. Es kümmert sich zudem um den Bevölkerungsschutz, um Sport und um den Nachrichtendienst des Bundes. Der Nachrichtendienst ist für die frühe Erkennung von Bedrohungen und für die Sicherheit der Schweiz zuständig.

Finanzdepartement (EFD): Das EFD setzt sich vor allem mit Finanzen auseinander. Es erstellt unter anderem das Bundesbudget und ist zuständig für Zoll und Steuern. Ausserdem stellt es die Informatikdienste für die gesamte Bundesverwaltung zur Verfügung.

Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF): Das WBF ist unter anderem zuständig für Wirtschaftsfragen, Landwirtschaft und Bildung. Auch der Zivildienst und die Wohnungspolitik gehören zu den Aufgaben des WBF.

Bundeskanzlei

Für die Vermittlung zwischen dem Bundesrat, den Departementen, der Bundesversammlung und den Bürger/-innen gibt es die Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei ist die Stabsstelle des Bundesrats.

Als Stabsstelle übernimmt die Bundeskanzlei verschiedenste Aufgaben. Unter anderem:

  • …unterstützt die Bundeskanzlei den Bundesrat, indem sie die Geschäfte vor- und nachbereitet.
  • …prüft die Bundeskanzlei, ob die Anträge der Departemente und Bundesämter mit der Jahresplanung des Bundesrats vereinbar sind.
  • …übernimmt die Bundeskanzlei die Kommunikation des Bundesrates und veröffentlicht die Abstimmungsinformationen.
  • …sorgt die Bundeskanzlei dafür, dass alle amtlichen Texte (z. B. Gesetze) auf Deutsch, Französisch und Italienisch veröffentlicht werden.

Judikative: Das Bundesgericht

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz. Es gehört also zur Judikative.

Wer darf Bundesrichter/-in werden? Alle volljährigen Schweizer/-innen. In der Regel sind es aber Personen, die ein Rechtsstudium abgeschlossen haben.

Wie viele Bundesrichter/-innen gibt es? Zwischen 35 und 45.

Wer wählt die Bundesrichter/-innen? Die Bundesversammlung. Sie wählt auch eine/n Budesgerichtspräsident/-in.

Wie oft werden die Bundesrichter/-innen gewählt? Alle sechs Jahre.

Wie lange dürfen Bundesrichter/-innen im Amt bleiben? Solange sie wiedergewählt werden. Es gibt keine Amtszeitbeschränkung.

Wo befindet sich das Bundesgericht? In Lausanne. 

Aufgaben des Bundesgerichts

Das Schweizer Bundesgericht hat verschiedene Aufgaben. Es überprüft z. B. die Urteile unterer Gerichte, achtet darauf, dass das Recht einheitlich angewandt wird, und entwickelt das Recht weiter.

Überprüfen von Urteilen: In der Schweiz gibt es mehrere Gerichte mit unterschiedlichen Kompetenzen. Auf kantonaler Ebene gibt es z. B. sogenannte Bezirks- oder Regionalgerichte. Ist eine Person mit dem Urteil eines Gerichts nicht einverstanden, so kann sie es von einem nächsthöheren Gericht überprüfen lassen. Das letzte Gericht, von welchem ein Urteil im Schweizer Recht beurteilt werden kann, ist das Bundesgericht.

Entwicklung des Rechts: In der Schweiz gibt es über 5000 nationale und internationale Gesetze. Dazu kommen noch viele kantonale Gesetze, die von Kanton zu Kanton anders sind. Zusätzlich können Rechte und Pflichten auch in anderen Texten des Rechts geregelt sein. Nichtsdestotrotz kommt es vor, dass gewisse Anliegen nicht oder nicht eindeutig im Gesetz geregelt sind. Trifft das Bundesgericht Entscheide über solche Angelegenheiten, schafft es dadurch neue Leitlinien. An diesen können sich unterstellte Gerichte in ähnlichen Fällen orientieren. So kann sich das Recht fortlaufend weiterentwickeln.

Einheitliche Rechtsanwendung: Das Bundesgericht schaut, dass das Schweizer Recht einheitlich angewendet wird. Gesetze können unterschiedlich ausgelegt werden. Es ist daher möglich, dass z. B. ein Gericht in der Westschweiz ein Gesetz anders auslegt als ein Gericht in der Ostschweiz. Dies kann zu unterschiedlichen Urteilen führen. Da jeder Mensch in der Schweiz gleich ist vor dem Gesetz, dürfen gleiche Angelegenheiten nicht unterschiedliche Urteile zur Folge haben. Aus diesem Grund orientieren sich die Gerichte der Schweiz an den Urteilen des Bundesgerichts.

Das Schweizer Recht

Das Recht schreibt vor, was in einer Gesellschaft erlaubt ist und was nicht. Diese Verhaltensgrundsätze werden Rechtsnormen genannt. In der Schweiz werden die Rechtsnormen in der Bundesverfassung, den Kantonsverfassungen, sowie in Gesetzen und Verordnungen geregelt.

Bundesverfassung: Die Bundesverfassung schreibt die obersten nationalen Verhaltensgrundsätze vor. Sie definiert die Grundrechte und die Pflichten der Schweizer/-innen. Eine Verfassung regelt zudem die Organisation des Staates. Die Kantonsverfassungen sowie alle anderen rechtlichen Bestimmungen unterstehen der Bundesverfassung. Das bedeutet, dass Kantonsverfassungen, Gesetze und Verordnungen der Bundesverfassung nicht widersprechen dürfen.

Gesetze: Ein Gesetz ist eine rechtliche Bestimmung. Das heisst, es regelt einen bestimmten Teil des Zusammenlebens. Gesetze legen z. B. Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten fest. Die Bundesgesetze der Schweiz basieren auf den Verhaltensgrundsätzen, die in der Bundesverfassung stehen. Die Bundesgesetze werden von der Bundesversammlung festgelegt.

Verordnungen: Auf Grundlage der Gesetze werden Verordnungen gemacht. Verordnungen sind Regelungen, die Gesetze ausführen, ergänzen und vervollständigen. Alle drei Gewalten der Schweiz – der Bundesrat, das Bundesgericht und das Parlament – dürfen bundesweite Verordnungen erlassen.

Was passiert, wenn sich das Schweizer Recht und das Völkerrecht widersprechen?

Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten. Das Völkerrecht ist also internationales Recht. In der Bundesverfassung ist nicht klar geregelt, was passiert, wenn das Völkerrecht und das Schweizer Recht unterschiedliche Sachen vorschreiben. Um trotzdem zu wissen, wie die Schweiz in solchen Fällen handeln soll, hat das Bundesgericht gewisse Regeln festgelegt.

Wenn sich Schweizer Recht und Völkerrecht widersprechen, versucht die Schweiz das Schweizer Recht so anzupassen, dass es mit dem Völkerrecht vereinbar ist. Falls diese Anpassung nicht möglich ist, wendet die Schweiz das Völkerrecht an. Eine Ausnahme dieser Regel gibt es dann, wenn das Parlament absichtlich ein Gesetz oder eine Verfassungsänderung beschliesst, welche/s dem Völkerrecht widerspricht. In diesem Fall wird das Schweizer Recht angewendet. Eine Ausnahme sind jedoch die Menschenrechte, welche immer Vorrang vor dem Schweizer Recht haben.

Deine rolle in der politik

Zur direkten Demokratie gehört, dass auch du dich an der Politik beteiligen kannst. Das kannst du z. B., indem du deine Vertretung für den National- und Ständerat wählst, aber auch indem du abstimmst oder Referenden, Initiativen und Petitionen startest oder unterschreibst.

Fakultatives Referendum: Gesetze werden vom Parlament gemacht. Gesetze sind in der Regel ohne die Zustimmung der Stimmbevölkerung gültig, unterliegen aber dem «fakultativen Referendum». Das bedeutet, dass die Stimmbevölkerung doch darüber abstimmt, wenn jemand das Referendum ergreift und dieses für gültig erklärt wird. Damit das Referendum auf Bundesebene zustande kommt, müssen 50'000 Unterschriften von Stimmbürger/-innen gesammelt werden. Das muss innerhalb von 100 Tagen nach Veröffentlichung des Gesetzes passieren.

Obligatorisches Referendum: Es gibt Entscheide, die nur mit der Zustimmung der Stimmbevölkerung gültig sind. Die Stimmbevölkerung muss also zwingend darüber abstimmen. Solche Entscheide unterstehen dem «obligatorischen Referendum». Anders als bei einem fakultativen Referendum müssen dafür keine Unterschriften gesammelt werden. Dem obligatorischen Referendum unterstehen Änderungen der Bundesverfassung, aber auch Beitritte zu gewissen Organisationen wie z. B. zur UNO oder zur EU. Bei einem obligatorischen Referendum braucht es das doppelte Mehr, es muss also sowohl die Mehrheit der Stimmbevölkerung als auch die Mehrheit der Kantone zustimmen.

Volksinitiative: Mit einer eidgenössischen Volksinitiative kann die Stimmbevölkerung eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Dafür müssen innerhalb von 18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmbürger/-innen gesammelt werden. Kommen diese Unterschriften rechtzeitig zusammen, stimmt die Stimmbevölkerung über die Initiative ab.

Petition: Jede Person (auch eine nicht stimmberechtigte Person) kann eine Petition, das heisst eine «Bittschrift», an Gemeinde-, Kantons- oder Bundesbehörden richten. Dabei kann es sich um Kritik, Vorschläge oder Beschwerden handeln. Allerdings ist die Behörde nicht verpflichtet, darauf zu antworten. Du musst also angehört werden, es muss dir aber keine Antwort gegeben werden. Meist wird eine Petition in Form einer Unterschriftenliste eingereicht. Die Unterschriften werden beispielsweise auf der Strasse oder online gesammelt. Es gibt keine Frist für das Sammeln der Unterschriften und auch keine formalen Vorgaben für den Text und den Unterschriftenbogen.

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