Übersicht

  • Demokratie: Was ist der Unterschied zwischen Demokratie und Diktatur?
  • Schweiz: Wie ist der Staat aufgebaut?
  • Macht und Gewaltenteilung: Wer darf was in der Schweiz?
  • Bund, Kanton und Gemeinde: Was bedeutet Föderalismus?

UNTERSCHIEDE ZWISCHEN DEMOKRATIE UND DIKTATUR

Demokratie

In der Schweiz leben wir in einer Demokratie. Das bedeutet, dass es nicht eine Person oder eine Organisation gibt, die alleine über unsere Zukunft bestimmen kann. Wir als Bürger/-innen können in der Politik mitbestimmen. Das können wir durch Wahlen oder Abstimmungen.

Bei Wahlen können wir regelmässig bestimmen, welche Politiker/-innen für uns politische Entscheide treffen sollen. Entscheiden sie nicht so, wie wir es wollen, können wir bei den nächsten Wahlen jemand anderen wählen. Bei Abstimmungen können wir bei konkreten Sachfragen mitbestimmen. Wir können zu einer Vorlage direkt Ja oder Nein sagen.

Diktatur

In einer autokratischen Regierungsform finden keine fairen Wahlen statt. Es gibt verschiedene Arten von Diktaturen, aber in jeder Diktatur wird die politische Macht nicht vom Volk mit Wahlen bestimmt.

Eine bestimmte Personengruppe hat die ganze politische Macht. Die politische Macht wird innerhalb dieser bestimmten Personengruppe weitergegeben.

STAATSAUFBAU SCHWEIZ

In einer demokratischen Regierungsform finden regelmässig Wahlen statt, in denen verschiedene Kandidierende gegeneinander antreten können. Es gibt verschiedene Arten von Demokratien, aber in jeder Demokratie bestimmt das Volk, wer die politische Macht erhält.

In einer repräsentativen Demokratie kann das Volk seine VertreterInnen, also zum Beispiel das Parlament oder die oder den den Präsident/-in, wählen. In einer direkten Demokratie kann das Volk zusätzlich direkt über Vorschläge entscheiden (z. B. über die Volksinitiative oder Referenden) und über politische Themen abstimmen.

GEWALTENTEILUNG 

Wer macht was?

Demokratie bedeutet auch, dass die Macht auf unterschiedliche Personen verteilt ist. In der Schweiz liegt nicht die ganze Macht bei einer Person (etwa einer oder einem Diktator/-in): Die Macht ist aufgeteilt. Dies nennt man Gewaltenteilung. Jede der drei Staatsgewalten hat klar definierte Aufgaben. Keine Person darf gleichzeitig in mehreren dieser Gewalten vertreten sein.

  1. Die Legislative sind die Parlamente. Sie machen und entscheiden über Gesetze.
  2. Die Exekutive sind die Regierung und die dazugehörige Verwaltung. Sie führen Gesetze aus und setzen sie um.
  3. Die Judikative sind die Gerichte. Sie entscheiden in einem Streitfall darüber, wie ein Gesetz angewendet werden soll.

1. Parlament

Auch die Schweiz hat ein Parlament. Das Parlament macht Gesetze. Dieses besteht aus dem Ständerat und dem Nationalrat. Der Nationalrat hat 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat hat 46 Mitglieder und vertritt die Kantone.

Jeder Kanton hat je zwei Sitze und die sechs Halbkantone je einen Sitz. Beim Nationalrat sieht es jedoch anders aus. Je mehr EinwohnerInnen ein Kanton hat, desto mehr Sitze hat er auch im Nationalrat.

2. Bundesrat

Der Bundesrat ist die Regierung der Schweiz. Er setzt die Gesetze um und kann Gesetze vorschlagen. Der Bundesrat hat sieben Mitglieder (Bundesrät/-innen) und wird alle vier Jahre von der vereinigten Bundesversammlung gewählt.

Jeder und jede Bundesrät/-in ist für die Leitung eines Departements wie zum Beispiel das Finanzdepartement zuständig. Der/die Bundespräsident/-in wechselt jedes Jahr und wird jeweils für ein Jahr gewählt.

Wer ist im Bundesrat? Erfahre es hier

3. Bundesgericht

Das Bundesgericht in der Schweiz ist das höchste Gericht der Schweiz (Judikative). Es sorgt dafür, dass das eidgenössische Recht einheitlich angewendet wird und dass die Kantone die vom Bund gesetzten Schranken in ihren Tätigkeiten nicht überschreiten.

Die Bundesversammlung wählt einen/eine Bundesgerichtspräsident/-in und zwischen 35–45 Bundesrichter/-innen. Das Bundesgericht ist in Lausanne.

FÖDERALISMUS

Föderalismus – einfach und neutral erklärt

Die Schweiz ist ein föderalistischer Staat. Das bedeutet, dass die Verantwortung zwischen verschiedenen staatlichen Ebenen aufgeteilt ist. Jede dieser staatlichen Ebenen hat eigene Aufgaben und macht dafür eigene Regeln. In gewissen Bereichen arbeiten sie auch zusammen.

Der Bund

Der Bund nimmt grundsätzlich nur jene Aufgaben wahr, die für die ganze Schweiz einheitlich geregelt werden sollen. Er ist beispielsweise für das Militär oder die Währung zuständig. Alle Aufgaben des Bundes sind in der Bundesverfassung aufgelistet. Dieser müssen neben dem Volk auch die Kantone zustimmen. Die Kantone entscheiden also mit, welche Aufgaben der Bund haben soll.

Der Kanton

Die 26 Kantone bilden die zweite staatliche Ebene. Sie sind in vielen Bereichen eigenständig und können auch selber Gesetze machen. Die Kantone sind beispielsweise für die Polizei oder das Schulwesen zuständig. Dennoch müssen sie sich an gewisse Regeln halten. So ist der Grundschulunterricht gemäss Bundesverfassung obligatorisch und an öffentlichen Schulen kostenlos.

Die Gemeinde

Die Gemeinden bilden die dritte staatliche Ebene. Jede Gemeinde gehört zu einem der 26 Kantone. Weil alle Kantone die Aufgaben ihrer Gemeinden selber festlegen, unterscheiden sich diese von Kanton zu Kanton. Grundsätzlich sind die Gemeinden für die Organisation vor Ort zuständig. Beispielsweise für den Bau eines neuen Schulhauses oder die Wasserversorgung.

Erklärclip

Staatskunde: Demokratie und Gewaltenteilung – was heisst das für mich?