Petition
Jeder Mensch (auch AusländerInnen und Minderjährige) hat das Recht, eine Petition, das heisst eine «Bittschrift», an jede staatliche Behörde zu richten.
Dabei kann es sich um Kritik, Vorschläge oder Beschwerden handeln. Allerdings ist die Behörde nicht verpflichtet darauf zu antworten. Man hat also das Recht angehört zu werden, nicht aber auch eine Antwort zu bekommen.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Petitionen