Vaterschaftsurlaub27. September 2020

Ziel: Es soll ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt werden.

Vaterschaftsurlaub – Abstimmungen vom 27. September 2020

Ausgangslage

In der Schweiz haben Väter Anspruch auf ein bis zwei Tage bezahlten Vaterschaftsurlaub. Es gibt Unternehmen, die freiwillig einen längeren Vaterschaftsurlaub ermöglichen.

Ursprünglich wurde die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» eingereicht. Die Initiative fordert einen Vaterschaftsurlaub von vier Wochen. Das Parlament hat als indirekten Gegenvorschlag zur dieser Volksinitiative die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs beschlossen. Gegen den Beschluss des Parlaments wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, gibt es in der Schweiz einen gesetzlich vorgeschriebenen Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen. Väter können den Vaterschaftsurlaub innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt nehmen. Der Vaterschaftsurlaub kann am Stück oder verteilt auf einzelne Tage genommen werden.

Während dem Vaterschaftsurlaub bekommen Väter 80 Prozent ihres Lohnes (höchstens 196 Franken pro Tag). Der Vaterschaftsurlaub wird über die Erwerbsersatzordnung (EO) finanziert. Der Beitrag an die EO steigt von 0,45 auf 0,5 Prozent des Lohnes.

Väter haben ein Recht auf Vaterschaftsurlaub, wenn sie:

  • zum Zeitpunkt der Geburt arbeiten,
  • seit mindestens neun Monaten in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert sind und
  • von diesen neun Monaten mindestens fünf Monate gearbeitet haben.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Väter können sich stärker im neuen Alltag mit Kind engagieren und die Mütter entlasten. So profitiert die ganze Familie vom Vaterschaftsurlaub.
  • Der Vaterschaftsurlaub verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Der Vaterschaftsurlaub wird über die EO finanziert. Kosten und organisatorischer Aufwand sind deshalb auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) tragbar.

Argumente der Gegner/-innen

  • Steigende Kosten z.B. für die AHV belasten alle. Ein teurer Vaterschaftsurlaub für wenige ist somit unverantwortlich.
  • Der kurzfristige Ersatz von Mitarbeitern ist teuer. Kosten und organisatorischer Aufwand sind für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) untragbar.
  • Sozialwerke (z.B. AHV) sollen Armut verhindern. Vaterschaft ist kein Grund für eine neue Sozialversicherung.

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Vaterschaftsurlaub

In der Schweiz soll ein zweiwöchiger Vaterschaftsurlaub eingeführt werden. Die Väter sollen während dieser zwei Wochen 80 Prozent ihres Lohnes erhalten. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung. Was das ist?

Erwerbsersatzordnung (EO)

Das Erwerbsersatzgesetz wurde 1952 verabschiedet. Ursprünglich wurde das EOG – das O ist ein antikes Überbleibsel aus den Anfangsjahren: Erwerbsersatzordnungsgesetz – eingeführt, damit Personen während dem Militärdienst, dem Zivilschutz und dem Zivildienst nicht auf ihr gesamtes Einkommen verzichten müssen.

Personen erhalten während des Militärdienstes, des Zivilschutzes und des Zivildienstes 80 Prozent ihres Lohnes (bis maximal 196 Franken pro Tag). Dieses Geld wird Erwerbsausfallentschädigung genannt. Die EO leistet seit 2005 auch die Erwerbsausfallentschädigung bei Mutterschaftsurlaub.

Finanzierung der EO

ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen bezahlen Beiträge an die Erwerbsersatzordnung. Diese EO-Beiträge werden von den Ausgleichskassen zusammen mit den AHV- und den IV-Beiträgen erhoben. Die EO-Beiträge sind aktuell 0.45 Prozent des Lohnes. Von diesen 0.45 Prozent bezahlen die ArbeitgeberInnen die Hälfte (0.225 Prozent) und die ArbeitnehmerInnen die Hälfte (0.225 Prozent). Selbstständig Erwerbende bezahlen die 0.45 Prozent selbst.

Wird der Vaterschaftsurlaub angenommen, erhöht sich der Abzug für die EO-Beiträge von 0.45 Prozent auf 0.5 Prozent, um den Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zu finanzieren.

Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie»

2017 wurde die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie – eingereicht. Die Volksinitiative fordert vier Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. Kommt eine Initiative zustande, diskutiert das Parlament (also der Ständerat und der Nationalrat) über die Initiative. Das Parlament kann der Initiative zustimmen, einen direkten Gegenvorschlag machen, die Initiative ablehnen oder einen indirekten Gegenvorschlag machen. Was das alles bedeutet?

  • Die Zustimmung zu einer Initiative ist eine Stimmempfehlung an die Schweizer Bevölkerung. Das Parlament empfiehlt dann die Volksinitiative zur Annahme.
  • Die Ablehnung einer Initiative ist eine Stimmempfehlung an die Schweizer Bevölkerung. Das Parlament empfiehlt dann die Volksinitiative zur Ablehnung.
  • Eine Volksinitiative fordert immer eine Verfassungsänderung. Bei einem direkten Gegenvorschlag schlägt das Parlament eine andere Verfassungsänderung vor. Bei einem direkten Gegenvorschlag stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Volksinitiative und über den direkten Gegenvorschlag und eine Stichfrage ab. Die Stichfrage fragt, ob die Volksinitiative oder der direkte Gegenvorschlag bevorzugt wird, falls beide Vorschläge angenommen werden.
  • Bei einem indirekten Gegenvorschlag schlägt das Parlament statt einer Verfassungsänderung ein Gesetz vor. Das Initiativkomitee kann dann entscheiden, ob es die Volksinitiative zurückziehen möchte oder nicht. Dabei hat das Initiativekomitee folgende Möglichkeiten:
    • Volksinitiative wird zurückgezogen: Das Schweizer Stimmvolk stimmt nur über den indirekten Gegenvorschlag ab. Wird der indirekte Gegenvorschlag angenommen, wird dieser umgesetzt. Wird der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt, wird weder die Verfassung noch ein Gesetz geändert.
    • Volksinitiative wird nicht zurückgezogen: Das Schweizer Stimmvolk stimmt nur über die Volksinitiative ab. Wird die Volksinitiative angenommen, wird diese umgesetzt. Wird die Volksinitiative abgelehnt, wird der indirekte Gegenvorschlag umgesetzt.

Die Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub» wurde bedingt zurückgezogen. Das heisst, die Schweizer Stimmbevölkerung stimmt nur über den indirekten Gegenvorschlag ab. Wird der indirekte Gegenvorschlag angenommen, wird dieser umgesetzt. Wird der indirekte Gegenvorschlag abgelehnt, entscheidet das Initiativkomitee ob an einem späteren Abstimmungstermin noch über die Volksinitiative entschieden werden soll.

Zusammengefasst heisst das: Wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub angenommen, wird dieser eingeführt. Wird der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub abgelehnt, kann das Initiativkomitee entscheiden, ob zu einem späteren Zeitpunkt über einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub entschieden wird.