Jagdgesetz27. September 2020

Ziel: Das Jagdgesetz soll geändert werden. Die Änderung betrifft den Schutz und den Abschuss von Wildtieren.

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Ausgangslage

Das aktuelle Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1986. Das Jagdgesetz regelt zum Beispiel, wann und wo wie viele Tiere von welcher Tierart geschossen werden dürfen.

Wölfe gelten im aktuellen Jagdgesetz als geschützte Tierart. Ein Wolf darf nur geschossen werden, wenn er Schafe oder Ziegen angreift, die durch einen Zaun oder einen Hund geschützt sind. Der Abschuss eines Wolfes muss vom Bund bewilligt werden. Gegen den Abschuss eines Wolfes können der Bund oder Naturschutzorganisationen Beschwerde einreichen. Hat ein Wolf Schaden verursacht, werden Bäuerinnen und Bauern dafür entschädigt.

Das Parlament hat eine Änderung des Jagdgesetzes beschlossen. Gegen die Änderung des Jagdgesetzes wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Änderung des Jagdgesetzes angenommen, wird der Artenschutz und die Abschussbestimmungen von geschützten Tierarten geändert. 

Neu dürfen Wölfe bereits geschossen werden, wenn ihr Bestand zu gross wird oder sie sich auffällig verhalten. Zum Beispiel, wenn sie die Angst vor Dörfern oder Menschen verlieren.

Neu entscheiden die Kantone allein, ob ein Wolf geschossen wird. Sie müssen aber zuerst Kontakt mit dem Bundesamt für Umwelt aufnehmen. Gegen den Abschuss kann wie bisher Beschwerde eingereicht werden. Bäuerinnen und Bauern werden nur noch dann entschädigt, wenn sie genug zum Schutz ihrer Herde unternommen haben.

Weiter wird der Artenschutz verbessert. Zum Beispiel dürfen die meisten Wildentenarten nicht mehr gejagt werden. Zusätzlich stellt der Bund mehr Geld für Schutzgebiete und für die Verbindung der Lebensräume von Wildtieren zur Verfügung. Die Kantone sowie die Bäuerinnen und Bauern werden verpflichtet, wildtierfreundliche Zäune zu bauen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Das Jagdgesetz wird an die Ausbreitung des Wolfes angepasst. Die Änderung des Jagdgesetzes entschärft so Konflikte.
  • Mit dem gezielten Abschuss von einzelnen Wölfen kann Schaden an Herden verhindert werden.
  • Der Bestand der Wölfe kann gezielt kontrolliert werden. Der Wolf bleibt aber weiterhin geschützt. Das ist ein guter Kompromiss.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Änderung des Jagdgesetzes ist unnötig. Kantone können mit Zustimmung des Bundes bereits heute geschützte Tierarten schiessen und so den Bestand regeln.
  • Geschützte Tiere können geschossen werden, ohne dass sie zuvor Schaden angerichtet haben.
  • Der Bundesrat kann allein geschützte Tiere auf die Liste regulierbarer Wildtierarten setzen.

Mehr zum Thema

Aktuelles Jagdgesetz

Das aktuelle Jagdgesetz stammt aus dem Jahr 1986. In Kraft getreten ist es am 1. April 1988. Das Jagdgesetz regelt sowohl die Jagd als auch den Schutz von Wildtieren.

Änderungen Jagdgesetz

In den letzten 32 Jahren wurden durch Verordnungen immer wieder kleine Änderungen am bestehenden Jagdgesetz vorgenommen. Über kleine Änderungen (z.B. durch Verordnungen der Bundesversammlung) können wir nicht abstimmen.

Ein Beispiel: Die letzte Änderung am Jagdgesetz wurde am 14. Juni 2020 vorgenommen. Die Eidgenössische Zollverwaltung hat mit einer Verordnung Artikel 21 geändert. Artikel 21 befasst sich damit, wie vorgegangen wird, falls jemand gegen das Jagdgesetz verstösst. Am Inhalt wurde nichts geändert, die eidgenössische Zollverwaltung wurde lediglich in «Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit» umbenannt. Denn so heisst die Zollverwaltung ab dem 1. Januar 2022.

Die aktuelle Änderung ist keine kleine Änderung. Es werden verschiedene Paragrafen geändert, deshalb kann man auch das Referendum ergreifen. Sie wurde von der Bundesversammlung beschlossen. Gegen die Änderung wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Geschützte und jagdbare Tiere

Das Jagdgesetz unterscheidet verschiedene Kategorien von Tieren. Geschützte Tiere sind alle Tiere, die – ausser in festgelegten Ausnahmen – nicht gejagt werden dürfen. Sie dürfen gejagt werden, wenn sie zum Beispiel andere Tierarten verdrängen oder grossen Schaden anrichten. Jagdbare Tiere sind Tiere, die – mit gewissen Auflagen – gejagt werden dürfen.

Die aktuelle Änderung des Jagdgesetzes sieht auch Änderungen in diesen zwei Kategorien vor. In der Kategorie der jagdbaren Tiere dürfen zum Beispiel neu alle nicht-einheimischen Tierarten (wie zum Beispiel der Damhirsch) das ganze Jahr über gejagt werden (aktuell ist zum Beispiel für den Damhirsch eine Schonzeit vom 1. Februar bis am 31. Juli vorgesehen).

Alle nicht in Artikel 5 des Jagdgesetzes als jagdbare Tiere aufgeführte Tierarten gelten als geschützt. Neu ist das zum Beispiel die Moorente. Bei den geschützten Tierarten gibt es die Unterkategorie regulierbare geschützte Tierarten. Diese Tierarten können bei hohen Beständen in einem festgelegten Zeitraum zur Regulierung des Bestandes gejagt werden. Aktuell ist das nur der Steinbock. Neu soll auch der Wolf in diese Kategorie der regulierbaren geschützten Tierarten gehören. Der Wolf soll zwischen dem 3. Januar und dem 31. März gejagt werden dürfen..