Kinderabzüge27. September 2020

Ziel: Die Steuerabzüge für Kinder und Kinderdrittbetreuung sollen erhöht werden.

Durch Abspielen dieses Videos werden entfernte Inhalte geladen und Sie können möglicherweise vom ursprünglichen Anbieter verfolgt werden.

Ausgangslage

In der Schweiz bezahlt man Einkommenssteuern. Einen Teil seines Einkommens muss man als Steuer an Bund und Kanton bezahlen. Die Höhe dieser Einkommenssteuern hängt davon ab, wie hoch das Einkommen und die Steuerabzüge sind.

Pro Kind können Eltern 6 500 Franken jährlich vom Einkommen abziehen. Voraussetzung ist, dass die Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung sind. Falls zusätzlich Kosten für eine Kinderdrittbetreuung (z.B. Kita-Kosten) anfallen, können dafür ebenfalls bis zu 10 100 Franken jährlich pro Kind abgezogen werden. Dies gilt für Kinder unter 14 Jahren.

Das Parlament hat beschlossen, die Kinderabzüge zu erhöhen. Dafür muss das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer geändert werden. Gegen diese Änderung wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer angenommen, werden die Steuerabzüge für Kinder und für Kinderdrittbetreuung erhöht. Der Steuerabzug für Kinder erhöht sich auf 10 000 Franken jährlich pro Kind. Falls zusätzlich Kosten für eine Kinderdrittbetreuung anfallen, können dafür neu bis zu 25 000 Franken jährlich pro Kind abgezogen werden.

Es wird deswegen mit weniger Einnahmen für Bund und Kantone gerechnet. Schätzungsweise nimmt der Bund 300 Millionen Franken und die Kantone 80 Millionen Franken pro Jahr weniger ein.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Erhöhung der Steuerabzüge für Kinderdrittbetreuung ermöglicht vielen Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
  • Es lohnt sich eher für beide Elternteile, arbeiten zu gehen. Die Schweizer Wirtschaft kann so von inländischen Fachkräften profitieren.
  • Kinder verursachen hohe Kosten. Die Erhöhung der Steuerabzüge für Kinder entlastet die Familien.

Argumente der Gegner/-innen

  • Von der Erhöhung der Steuerabzüge profitieren vor allem Eltern mit hohem Einkommen.
  • Familien mit tiefen und mittleren Einkommen werden nicht entlastet. Sie sind aber betroffen, wenn deshalb z.B. die Kita-Preise ansteigen.
  • Familien profitieren von höheren Steuerabzügen, auch ohne Kinderdrittbetreuung. So wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht gestärkt.

Mehr zum Thema

Kinderabzüge

Die Steuerabzüge für Kinder und für Kinderdrittbetreuung sollen erhöht werden. Dafür soll das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) geändert werden. Gegen diese Änderung wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was sind Steuerabzüge und was geht dich das an?

Einkommenssteuer und Steuerabzüge

In der Schweiz bezahlt man Steuern, unter anderem die Einkommenssteuer. Du bezahlst Einkommenssteuer an den Bund (direkte Bundessteuer), an deinen Wohnkanton und an deine Wohngemeinde. Mit den Einkommenssteuern finanzieren Bund, Kantone und Gemeinden ihre Ausgaben zum Beispiel für die öffentlichen Schulen.

Direkte Bundessteuer

Ab 18. Jahren muss jede Person eine Steuererklärung ausfüllen. Anhand der Angaben in der Steuererklärung wird die Höhe der Einkommenssteuer berechnet. Die Einkommenssteuer hängt von der Höhe deines «steuerbaren Einkommens» ab. Das steuerbare Einkommen ist das Einkommen, auf dem du Steuern bezahlen musst. Das steuerbare Einkommen wird folgendermassen berechnet:

  • Bruttolohn (= Lohn ohne Abzüge) minus Steuerabzüge

Steuerabzüge sind Beträge für gewisse Ausgaben, die du von deinem Lohn abziehen kannst und auf die du keine Steuern bezahlen musst. Beispiele für Steuerabzüge sind Kosten für den Arbeitsweg oder für Weiterbildungen. Personen mit Kindern können auch einen festgelegten Beitrag pro Kind (aktuell 6 500 Franken pro Jahr und Kind) und allfällige Kosten für die Kinderdrittbetreuung (z.B. Kita-Kosten) abziehen (aktuell 10 100 Franken pro Jahr und Kind).

Je nach steuerbarem Einkommen wirst du in eine Steuerklasse eingeteilt. Je nach Steuerklasse bezahlst du mehr oder weniger Prozent deines steuerbaren Einkommens als Steuer an den Bund. Zum Beispiel bezahlst du bei einem steuerbaren Einkommen von bis zu 103 600 Franken pro Jahr 6.6 Prozent davon als direkte Bundessteuer. Bei einem steuerbaren Einkommen zwischen 103 700 und 124 600 Franken pro Jahr bezahlst du 8.8 Prozent davon als direkte Bundessteuer.

Wieviel Einkommenssteuern du an den Kanton und die Gemeinde bezahlst, hängt von deinem Wohnkanton und deiner Wohngemeinde ab. Häufig bezahlst du auch auf Kantons- und Gemeindeebene mehr Prozent Steuern, je höher dein steuerbares Einkommen ist. Das wird progressive Steuer genannt.

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Wird die Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer angenommen, können Eltern für ihre Kinder 10 000 Franken pro Jahr und Kind vom Bruttolohn abziehen. Zusätzlich können Eltern maximal 25 000 Franken pro Jahr und Kind für die Kinderdrittbetreuung (z.B. Kita-Kosten) abziehen, falls diese Kosten tatsächlich anfallen. Das steuerbare Einkommen von Personen mit Kindern wird also kleiner. Der Bund rechnet mit weniger Einnahmen – sogenannten Steuerausfällen – von 380 Millionen Franken.

Gegen diese Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer haben sich zwei verschiedene Nein-Komitees gebildet, die beide Unterschriften für das Referendum gesammelt haben. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.