Erwerbsersatzordnung (EO)

Da eine Person während des Militärdiensts, des Zivilschutzes, des Zivildiensts sowie im Mutterschafts- oder Vaterschaftsurlaub nicht arbeitet, erhält sie auch keinen Lohn. Dafür gibt es die Erwerbsersatzordnung (EO). Sie bezahlt einer Person während dieser Zeit einen Teil des bisherigen Lohnes. Finanziert wird die EO durch monatliche Lohnabgaben: Jeden Monat bezahlen alle Arbeitnehmende und die Arbeitgebende einen kleinen Teil des Lohnes an die EO.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

EO
Erwerbsersatzordnung