Kriegsmaterialgesetz29. November 2026
Ziel: Die Regeln für die Wiederausfuhr und den Export von Kriegsmaterial sollen gelockert werden. Dafür soll das Kriegsmaterialgesetz (KMG) geändert werden.
Ausgangslage
Die Schweiz hat eine eigene Sicherheits- und Rüstungsindustrie. Diese stellt militärische Ausrüstung her, z. B. Kriegsmaterial.
2025 hat die Schweiz Kriegsmaterial im Wert von rund 950 Millionen Franken verkauft. Verkauf und Transport von Kriegsmaterial in andere Länder (Export) sind im KMG geregelt. Exporte brauchen eine Bewilligung. Nicht bewilligt werden Exporte:
- in Länder, die an einem internen oder internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind;
- in Länder, die Menschenrechte schwerwiegend und gezielt verletzen;
- wenn das Risiko hoch ist, dass das Kriegsmaterial gegen die Zivilbevölkerung verwendet oder ohne Erlaubnis an Andere weitergegeben wird.
Das Parlament hat beschlossen, die Regeln für die Wiederausfuhr und den Export von Kriegsmaterial zu lockern und dafür das KMG zu ändern. Dagegen wurde das fakultative Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Vorlage angenommen wird, wird das KMG geändert. Neu gilt:
- Der Export von Kriegsmaterial in 36 Partnerstaaten ist unter bestimmten Bedingungen auch dann erlaubt, wenn ein Partnerstaat an einem bewaffneten Konflikt beteiligt ist.
- Bei ausserordentlichen Umständen oder zum Schutz der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz kann der Bundesrat gegenüber allen Staaten von den Bewilligungskriterien für Exporte abweichen. Dabei muss er internationale Verpflichtungen respektieren.
- Der Bundesrat verlangt von Staaten nur noch dann eine Nichtwiederausfuhr-Erklärung, wenn es aus aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitischen Gründen nötig ist. Das gilt nicht rückwirkend.
Argumente der Befürworter/-innen
- Für eine bewaffnete Neutralität muss sich die Schweiz militärisch verteidigen können. Dafür braucht sie eine eigene Rüstungsindustrie.
- Die Schweizer Rüstungsindustrie ist auf Exporte ins Ausland angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
- In Krisen erhält die Schweiz nur Kriegsmaterial, wenn sie selbst liefert. Die Vorlage stärkt ihre Verhandlungsposition und Sicherheit.
Argumente der Gegner/-innen
- Heute können keine Schweizer Waffen zu Bürgerkriegsländern oder terroristischen Gruppen gelangen. Die Vorlage macht es wieder möglich.
- Durch die Vorlage können Waffen in Länder exportiert werden, die in Kriege verwickelt sind oder Menschenrechte gezielt verletzen.
- Ohne die Nichtwiederausfuhr-Erklärung verliert die Schweiz die Kontrolle darüber, wer an ihre Waffen gelangt.
