Wiederausfuhr und Nichtwiederausfuhr-Erklärung
Wiederausfuhr bedeutet, dass ein Staat Kriegsmaterial von der Schweiz kauft und dieses an einen anderen Staat weitergibt. Staaten, die Schweizer Kriegsmaterial kaufen, müssen sich heute dazu verpflichten, dieses nur mit der Einwilligung der Schweiz an andere Staaten weiterzugeben. Diese Verpflichtung wird «Nichtwiederausfuhr-Erklärung» genannt.