Staatskunde Schweiz

In der Schweiz leben wir in einer Demokratie. Was das bedeutet, erklären wir dir im nachfolgenden Text.

ÜBERSICHT

Das Stimmvolk und die Direkte Demokratie

Das Stimmvolk

In der Schweiz kann das Stimmvolk an der Politik mitmachen. Bei der Politik mitwirken wird auch politische Partizipation genannt. Zum Stimmvolk zählen alle stimmberechtigten Personen. Stimmberechtigt bist du, wenn du mindestens 18 Jahre alt bist und das Schweizer Bürgerrecht besitzt. Als stimmberechtigte Person kannst du abstimmen und wählen. Du hast auch die Möglichkeit, eine Volksinitiative zu lancieren oder ein Referendum zu ergreifen.

Es können aber auch Personen politisch mitwirken, die keine Staatsbürger/-innen sind.  Alles Wichtige zur politischen Partizipation findest du hier.

Die direkte Demokratie

Die Schweiz wird als direkte Demokratie bezeichnet, weil das Stimmvolk direkten Einfluss auf die Politik hat. Die Bürger/-innen können über Vorschläge entscheiden (z.B. über eine Volksinitiative oder ein Referendum) und über politische Themen abstimmen.

Zudem kann das Stimmvolk seine Vertreter/-innen wählen (z.B. das Parlament). Das nennt man repräsentative Demokratie.

Gewaltenteilung

 In der Schweiz ist die Macht aufgeteilt.

Die Schweiz hat drei Staatsgewalten: die Legislative (Gesetze machen), die Exekutive (Gesetze umsetzen) und die Judikative (Einhaltung der Gesetze kontrollieren). Jede dieser Staatsgewalten hat klar definierte Aufgaben. Das nennt man Gewaltenteilung. Keine Person darf gleichzeitig in mehreren dieser Gewalten vertreten sein.

Das Parlament / Die Bundesversammlung (Legislative)

Das Parlament der Schweiz wird auch Bundesversammlung genannt. Es bildet die Legislative der Schweiz. Das heisst, es macht die Gesetze. Die Bundesversammlung besteht aus Nationalrat und Ständerat. Der Nationalrat hat 200 Mitglieder und vertritt das Volk. Der Ständerat hat 46 Mitglieder und vertritt die Kantone. Im Ständerat hat jeder Kanton hat je zwei Sitze, die sechs Halbkantone haben je einen Sitz. Beim Nationalrat sieht es jedoch anders aus: Je mehr Einwohner/-innen ein Kanton hat, desto mehr Sitze hat er auch.

Von der vereinigten Bundesversammlung spricht man, wenn der Nationalrat und der Ständerat zusammenkommen, z.B. während einer Session.

Mehr über die Bundesversammlung erfährst du hier.

Der Bundesrat (Exekutive)

Der Bundesrat ist die Regierung (Exekutive) der Schweiz. Er setzt Gesetze um und kann Gesetze vorschlagen. Der Bundesrat hat sieben Mitglieder (Bundesrät/-innen) und wird alle vier Jahre von der vereinigten Bundesversammlung (Parlament) gewählt.

Jedes Mitglied des Bundesrates ist für die Leitung eines Departements wie z.B. das Finanzdepartement zuständig. Der die Bundespräsident/-in wird jeweils für ein Amtsjahr gewählt. Der/die Bundespräsident/-in gilt in dieser Zeit als “Primus inter Pares” (Erster unter Gleichgestellten). Er/sie übernimmt eine repräsentative Rolle. Das bedeutet z.B., dass er oder sie die Schweiz im Ausland vertritt und die Bundesratssitzungen leitet. Der/die Bundespräsident/-in hat in der Schweiz keine zusätzliche Macht. Hier findest du die wichtigsten Informationen über den Bundesrat.

Das Bundesgericht (Judikative)

Das Bundesgericht ist das höchste Gericht der Schweiz (Judikative). Es sorgt dafür, dass das eidgenössische Recht einheitlich angewendet wird. Auch kontrolliert es, ob die Kantone sich an die Vorgaben vom Bund halten.

Die Bundesversammlung wählt einen/eine Bundesgerichtspräsident/-in und zwischen 35–45 Bundesrichter/-innen. Das Bundesgericht hat Standorte in Lausanne und Luzern.

Mehr zum Bundesgericht findest du hier.

Für die Vermittlung zwischen dem Bundesrat, den Departementen, der Bundesversammlung und den Bürger/-innen gibt es die Bundeskanzlei. Die Bundeskanzlei ist die Stabstelle des Bundesrats. Was das genau bedeutet und welche Aufgaben die Bundeskanzlei hat, erfährst du hier.

Aufgabenteilung

Die Schweiz ist föderalistisch. Ein föderalistischer Staat besteht aus mehreren Teilstaaten und kann auch als Bundesstaat bezeichnet werden. In einem föderalistischen Staat ist die Macht zwischen den verschiedenen Ebenen aufgeteilt.

Aufgaben des Bundes

Der Bund kümmert sich grundsätzlich nur um jene Bereiche, die für die ganze Schweiz einheitlich geregelt sind. Er ist beispielsweise für das Militär oder die Währung zuständig. Alle Aufgaben des Bundes sind in der Bundesverfassung aufgelistet. Dieser müssen neben dem Volk auch die Kantone zustimmen. Die Kantone entscheiden also mit, welche Aufgaben der Bund hat. Das nennt man Ständemehr.

Aufgaben der Kantone

Die 26 Kantone der Schweiz bilden die zweite staatliche Ebene. Sie sind in vielen Bereichen eigenständig und können auch selbst Gesetze machen. Die Kantone sind beispielsweise für die Polizei oder das Schulwesen zuständig. Dennoch müssen sie sich an gewisse Regeln halten. So steht z.B. in der Bundesverfassung, dass der Grundschulunterricht obligatorisch ist und an öffentlichen Schulen kostenlos sein muss. Wann aber z.B. der Englischunterricht beginnt, können die Kantone selbst entscheiden.

Aufgaben der Gemeinden

Die Gemeinden bilden die dritte staatliche Ebene. Jede Gemeinde gehört zu einem der 26 Kantone der Schweiz. Weil die Kantone die Aufgaben ihrer Gemeinden festlegen, unterscheiden sich diese von Kanton zu Kanton. Grundsätzlich sind die Gemeinden für die Organisation vor Ort zuständig. Beispielsweise für den Bau eines neuen Schulhauses oder die Wasserversorgung.Die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden, Kanton und Bund geschieht in der Regel nach dem Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass eine Aufgabe wenn möglich von der tiefsten Ebene (z.B. Gemeinde oder Kanton) gelöst werden soll. Erst wenn diese Ebene die Aufgabe nicht selbst lösen kann, übernimmt eine höhere Ebene (z.B. der Bund). So wird sichergestellt, dass Entscheidungen möglichst nahe an den Bedürfnissen der Bevölkerung getroffen werden.

In der Schweiz gibt es verschiedene Arten von politischen Gruppierungen. Eine dieser Arten sind Parteien. Sie helfen mit, politische Meinungen zu bilden und schlagen Personen für öffentliche Ämter vor. Bei Abstimmungen geben Parteien Empfehlungen ab, sagen also, ob man Ja oder Nein stimmen soll. Die Schweiz ist eine Konkordanzdemokratie. Es gibt also keine “Mehrheitspartei” oder “Oppositionspartei". Welche Parteien es in der Schweiz gibt und welche Werte sie vertreten erfährst du hier.