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Übersicht
- Migration: Was ist Migration? Welche Arten von Migration gibt es?
- Personenfreizügigkeit: Was ist die Personenfreizügigkeit? Was sagen die BefürworterInnen, was die GegnerInnen?
- Asylwesen: Was ist Asyl? Wie werden Flüchtlinge in Europa verteilt?
Migration
Was heisst Migration?
Man spricht von Migration, wenn Menschen ihren Wohnort wechseln. Meistens ist damit die Migration zwischen verschiedenen Ländern gemeint, wenn eine Person also aus einem Land in ein anderes Land zieht. Eine solche Person wird MigrantIn genannt.
Aus Schweizer Sicht können zwei Begriffe unterschieden werden: Immigration bedeutet Einwanderung. ImmigrantInnen sind Personen, die aus einem anderen Land in die Schweiz einwandern. Emigration bedeutet Auswanderung. EmigrantInnen sind Personen, die aus der Schweiz in ein anderes Land auswandern.

Personenfreizügigkeit
Was ist das Personenfreizügigkeitsabkommen?
Das Personenfreizügigkeitsabkommen ist eines von sieben Abkommen der Bilateralen I zwischen der Schweiz und der EU. Durch das Personenfreizügigkeitsabkommen können EU- und EFTA-BürgerInnen unter bestimmten Bedingungen ihren Arbeits- und Wohnort innerhalb der EU und der EFTA frei wählen. Zur EFTA gehören neben der Schweiz Island, Liechtenstein und Norwegen.
EinE EU- oder EFTA-BürgerIn darf mit ihrer oder seiner Familie in einem anderen EU- oder EFTA-Land wohnen und arbeiten, wenn sie oder er eine der folgenden Bedingungen erfüllt: Sie oder er hat einen Arbeitsvertrag in diesem Land, ist selbstständig erwerbend oder hat genügend Geld zum Leben.
Wird also beispielsweise einE SchwedIn von einem Unternehmen in der Schweiz angestellt, so darf sie oder er er zusammen mit iherer oder seiner Familie in der Schweiz wohnen. Gleichzeitig darf einE SchweizerIn mit ihrer oder seiner Familie in Portugal wohnen, wenn sie oder er bei einem Unternehmen in Portugal angestellt ist.
Debatte um Personenfreizügigkeitsabkommen
Am 9. Februar 2014 wurde in einer nationalen Volksabstimmung die Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“ angenommen. Das Ziel der Initiative war es, Höchstzahlen für die Einwanderung von AusländerInnen zu bestimmen. Die Höchstzahlen sollten die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz berücksichtigen. Auch sollten die Höchstzahlen SchweizerInnen einen Vorrang auf dem Schweizer Arbeitsmarkt ermöglichen.
Insbesondere seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative wird das Personenfreizügigkeitsabkommen intensiv diskutiert. Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU will die unbeschränkte Migration zwischen der Schweiz und der EU. Der Bundesrat hat gesagt, dass die Initiative nicht mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar ist. Weil das Freizügigkeitsabkommen Teil der bilateralen Verträge ist, ist die Initiative auch nicht mit den bilateralen Verträgen vereinbar.

BefürworterInnen der Personenfreizügigkeit sind der Meinung, dass die Wirtschaft stark profitiert, da sie damit einfacher MitarbeiterInnen anstellen kann, die sie in der Schweiz nicht findet.

KritikerInnen der Personenfreizügigkeit sind hingegen der Meinung, dass die Schweiz so die Zuwanderung aus der EU nicht mehr selbstständig regeln kann.
ASYLWESEN
EinE AsylsuchendeR ist eine Person, welche aus einem anderen Land in die Schweiz kommt und hier Schutz sucht. Dafür hat sie ein Asylgesuch gestellt. Im Asylverfahren wird geprüft, ob diese Person in der Schweiz Asyl erhält.
Wann wird Asyl erteilt?
Personen erhalten nur Asyl, wenn sie zielgerichtet verfolgt werden. Asyl erhalten Personen, für die in ihrem Heimatstaat wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung direkt und persönlich die Gefahr besteht, körperlich oder psychisch verletzt zu werden.
Geflüchtete weltweit
Laut dem Wolrd-Migration Report gab es 2020 281 Millionen MigrantInnen. Das entspricht 3.6 Prozent der Weltbevölkerung. MigrantInnen sind Menschen, die heute nicht mehr in dem Land wohnen, indem sie geboren sind. Im Jahr 2000 gab es noch 150 Millionen MigrantInnen.
Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2021 weltweit 89.3 Millionen gewaltsam vertriebene Personen. Als gewaltsam vertrieben zählen alle, die wegen Krieg, Gewalt Verfolgung, oder Menschenrechtsverletzungen von ihrem Zuhause weggehen mussten. Das sind Geflüchtete, Asylsuchende und Binnenvertriebene.
Binnenvertriebene sind gewaltsam vertriebene Menschen, die innerhalb ihres Landes auf der Flucht sind. Für den Schutz von Binnenvertriebenen ist der Staat, in dem sie leben verantwortlich. Die Flüchtlingsagentur der UNO schätzt, dass es 2021 etwa 53.2 Millionen Binnenflüchtige gab.
Geflüchtete sind gewaltsam vertriebene Menschen, die ins Ausland flüchten. Schaffen sie die Flucht ins Ausland, können sie Asyl beantragen. Dann werden sie Asylsuchende. Laut der Flüchtlingsagentur der UNO gab es 2021 weltweit 27.1 Million Flüchtlinge und 4.8 Millionen Asylsuchende. Flüchtlinge sind unter internationalem Recht geschützt. Deswegen dürfen sie nicht zurück in die Gefahrenzone geschickt werden.
Die meisten Geflüchteten leben heute in der Türkei (2021: 3.8 Millionen Menschen), Kolumbien (2021: 1.8 Millionen Menschen), Uganda (2021: 1.5 Millionen Menschen), Pakistan (2021: 1.5 Millionen Menschen) und Deutschland (2021: 1.4 Millionen Menschen). Die meisten Geflüchteten stammen aus Syrien (2021: 6.8 Millionen Menschen) und Venezuela (4.6 Millionen Menschen)
Der Krieg in der Ukraine hat nach einer Schätzung des Datenportals für Flüchtlingssituationen zusätzlich noch weitere 7.1 Million Menschen zur Flucht innerhalb der Ukraine getrieben. Etwa 6.8 Millionen Menschen sind ins Ausland vertrieben worden (Oktober 2022).
DUBLIN-ABKOMMEN
Die Schweiz ist Mitglied des Dublin-Abkommens. Das Dublin-Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Es regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich.
Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen.
Stellt beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch, so prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, so ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig.

Die Pfeile zeigen die Anzahl der Flüchtlinge, die 2016 von der Schweiz in ein anderes Land zurückgeschickt wurden. Zudem zeigen die Pfeile, wie viele Flüchtlinge die Schweiz aus anderen Ländern aufgenommen hat.
BefürworterInnen des Dublin-Abkommens
Das Dublin-Abkommen ist effizienter als das alte System. Ein Gesuch muss nur einmal geprüft werden. Zudem werde sichergestellt, dass ein Gesuch tatsächlich geprüft wird. Asylsuchende können so nicht einfach in ein anderes Land abgeschoben werden.
KritikerInnen des Dublin-Abkommens
Staaten mit Aussengrenzen erhalten mehr Asylgesuche als Binnenländer. Diese sind oft überlastet, die Zahl der Flüchtlinge zu bewältigen. Zudem versuchen Flüchtlinge illegal weiter in den Norden zu gelangen.