Migration
Man spricht von Migration, wenn Menschen ihren Wohnort wechseln. Meistens ist damit die Migration zwischen verschiedenen Ländern gemeint, wenn eine Person also aus einem Land in ein anderes Land zieht. Eine solche Person wird Migrant/-in genannt. Wie das Wichtigste über die Migration in der Schweiz erklären wir dir hier!
Übersicht
- Was ist Migration?
- Migration in die Schweiz
- Asylwesen
Mehr Infos
Was ist Migration?
Laut dem World-Migration Report gab es 2024 281 Millionen Migrant/-innen. Das entspricht 3.6 Prozent der Weltbevölkerung. Migrant/-innen sind Menschen, die heute nicht mehr in dem Land wohnen, indem sie geboren worden sind. Im Jahr 2000 gab es weltweit 150 Millionen Migrant/-innen.
Aus Schweizer Sicht können zwei Begriffe unterschieden werden:
Immigration

Immigration bedeutet Einwanderung. Immigrant/-innen sind Personen, die aus einem anderen Land in die Schweiz einwandern. Also z. B. jemand, der aus Deutschland in die Schweiz kommt.
Emigration

Emigration bedeutet Auswanderung. Emigrant/-innen sind Personen, die aus der Schweiz in ein anderes Land auswandern.Also z. B. ein/-e Schweizer/-in die nach Deutschland geht.
Migration in die Schweiz
Je nachdem, woher eine Person kommt und wohin sie geht, gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zur Ein- und Auswanderung. Für Personen aus der Europäischen Union (EU) und den EFTA-Staaten sind die Bedingungen für die Einwanderung innerhalb Europas erleichtert. Zur EFTA gehören die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Personen aus allen anderen Ländern sind die Bedingungen für die Einwanderung strenger
Karte der Europäischen EU- EFTA- und Drittstaaten

Wenn Personen in der Schweiz bleiben wollen, brauchen sie je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes einen bestimmten Ausweis. Solche Ausweise werden auch Aufenthaltstitel genannt.
ASYLWESEN
Ein/-e Asylsuchende/-r ist eine Person, welche aus einem anderen Land in die Schweiz kommt und hier Schutz sucht. Dafür stellt sie oder er ein Asylgesuch. Im Asylverfahren wird geprüft, ob diese Person in der Schweiz Asyl erhält. Alle Aufgaben, Regelungen und Verfahren, die das Asyl betreffen, werden unter dem Begriff «Asylwesen» zusammengefasst.
Wann wird Asyl erteilt?
Personen erhalten nur Asyl, wenn sie zielgerichtet verfolgt werden. Asyl erhalten Personen, für die in ihrem Heimatstaat direkt und persönlich die Gefahr besteht, körperlich oder psychisch verletzt zu werden. Das Aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Meinung.
Die Schweiz prüft, ob eine Person das Recht auf Asyl hat und als Geflüchtete/-r anerkannt werden kann. Gemäss der Genfer Flüchtlingskonvention müssen dafür folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die betroffene Person hat ihr Herkunftsland verlassen.
- Die betroffene Person fürchtet sich vor Verfolgung im Herkunftsland. Das beinhaltet die Gefährdung desRechts auf Leben und des Rechts auf Freiheit. Diese Furcht muss begründet und objektiv nachvollziehbar sein.
- Die betroffene Person wird in ihrem Herkunftsland aufgrund persönlicher Eigenschaften verfolgt, wie z. B. Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität.
- Die Verfolgung im Heimatsland ist individuell und zielgerichtet.
- Die betroffene Person kann an keinem anderen Ort innerhalb des Herkunftslandes wohnen.
- Die betroffene Person hat keine Kriegsverbrechen begangen.
Die Schweiz hat 2023 insgesamt 5991 Personen Asyl gewährt.


Wie geht es nach dem Asylgesuch weiter?
Wird das Asylgesuch bewilligt, so erhält die asylsuchende Person eine Aufenthaltsbewilligung. Damit wird sie als Geflüchtete/-r anerkannt und darf in der Schweiz bleiben. Geflüchtete, deren Fluchtgrund anerkannt wird, erhalten den Ausweis B und können dann später den Ausweis C beantragen. Sie sind permanent aufgenommen und dürfen nicht wieder weggeschickt werden.
Der Status S ist für «Schutzsuchende», die nur temporär aufgenommen werden. Der Ukraine-Krieg ist das erste historische Ereignis, bei dem dieser Status zum Einsatz kommt. Er wurde 1998 während/nach den Balkankriegen etabliert.
Wird das Asylgesuch abgelehnt, muss die asylsuchende Person die Schweiz grundsätzlich verlassen. Ist die Rückreise in das Heimatland aber nicht möglich (z. B. wegen eines Krieges), darf die asylsuchende Person vorläufig in der Schweiz bleiben. Personen in dieser Situation werden vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen genannt. Sobald die Rückreise in ihr Heimatland wieder möglich ist, müssen vorläufig aufgenommene Ausländer/-innen die Schweiz verlassen (siehe Ausweis F).
2023 haben insgesamt 40'141 Personen, die Asyl in der Schweiz beantragt haben, die Schweiz wieder verlassen oder verlassen müssen. (Grafik)

Wie ist das Asyl in Europa geregelt?
Das Asylwesen in Europa wird vor allem durch das Dublin-Abkommen geregelt. Auch die Schweiz ist Teil dieses Abkommens.
Das Dublin-Abkommen ist ein Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein. Es regelt die Zusammenarbeit der Staaten im Asylbereich.
Das Dublin-Abkommen sieht vor, dass das Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem die asylsuchende Person als erstes ein Asylgesuch gestellt hat. Es ist nicht möglich, in einem zweiten Dublin-Staat ein Asylgesuch zu stellen.
Wenn beispielsweise eine Person in der Schweiz ein Asylgesuch stellt, prüft die Schweiz in der gemeinsamen Datenbank, ob die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt hat. Hat sie noch kein Gesuch gestellt, so ist die Schweiz für das Asylverfahren der Person zuständig. Hat sie bereits in einem anderen Dublin-Staat ein Gesuch gestellt, ist der andere Staat für das Asylverfahren zuständig.