Asylgesetz5. Juni 2016

Ziel: Die Asylverfahren sollen beschleunigt werden. Der Bund soll dazu die Mehrheit der Verfahren in Bundeszentren durchführen. Dadurch sollen die Verfahren in maximal 140 Tagen abgeschlossen werden.

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Ausgangslage

Im Jahr 2013 hat das Stimmvolk einer Testphase für ein neues Asylverfahren zugestimmt. Es wollte dadurch die teilweise sehr langen Asylverfahren beschleunigen. Das neue Asylverfahren wurde ab 2014 in einem Bundeszentrum in Zürich getestet.

Die Asylsuchenden erhielten in der Testphase die Entscheide schneller und reichten weniger Rekurse ein. Damit die Testphase im September 2019 nicht ausläuft, änderte das Parlament das Gesetz. Dadurch soll das neue Asylverfahren in der ganzen Schweiz definitiv eingeführt werden. Gegen diese Änderung des Gesetzes wurde das Referendum ergriffen. Darum stimmen wir über diese Vorlage ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, werden in Zukunft die meisten Asylsuchenden während des laufenden Asylverfahrens in einem Bundeszentrum untergebracht. Sie werden also in der Regel nicht mehr wie heute auf die Kantone verteilt. In den Bundeszentren sind alle Personen, die im Asylverfahren mitarbeiten, unter einem Dach vereint (zum Beispiel BefragerInnen, ProtokollführerInnen, ÜbersetzerInnen, Rechtsvertretung).

Damit die Bundeszentren gebaut werden können, wird das Baubewilligungsverfahren vereinfacht und zentral vom Bund koordiniert. Die betroffenen Kantone und Gemeinden werden einbezogen und können ihre Meinung einbringen. Sie können sich auch mit einem Rekurs gegen den Bau eines Bundeszentrums wehren. Die Asylsuchenden erhalten zudem eine kostenlose Rechtsvertretung. Die Rechtsvertreter beraten die Asylsuchenden bei rechtlichen Fragen zum Asylverfahren.  

Argumente der Befürworter/-innen

  • Dank beschleunigten Asylverfahren entstehen einerseits tiefere Kosten und die Asylsuchenden erfahren andererseits schneller, ob sie in der Schweiz bleiben können.
  • Rechtsvertreter können den Asylsuchenden einen negativen Entscheid erklären, damit sie ihn besser akzeptieren. So gibt es weniger Rekurse.
  • Die Kantone werden entlastet, weil der Bund die Asylsuchenden selbst unterbringt. 

Argumente der Gegner/-innen

  • Die kostenlosen Rechtsvertreter (Gratis-Anwälte) für Asylsuchende führen zu vielen Beschwerden und die Kosten im Asylbereich steigen weiter an.
  • Um die Bundeszentren zu bauen, kann der Bund den Gemeinden und Privatpersonen Land und Gebäude wegnehmen. 
  • Das neue Gesetz macht die Schweiz für Asylsuchende attraktiver. Dadurch kommen noch mehr Menschen in die Schweiz und bleiben hier.