Erleichterte Einbürgerung12. Februar 2017

Ziel: Für junge AusländerInnen der dritten Generation soll die erleichterte Einbürgerung möglich sein.

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Ausgangslage

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Einbürgerungen: die ordentliche Einbürgerung und die erleichterte Einbürgerung. In den meisten Fällen findet eine ordentliche Einbürgerung statt. Die ordentliche Einbürgerung dauert häufig mehrere Jahre. Für diese Art der Einbürgerung sind die Kantone zuständig.

Eine erleichterte Einbürgerung ist nur in bestimmten Fällen möglich. So kann zum Beispiel eine ausländische Person mit Schweizer EhepartnerIn erleichtert eingebürgert werden. Die erleichterte Einbürgerung dauert weniger lange. Für diese Art der Einbürgerung ist der Bund zuständig. 

Bei beiden Arten wird eine Person nur dann in die Schweiz eingebürgert, wenn sie festgelegte Kriterien erfüllt. Wer sich einbürgern lassen will, muss unter anderem eine unserer Landessprachen sprechen (weitere Kriterien auf easyvote.ch/einbürgerung).

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, ist die erleichterte Einbürgerung auch für junge AusländerInnen der dritten Generation möglich. Um für eine erleichterte Einbürgerung infrage zu kommen, muss die Person:

.. in der Schweiz geboren und nicht älter als 25 Jahre alt sein. Zudem muss sie mindestens fünf Jahre hier die Schule besucht haben und über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.

.. einen Elternteil haben, der mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt und mindestens fünf Jahre hier die Schule besucht hat sowie über eine Niederlassungsbewilligung verfügt oder verfügte.

.. einen Grosselternteil haben, der ein Aufenthaltsrecht in der Schweiz hat oder hatte.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Junge AusländerInnen der dritten Generation sind hier aufgewachsen und in der Gesellschaft integriert.
  • Wenn diese Personen am politischen Leben teilnehmen wollen (z.B. abstimmen und wählen), soll ihnen die Möglichkeit zur Einbürgerung nicht erschwert werden.
  • Auch in Zukunft wird nur eingebürgert, wer festgelegte Kriterien erfüllt und gut integriert ist. Automatische Einbürgerungen gibt es nicht.

Argumente der Gegner/-innen

  • Bei Annahme der Vorlage entscheidet neu der Bund in Fällen über gewisse Einbürgerungen, die bisher die Kantone behandelten. Sie verlieren dadurch an Einfluss.
  • Junge AusländerInnen der dritten Generation können sich bereits heute ordentlich einbürgern lassen. Eine erleichterte Einbürgerung ist nicht notwendig.
  • Die Stimmbevölkerung hat sich schon einmal gegen eine erleichterte Einbürgerung entschieden.

Resultat

ANGENOMMEN

60.4% Ja
39.6% Nein

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