Individualbesteuerung8. März 2026

Ziel: Verheiratete Personen sollen einzeln (also individuell) besteuert werden. Diese Individualbesteuerung soll auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene eingeführt werden.

Ausgangslage

Ehepaare werden heute gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen und Vermögen werden für die Berechnung der Steuern zusammengezählt. Verheiratete Paare zahlen deshalb oft andere Steuern als unverheiratete Paare. Ein Ehepaar, bei welchem beide etwa gleich viel Einkommen haben, zahlt eher mehr Steuern, als ein unverheiratetes Paar mit einem ähnlichen Einkommen (Heiratsstrafe). Ein Ehepaar, bei welchem eine Person deutlich mehr Einkommen hat, zahlt eher weniger Steuern als ein unverheiratetes Paar mit einem ähnlichen Einkommen (Heiratsbonus). Um das zu ändern, hat der Bundesrat das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung erarbeitet. Dieses ist der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative. Gegen das Gesetz wurde von zehn Kantonen sowie dem Stimmvolk das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Vorlage angenommen wird, wird das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung eingeführt. Das bedeutet unter anderem: 

  • Verheiratete Personen werden einzeln besteuert und zahlen gleich viel Steuern wie unverheiratete Personen.
  • Das gemeinsame Vermögen (z. B. Häuser oder Bankkonten) von Ehepaaren wird nach Anteil besteuert. Gehört beiden Personen je eine Hälfte, zahlen beide Steuern für ihre Hälfte.
  • Eltern können je die Hälfte der Kinderabzüge von den Steuern abziehen. Der Kinderabzug wird von 6800 auf 12'000 Franken pro Kind erhöht. 

Die Steuerpflichtigen der Schweiz zahlen insgesamt etwa 630 Millionen Franken weniger Steuern pro Jahr. Das Gesetz tritt spätestens 2032 in Kraft. Kantone und Gemeinden müssen entsprechende Regelungen einführen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Individualbesteuerung schafft die Heiratsstrafe und den Heiratsbonus ab. Somit ist die Vorlage ausgewogen.
  • Durch das Gesetz werden alle Personen steuerlich gleich behandelt. Dies unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht.
  • Das Gesetz bringt für viele eine steuerliche Entlastung. Das gilt vor allem für Ehepaare, die von der Heiratsstrafe betroffen sind.

Argumente der Gegner/-innen

  • Es gibt bereits wirksame kantonale Massnahmen gegen die Heiratsstrafe. Das Steuersystem zu ändern ist unnötig und greift in die Zuständigkeit der Kantone ein.
  • Das Gesetz führt zu neuen Ungleichheiten. Ehepaare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient, werden benachteiligt.
  • Das Gesetz verursacht hohe zusätzliche Kosten und mehr Aufwand für Kantone und Gemeinden.

Mehr informationen

Individualbesteuerung

Gibt es in einem Land die Individualbesteuerung, zahlen Ehepaare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft einzeln Steuern. Die Höhe der Einkommenssteuer hängt also von der Höhe des persönlichen Einkommens ab und nicht von dem zusammengezählten Einkommen eines Paares. Ehepaare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft werden also gleich besteuert, wie unverheiratete Personen.  

In der Schweiz gibt es keine Individualbesteuerung. Ehepaare und Personen in einer eingetragenen Partnerschaft werden also zusammen besteuert. Sie zahlen beispielsweise die Einkommenssteuer zusammen. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner/-innen für die Berechnung der Höhe der Steuern zusammengezählt. Die Schweiz hat ein sogenanntes «Progressives Steuersystem». Das bedeutet, dass bei einem höheren Einkommen auch ein höherer Prozentteil an Steuern gezahlt werden muss. Werden also zwei Einkommen zusammengezählt, sind die Einkommenssteuern höher, als wenn für die beiden Einkommen einzeln Steuern gezahlt werden müssen. 

Wie werden die Steuern berechnet?

Um zu berechnen, wie viel Einkommenssteuer bezahlt werden muss, wird bei Privatpersonen zuerst das «steuerbare Einkommen» berechnet. Dieses besteht aus den Einkünften einer Person minus der steuerfreien Einkünfte und den Sozialabzügen. Das steuerbare Einkommen mal den Steuersatz und den Steuerfuss ist dann die Steuer, die tatsächlich bezahlt werden muss. 

Steuersatz 

Die meisten Steuern werden anhand eines Steuersatzes berechnet. Der Steuersatz ist eine Prozentzahl, die auf das «steuerbare Einkommen» angewandt wird. Hast du also z. B. in einem Jahr 100’000 Franken verdient und der Steuersatz ist 12 Prozent (0.12), so bezahlst du 12’000 Franken (100’000 x 0.12) Steuern auf dieses Einkommen. Die Höhe der Steuersätze ist im Gesetz geregelt. Die Schweiz hat bei der Einkommenssteuer einen sogenannten progressiven Steuersatz. Das bedeutet, dass die Prozentzahl, die zur Berechnung der Steuer genutzt wird, umso höher ist, desto höher das Einkommen ist.   

Steuerfuss

Die Höhe einer Steuer wird mit dem Steuersatz berechnet. Es kann aber sein, dass der Kanton oder die Gemeinden für eine bestimmte Zeit die Steuereinnahmen erhöhen oder senken möchten. Das können sie mit dem Steuerfuss. Dieser bestimmt, wie viel Prozent der Steuer tatsächlich bezahlt werden muss. Beträgt der Steuerfuss z. B. 100 Prozent, so zahlt man die ganze Steuer. Hast du also z. B. 100’000 Franken Einkommen bei einem Steuersatz von 12 Prozent (0.12) und einem Steuerfuss von 90 Prozent (0.9), so bezahlst du 10’800 Franken (100’000 x 0.12 x 0.9) Steuern auf dieses Einkommen. 

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