Finanzierung 13. AHV-Rente29. November 2026

Ziel: Um einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren, soll die Mehrwertsteuer (MWST) erhöht werden.

Ausgangslage

Im März 2024 hat die Stimmbevölkerung die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» angenommen. Dadurch erhalten ab 2026 alle, die eine Altersrente beziehen, eine 13. AHV-Rente.

Die 13. AHV-Rente kostet 2026 über vier Milliarden Franken, ab 2035 schätzungsweise über fünf Milliarden Franken pro Jahr. Der Bund muss rund 20 Prozent der Kosten tragen. Die restlichen Kosten sind derzeit nicht finanziert. Die 13. AHV-Rente führt dazu, dass die AHV mehr ausgibt als sie einnimmt (Defizit) und die Reserven der AHV dadurch sinken.

Wer etwas kauft, zahlt automatisch eine Mehrwertsteuer (MWST) an den Bund. Das Parlament hat eine Erhöhung der MWST beschlossen, um einen Teil der 13. AHV-Rente zu finanzieren. Dafür muss die Verfassung geändert werden. Änderungen der Verfassung unterliegen dem obligatorischen Referendum. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Vorlage angenommen wird, wird ab 2028 die MWST von 8.1 auf 8.5 Prozent erhöht. Die MWST für Hotellerie wird von 3.8 auf 4 Prozent erhöht. Ausgenommen von der Erhöhung sind gewisse alltägliche Produkte wie Nahrungsmittel oder Medikamente.

Durch die Erhöhung der MWST werden viele Waren und Dienstleistungen teurer. Im Schnitt müssen Haushalte jährlich schätzungsweise 180 Franken mehr ausgeben. Ab 2029 führt die Erhöhung zu Mehreinnahmen von schätzungsweise rund 1.4 Milliarden Franken pro Jahr. Dadurch sinken die jährlichen Defizite in der AHV. 2035 betragen die jährlichen Defizite voraussichtlich noch rund drei statt fünf Milliarden Franken.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die AHV muss gesichert werden, auch für künftige Generationen. Die Erhöhung der MWST leistet einen wichtigen Beitrag, damit die AHV genügend Geld hat.
  • Um Defizite in Milliardenhöhe zu verhindern, braucht es eine rasche und dauerhafte Lösung.
  • Ohne die Vorlage sinken die Reserven immer weiter unter den gesetzlich vorgeschriebenen Wert. Das schwächt die Stabilität der AHV.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die AHV lässt sich auch mit der nächsten geplanten Reform stabilisieren. Diese soll z. B. eine Erhöhung des Rentenalters enthalten.
  • Es ist sozialer, die 13. AHV-Rente auch durch höhere AHV-Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber/-innen zu finanzieren und nicht nur durch eine Erhöhung der MWST. 
  • Die MWST soll nur befristet erhöht werden. Dies bis Ende des Jahres 2033.

 

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