1. Säule (AHV)

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Die AHV ist obligatorisch: Vom erhaltenen Lohn wird ein Teil in die AHV einbezahlt (AHV-Beitrag). Der AHV-Beitrag wird je zur Hälfte von den Arbeitnehmenden und von den Arbeitgebenden bezahlt. Nach der Pensionierung wird jeden Monat eine Rente ausbezahlt. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viel im Leben durchschnittlich verdient und wie viele Jahre einbezahlt wurden. Es gibt jedoch eine minimale sowie eine maximale AHV-Rente. Für eine unverheiratete Person sind die AHV-Renten zwischen 14’340 Franken und 28’680 Franken pro Jahr.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Alters- und Hinterlassenenversicherung
Erste Säule