1. Säule (AHV)

Die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) ist die erste Säule der Schweizer Altersvorsorge. Die AHV ist obligatorisch. Alle Personen, die in der Schweiz leben und/oder Arbeiten müssen einen AHV-Beitrag zahlen. 

Wer Arbeitet zahlt den AHV-Beitrag zum ersten Mal ab dem 1. Januar nach dem 17. Geburtstag. Wer nicht arbeitet aber langfristig in der Schweiz lebt, muss ab dem 1. Januar nach dem 20. Geburtstag einen AHV-Beitrag leisten. Dazu gehören z. B. Studierende, Teilzeitbeschäftigte oder auch Weltreisende.

Der AHV-Beitrag muss gezahlt werden, bis eine Person aufhört zu arbeiten oder das Rentenalter erreicht.

Nach der Pensionierung wird jeden Monat eine Rente ausgezahlt. Die Höhe der Rente hängt davon ab, wie viel und wie lange eine Person zur AHV beigetragen hat. Es gibt jedoch eine minimale sowie eine maximale AHV-Rente. Für eine unverheiratete Person sind die AHV-Renten zwischen 14’340 Franken und 28’680 Franken pro Jahr.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Alters- und Hinterlassenenversicherung
Erste Säule