
Staatskunde: Aargau
In einer Demokratie ist die Macht aufgeteilt. Dieses Prinzip nennt man «Gewaltenteilung». In der Schweiz ist die Macht auf die Regierung (Bundesrat), das Parlament (Bundesversammlung) und die Gerichte (Bundesgericht) aufgeteilt. Wie die Gewaltenteilung in deinem Kanton aussieht und wie du dich sonst noch an der Politik beteiligen kannst, erfährst du in diesem Dossier!
übersicht
Welches sind die drei Gewalten im Kanton?
Die drei Gewalten im Kanton Aargau sind:
Der Regierungsrat
- ist die Exekutive des Kantons Aargau
- besteht aus fünf Mitgliedern
- wird alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung neu gewählt. Dabei gilt das Majorz-System.
Der Grosser Rat
- ist die Legislative des Kantons Aargau
- besteht aus 140 Mitgliedern
- wird alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung neu gewählt. Dabei gilt das Proporz-System.
Das Obergericht
- ist die Judikative des Kantons Aargau
- ist das oberste Gericht innerhalb des Kantons
Stimm- und Wahlrecht
Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/-innen ab 18 Jahren, die im Kanton wohnen. Bei der Wahl des Ständerats sind auch Volljährige Schweizer/-innen stimmberechtigt, die vorher im Kanton wohnten und jetzt im Ausland leben, wenn sie im Stimmregister eingetragen sind. Ausgenommen davon sind Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen.
Wer Stimmberechtigt ist, hat zudem auch das passive und das aktive Wahlrecht.
Über was wird Abgestimmt?
Obligatorisches Referendum im Aargau
Im Kanton Aargau macht der Grosse Rat kantonale Gesetze und entscheidet über andere Beschlüsse. Bei einigen Beschlüssen braucht es aber auch die Zustimmung der Stimmbevölkerung, damit sie in Kraft treten. Deswegen gibt es eine obligatorische Volksabstimmung. Diese wird auch «obligatorisches Referendum» genannt.
Dem obligatorischen Referendum unterliegen genauer:
- Verfassungsänderungen
- Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rats, die keine absolute Mehrheit (71 von 140 Stimmen) im Grossen Rat erhalten haben.
- Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rats, bei denen mindestens ein Viertel (35 von 140) des Grossen Rats eine Abstimmung fordert
- Beschlüsse des Grossen Rats über die Einleitung einer Totalrevision der Verfassung. Eine Totalrevision ist eine komplette Überarbeitung der Verfassung.
- Initiativen mit Gegenvorschlag
Fakultatives Referendum im Aargau
Im Kanton Aargau macht der Grosse Rat kantonale Gesetze und entscheidet über andere Beschlüsse. Ist die Stimmbevölkerung mit den Beschlüssen des Grossen Rats nicht einverstanden, so kann sie das Referendum ergreifen. Damit das Referendum zustande kommt, müssen 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Das muss innerhalb von 90 Tagen nach veröffentlichung des Beschlusses passieren.
Dem fakultativen Referendum unterliegen genauer:
- Gesetze;
- Gewisse staatliche Pläne und Beschlüsse;
- Internationale und interkantonale Verträge, die der Grosse Rat genehmigt hat;
- Neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 500’000 Franken;
- Ausgeliehenes Geld, welches zu einer höheren Verschuldung des Kantons führt.
Initiativen im Aargau
Die Aargauer Stimmbevölkerung kann eine Volksinitiative einreichen, um eine Änderung in der Kantonsverfassung oder in einem kantonalen Gesetz zu verlangen. Dazu müssen im Kanton Aargau 3000 Unterschriften innerhalb von zwölf Monaten gesammelt werden. Kommt die Volksinitiative zustande, stimmt die Aargauer Stimmbevölkerung darüber ab.