Staatskunde: Aargau

In einer Demokratie ist die Macht aufgeteilt. Dieses Prinzip nennt man «Gewaltenteilung». In der Schweiz ist die Macht auf die Regierung (Bundesrat), das Parlament (Bundesversammlung) und die Gerichte (Bundesgericht) aufgeteilt. Wie die Gewaltenteilung in deinem Kanton aussieht und wie du dich sonst noch an der Politik beteiligen kannst, erfährst du in diesem Dossier!

übersicht

Welches sind die drei Gewalten im Kanton? 

Die drei Gewalten im Kanton Aargau sind: 

Der Regierungsrat 

  • ist die Exekutive des Kantons Aargau 
  • besteht aus fünf Mitgliedern 
  • wird alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung neu gewählt. Dabei gilt das Majorz-System. 

Der Grosser Rat 

  • ist die Legislative des Kantons Aargau 
  • besteht aus 140 Mitgliedern 
  • wird alle vier Jahre von der Stimmbevölkerung neu gewählt. Dabei gilt das Proporz-System. 

Das Obergericht 

  • ist die Judikative des Kantons Aargau 
  • ist das oberste Gericht innerhalb des Kantons 

Majorz-System

«Majorz»  beschreibt ein Wahlsystem. Majorzwahlen sind Mehrheitswahlen.

 Das heisst, dass eine Person beim ersten Wahlgang über 50 Prozent aller Stimmen haben muss, um gewählt zu sein (absolutes Mehr). Beim zweiten Wahlgang wird dann die Person mit den meisten Stimmen gewählt, auch wenn sie nicht die Hälfte aller Stimmen erreicht hat (relatives Mehr). 

Proporz-System

«Proporz»  beschreibt ein Wahlsystem. Proporzwahlen sind Verhältniswahlen. 

 

Das bedeutet in erster Linie, dass die Sitze auf verschiedene Parteien verteilt werden. Parteien, die mehr Stimmen gewonnen haben, erhalten dabei mehr Sitze als Parteien, die weniger Stimmen gewonnen haben. Bei Majorzwahlen werden Kandidierende direkt gewählt. Dabei wird die Person mit den meisten Stimmen gewählt.
In der Schweiz werden die Nationalratswahlen in den meisten Kantonen als Proporzwahlen durchgeführt. Die Nationalratssitze eines Kantons werden also an die verschiedenen Parteien verteilt. Als Wähler/-in weiss man, welche Partei die Stimme erhält. Aber erst in einem zweiten Schritt wird berechnet, welche/-r Kandidat/-in dieser Partei ins Parlament kommt. Die Personen mit den meisten Stimmen einer Partei werden in das Parlament gewählt und nicht zwingend die Personen, die ein/-e Wähler/-in auf der eigenen Liste aufgeschrieben hat.

Beispiel: Bei einer Wahl in einem Kanton mit zehn Sitzen, erhält eine Partei 20 Prozent aller Stimmen. Diese Partei hat Anrecht auf 20 Prozent der Sitze, also zwei Sitze. Erst in einem zweiten Schritt werden dann die Sitze in der Partei selbst auf die Personen mit den meisten Stimmen innerhalb der Partei verteilt.
Anders als in der Majorzwahl braucht es nicht mehr als 50 Prozent der Stimmen, um gewählt zu werden. Das Proporzsystem bietet deshalb kleineren Parteien die Chance, ebenfalls Sitze zu gewinnen. Das ist bei einer Majorzwahl schwieriger.

Stimm- und Wahlrecht 

Stimmberechtigt sind Schweizer Bürger/-innen ab 18 Jahren, die im Kanton wohnen. Bei der Wahl des Ständerats sind auch Volljährige Schweizer/-innen stimmberechtigt, die vorher im Kanton wohnten und jetzt im Ausland leben, wenn sie im Stimmregister eingetragen sind. Ausgenommen davon sind Personen, die unter umfassender Beistandschaft stehen. 

Wer Stimmberechtigt ist, hat zudem auch das passive und das aktive Wahlrecht.  

Aktives Wahlrecht

Das aktive Wahlrecht bestimmt, wer wählen darf.

Wählen bedeutet, dass die stimmberechtigte Person mitentscheiden kann, wer sie im Parlament (und je nach Fall auch in der Regierung) vertreten soll.

Passives Wahlrecht

Das passive Wahlrecht bestimmt, wer sich zur wahl stellen darf – also wer gewählt werden darf.

Nur wer das passive Wahlrecht hat, darf also die Stimmberechtigten im Parlament (und je nach Fall auch in der Regierung) vertreten.

Über was wird Abgestimmt?

Obligatorisches Referendum im Aargau

Im Kanton Aargau macht der Grosse Rat kantonale Gesetze und entscheidet über andere Beschlüsse. Bei einigen Beschlüssen braucht es aber auch die Zustimmung der Stimmbevölkerung, damit sie in Kraft treten. Deswegen gibt es eine obligatorische Volksabstimmung. Diese wird auch «obligatorisches Referendum» genannt.  

Dem obligatorischen Referendum unterliegen genauer: 

  • Verfassungsänderungen
  • Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rats, die keine absolute Mehrheit (71 von 140  Stimmen) im Grossen Rat erhalten haben.
  • Gesetze und Beschlüsse des Grossen Rats, bei denen mindestens ein Viertel (35 von 140) des Grossen Rats eine Abstimmung fordert
  • Beschlüsse des Grossen Rats über die Einleitung einer Totalrevision der Verfassung. Eine Totalrevision ist eine komplette Überarbeitung der Verfassung.
  • Initiativen mit Gegenvorschlag

 

Fakultatives Referendum im Aargau 

Im Kanton Aargau macht der Grosse Rat kantonale Gesetze und entscheidet über andere Beschlüsse. Ist die Stimmbevölkerung mit den Beschlüssen des Grossen Rats nicht einverstanden, so kann sie das Referendum ergreifen. Damit das Referendum zustande kommt, müssen 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Das muss innerhalb von 90 Tagen nach veröffentlichung des Beschlusses passieren. 

Dem fakultativen Referendum unterliegen genauer: 

  • Gesetze; 
  • Gewisse staatliche Pläne und Beschlüsse; 
  • Internationale und interkantonale Verträge, die der Grosse Rat genehmigt hat; 
  • Neue einmalige Ausgaben von mehr als fünf Millionen Franken und neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 500’000 Franken; 
  • Ausgeliehenes Geld, welches zu einer höheren Verschuldung des Kantons führt. 

Initiativen im Aargau 

Die Aargauer Stimmbevölkerung kann eine Volksinitiative einreichen, um eine Änderung in der Kantonsverfassung oder in einem kantonalen Gesetz zu verlangen. Dazu müssen im Kanton Aargau 3000 Unterschriften innerhalb von zwölf Monaten gesammelt werden. Kommt die Volksinitiative zustande, stimmt die Aargauer Stimmbevölkerung darüber ab.