Politische Immunität

Besitzt eine Person politische Immunität, heisst das, dass die Person für gewisse Sachen nicht bestraft werden kann. Es gibt zwei Arten der Immunität. Relative Immunität, und absolute Immunität. Der Bundesrat, die Bundesversammlung und der/die BundeskanzlerIn besitzen die relative Immunität und die absolute Immunität. 

Die absolute Immunität wird auch Redefreiheit genannt. Menschen mit absoluter Immunität können weder strafrechtlich noch zivilrechtlich (also weder vom Staat noch von anderen Leuten) für das bestraft werden, was sie während ihrer Arbeit als PolitikerIn gesagt haben. Die absolute Immunität kann nicht aufgehoben werden und PolitikerInnen können auch nicht darauf verzichten.

Die relative Immunität schützt PolitikerInnen vor der strafrechtlichen Verfolgung, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit etwas Strafbares tun. Die relative Immunität kann von der Bundesversammlung aufgehoben werden. Dann kann die Person für ihre Handlung angeklagt und bestraft werden. Damit eine PolitikerIn vom Amt enthoben werden kann, muss ihre relative Immunität aufgehoben werden. 

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)