Frühjahrssession 2022

Themen

Vom 28. Februar bis 18. März 2022 hat die Frühjahrssession des Parlaments stattgefunden. Hier findest du eine kleine Zusammenfassung, welche Themen im Parlament diskutiert wurden.

Session - ist das ein Fremdwort für dich? Der Begriff «Session» kommt vom lateinischen sessio und bedeutet «Sitzung». Als Session bezeichnet man in der Schweizer Politik den Zeitraum, in dem sich das Schweizer Parlament für Beratungen und Abstimmungen im Bundeshaus in Bern trifft. Das Parlament, bestehend aus dem Nationalrat (200 Mitglieder) und dem Ständerat (46 Mitglieder), versammelt sich insgesamt viermal jährlich während drei Wochen zu einer Session.

Du fragst dich jetzt, was das Parlament während einer Session genau macht? Wir geben dir einen Einblick in die Themen und Abläufe des Parlaments.

Über diese drei Themen berichten wir vertieft:

  • Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige
  • Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB
  • Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid

Aktives Stimm- und Wahlrecht für 16-Jährige

Worum geht es?

In der Schweiz können Erwachsene ab ihrem 18. Lebensjahr einerseits abstimmen und wählen, aber sie können sich auch für politische Ämter wählen lassen. Damit auch schon jüngere Personen aktiv an der Politik teilnehmen können, wurde eine parlamentarische Initiative eingereicht. Sie fordert, dass der Artikel in der Bundesverfassung (Art. 136, III) so angepasst wird, dass neu auch Jugendliche ab 16 Jahren an Abstimmungen und Wahlen teilnehmen können (Aktives Stimm- und Wahlrecht). Sie können sich aber weiterhin nicht wählen lassen, bis sie 18 Jahre alt sind (passives Wahlrecht).

Aktueller Stand

Die parlamentarische Initiative wurde im März 2019 eingereicht. In der Vorprüfung lehnte die Staatspolitische Kommission des Nationalrats die Initiative ab und empfahl dem Nationalrat, die Initiative ebenfalls nicht weiter zu behandeln. In der Herbstsession 2020 hat der Nationalrat beschlossen, dass die Initiative weiter besprochen werden soll. Auch die Staatspolitische Kommission des Ständerats stimmte im Februar 2021 der Besprechung der Initiative zu. Im April 2021 wurde also der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats ein Bericht zur Ausarbeitung der Initiative in Auftrag gegeben. Das bedeutet, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats noch einmal über die Initiative abstimmen und für den Nationalrat eine Vorlage dazu ausarbeiten muss. Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats entschied dann im November 2021, dass sie nicht auf die Initiative eintreten und somit keine neue Vorlage ausarbeiten will. Am Mittwoch, 16. März 2022 sagte der Nationalrat Ja zum Stimm- und Wahlrechtsalter 16. Da über die Ablehnung der Initative abgestimmt wurde, stimmten Befürworter mit Nein ab. Insgesamt haben 99 NationalrätInnen Nein gestimmt, 90 NationalrätInnen Ja gestimmt und drei haben sich ihrer Stimme enthalten. Als nächstes wird nun ein konkreter Vorschlag für die Verfassungsänderung ausgearbeitet. Dafür ist die Staatspolitische Kommission des Nationalrats verantwortlich.

BefürworterInnen

  • Demografische Veränderungen wie zum Beispiel das hohe Durchschnittsalter der Abstimmenden verzerren politische Entscheidungen. Deshalb sollen junge Menschen mitentscheiden können.
  • Viele 16- und 17-Jährige sind an der Schweizer Politik interessiert, und ihr politisches Engagement hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Daher sollen auch sie aktiv abstimmen und wählen können.
  • Das aktive Wahl- und Stimmrecht ab 16 Jahren spricht für eine moderne Demokratie.

GegenerInnen

  • Es ist widersprüchlich, wenn eine Person schon mit 16 Jahren abstimmen und wählen kann, aber zivil- und strafrechtlich noch nicht volljährig ist. So stimmen politische und gesellschaftliche Rechte von Jugendlichen nicht mehr miteinander überein.
  • Die Trennung des aktiven und passiven Wahlrechts ist nicht sinnvoll. So entsteht eine Gruppe Stimmberechtigter zweiter Klasse.
  • Viele Kantone haben ähnliche Vorlagen abgelehnt. Das zeigt, dass der Aufwand für diese Vorlage nicht gerechtfertigt ist.

Hintergrund

Einzelne Kantone diskutieren schon länger über die Senkung des Stimm- und Wahlrechtsalters. Im Kanton Glarus ist es jungen Erwachsenen bereits gestattet, mit 16 Jahren an den Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen. In anderen Kantonen stiess der Vorstoss auf wenig Anklang. So zum Beispiel wurde die Motion “Senkung des aktiven Sitmmrechtsalter auf 16 Jahre” 2008 vom Regierungsrat des Kantons Thurgau abgelehnt. Ebenfalls auf Ablehnung stiess die Senkung des Stimmrechtsalters auf 16 Jahre im Kanton Basel-Landschaft. Im März 2018 scheiterte die Initiative mit 84,5 Prozent Nein-Stimmen an der Urne.

In unserem Nachbarland Österreich können junge Erwachsene seit dem Jahr 2007 mit 16 Jahren abstimmen. Ebenfalls haben verschieden Bundesländer in Deutschland das aktive Wahlrecht ab 16 Jahren für kommunale Wahlen sowie auf Landesebene (entspricht der kantonale Ebene in der Schweiz) eingeführt.

Sexuelle Handlungen mit Kindern. Erhöhung des Strafmasses gemäss Artikel 187 StGB

Worum geht es?

In der Schweiz werden Strafen für verbotene Handlungen im Strafgesetzbuch geregelt. Zum Beispiel ist darin geregelt, wie Personen bestraft werden, die eine sexuelle Handlung mit einem Kind unter 16 Jahren vornehmen, es dazu verleiten oder es in eine sexuelle Handlung miteinbeziehen (Artikel 187 Ziffer 1). Laut diesem Artikel werden solche Handlungen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn der Altersunterschied zwischen den Beteiligten nicht mehr als drei Jahre beträgt, ist die Handlung allerdings nicht strafbar.

Im Nationalrat wurde im Jahr 2003 eine parlamentarische Initiative eingereicht. Diese fordert eine höhere Strafe für Personen, die mit einem Kind unter 16 Jahren eine sexuelle Handlung vornehmen, es zu einer solchen Handlung verleiten oder es in eine sexuelle Handlung miteinbeziehen. Konkret wird für solche Fälle eine Freiheitsstrafe der TäterInnen von bis zu zehn Jahren gefordert.

Aktueller Stand

Eingereicht wurde die parlamentarische Initiative bereits im November 2003. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat sie damals geprüft und eine Ablehnung beantragt. In der Herbstsession 2004 wurde die parlamentarische Initiative im Nationalrat allerdings angenommen. Seither wurde die Frist für die Ausarbeitung der Vorlage immer wieder verlängert. Dies geschieht beispielsweise, wenn die Kommission die Vorlage aus zeitlichen Gründen noch nicht bearbeiten konnte. Der Nationalrat hat am 18. März 2022 beschlossen, die parlamentarische Initiative in einer späteren Session zu behandeln.

BefürworterInnen

  • Die heutige Gesetzeslage ist entstanden, weil man sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen entkriminalisieren wollte. Bei der Anpassung jetzt geht es darum, dass pädophile TäterInnen angemessen bestraft werden sollen.
  • Unter anderem häufen sich die Fälle wegen neuen elektronischen Kommunikationsmitteln. Das Strafgesetz muss diesem Umstand angepasst werden.
  • Sexuelle Handlungen Erwachsener gegenüber Kindern sind die schwerste Form der Misshandlung Minderjähriger. Es braucht bessere Mittel, um diese Misshandlung zu unterbinden.

GegnerInnen

Die Kommission für Rechtsfragen will das Anliegen der Initiative nicht im Rahmen eines neuen Entwurfs umsetzen, sondern in einem grösseren Kontext behandeln. Es soll eine Angleichung der Strafrahmen erarbeitet werden und die Vorlage soll in diese miteinbezogen werden. Die Kommission wird die Umsetzung der parlamentarischen Initiative im Rahmen einer grösseren Vorlage prüfen.

Hintergrund

Im Jahr 2020 wurden schweizweit 1257 Fälle von sexuellen Handlungen mit Kindern gemeldet. Allerdings ist davon auszugehen, dass es noch weit mehr betroffene Kinder gibt, da nicht alle Übergriffe gemeldet werden. Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr um acht Prozent gestiegen. 

Was ist eine Freiheitsstrafe?

Durch eine Freiheitsstrafe wird einem Menschen, der eine Straftat begangen hat, die persönliche Freiheit ganz oder teilweise entzogen und muss z. B. in ein Gefängnis. Die Mindestdauer der Freiheitsstrafe beträgt grundsätzlich drei Tage. Sie kann jedoch kürzer ausfallen, wenn eine nicht bezahlte Geldstrafe oder Busse vorliegt. Die Höchstdauer beträgt 20 Jahre. Eine «lebenslängliche Freiheitsstrafe» bedeutet nicht, dass die Täterin / der Täter ihr / sein Leben lang im Gefängnis verbringen wird. «Lebenslänglich» beläuft sich in der Schweiz auf 15 Jahre. Nach Ablauf dieser Zeit sieht das Strafgesetz eine Entlassung in Form von Vollzugslockerungen vor. Als besonders gefährlich eingestufte TäterInnen können für unbestimmte Zeit verwahrt werden, d.h. so lange, bis sie für die öffentliche Sicherheit keine erhebliche Gefahr mehr darstellen.

Keine erzwungenen Lehrabbrüche bei gut integrierten Personen mit negativem Asylentscheid

Worum geht es?

In der Schweiz können Personen, die sich im Asylverfahren befinden, eine Vorlehre oder eine Lehre absolvieren. Erhalten diese Asylsuchenden einen negativen Asylbescheid, müssen sie in den meisten Fällen ihre Vorlehre oder Lehre abbrechen, bevor sie diese beenden können. Es wurde eine Motion eingereicht, um die rechtlichen Grundlagen anzupassen. Damit sollen Personen mit einem negativen Asylentscheid die Möglichkeit erhalten, trotzdem ihre Lehre abschliessen zu können.

Aktueller Stand

Die Motion wurde am 27. September 2019 eingereicht. Der Bundesrat hat sich im November 2019 zur Motion geäussert und dem Parlament empfohlen, die Motion abzulehnen. Der Nationalrat hat die Motion in der Herbstsession 2021 behandelt und angenommen. Der Ständerat hat am 7. März 2022 entschieden die Motion abzulehnen, womit sich das Thema erledigt hat.

BefürworterInnen

  • Wenn Personen wegen einem negativen Asylbescheid die Lehre abbrechen müssen, aber nicht in ihr Heimatland zurückkehren können, sind sie oft von der Nothilfe abhängig. Daher ist es sinnvoll, wenn sie ihre Lehre beenden und für sich selbst sorgen können.
  • Kantone können zwar heute schon Ausnahmen machen, tun es aber nicht. Ein Grund dafür sind die strengen Regeln, die für eine Ausnahme beachtet werden müssen. Es braucht eine Anpassung dieser Regeln.
  • Mit der aktuellen Regelung werden vor allem die Personen bestraft, die sich um ihre Integration bemühen.

GegnerInnen

  • Die Schweiz muss glaubhaft bleiben. Deshalb müssen Asylsuchende mit einem negativen Asylbescheid in ihr Heimatland zurückkehren, auch wenn sie eine Lehre begonnen haben.
  • Es gibt bereits die Möglichkeit, dass für Personen mit negativem Asylbescheid unter bestimmten Umständen Ausnahmen gemacht werden können. Die Anpassungen, die die Motion fordert, geht zu weit und macht aus einer Ausnahme den Regelfall. 
  • Auch um zu verhindern, dass Personen ihre Lehre abbrechen müssen, wurde das beschleunigte Asylverfahren eingeführt. Es braucht keine weiteren Massnahmen.

Hintergrund

Im Jahr 2021 wurden in der Schweiz 14'928 Asylgesuche eingereicht. Die meisten Personen, die ein Asylgesuch eingereicht haben, stammen aus Afghanistan, der Türkei und Eritrea. Am 31. Dezember 2021 befanden sich 1638 Asylsuchende zwischen 15 und 24 Jahren in der Schweiz. Von allen Asylsuchenden, die bis am 31. Dezember 2021 noch keinen Entscheid erhalten hatten, arbeiteten 342 Personen. 

Seit dem 1. März 2019 werden in der Schweiz Asylgesuche in einem beschleunigten Verfahren behandelt. Durch das beschleunigte Verfahren erfahren Asylsuchende in der Regel innerhalb von 50 Tagen, ob ihr Gesuch angenommen oder abgelehnt wird.

Asylsuchende dürfen nach drei Monaten in der Schweiz arbeiten, wenn ein Arbeitgeber ein Gesuch einreicht. Sie dürfen eine Ausbildung oder eine Lehre absolvieren, wenn die Wahrscheinlichkeit gross ist, dass sie in der Schweiz bleiben. Diese Bewilligung erteilen die Kantone.