Wahlrecht (aktiv und passiv)

Wählen bedeutet, dass jede stimmberechtigte Person mitentscheiden kann, wer sie im Parlament (und je nach Fall auch in der Regierung) vertreten soll (aktives Wahlrecht). Stimmberechtigte Personen können sich auch selbst zu Wahl stellen um beispielsweise in das Parlament gewählt zu werden (passives Wahlrecht).

Auf nationaler Ebene (Nationalrat und Ständerat) werden alle vier Jahre neue Mitglieder des Parlaments gewählt. Die nächsten National- und Ständeratswahlen finden im Oktober 2027 statt.

Das Wahlrecht auf kantonaler Ebene wird von den einzelnen Kantonen festgelegt. In manchen Kantonen und Gemeinden haben auch Ausländer/-innen sowie 16-jährige Personen das aktive Wahlrecht.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Wahlrecht
aktives Wahlrecht
passives Wahlrecht