Für Ehe und Familie - gegen die Heiratsstrafe28. Februar 2016

Ziel: Verheiratete Paare sollen weder bei den Steuern noch bei den Sozialversicherungen benachteiligt werden.

Für Ehe und Familie – Abstimmungen vom 28. Februar 2016

Ausgangslage

In der Schweiz bezahlt man Einkommenssteuern. Einen Teil seines Einkommens muss man also als Steuer an den Staat bezahlen. Die Höhe dieser Einkommenssteuer hängt davon ab, wie hoch das Einkommen ist.

Ist man nicht verheiratet, so wird die Höhe der Einkommenssteuern aufgrund des persönlichen Einkommens berechnet. Ehepaare hingegen bezahlen die Steuern gemeinsam. Für die Höhe der gemeinsamen Einkommenssteuer werden darum die Einkommen beider Ehepartner zusammengezählt. Auf Bundesebene hat dies unterschiedliche Folgen: Verdient nur ein Ehepartner Geld, so muss das verheiratete Ehepaar weniger Steuern bezahlen als unverheiratete Paare mit demselben Einkommen. Verdienen jedoch beide Ehepartner, so bezahlen sie ab einem gewissen Einkommen mehr Steuern als unverheiratete Paare mit demselben Einkommen. Auch bei den Sozialversicherungen werden verheiratete Paare in gewissen Fällen anders behandelt, als unverheiratete Paare. So ist beispielsweise die maximale AHV-Rente für Ehepaare tiefer als die zwei maximalen AHV-Renten von zwei unverheirateten Personen zusammen. Weiter erhält eine verheiratete Person beispielsweise eine Witwen- oder Witwerrente, wen einE EhepartnerIn stirbt.

Was würde sich ändern?

Die Initiative will, dass Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuert werden. Sie sollen jedoch in keinem Fall höhere Steuern bezahlen müssen als unverheiratete Paare mit demselben Einkommen. Zudem sollen sie auch bei den Sozialversicherungen in keinem Fall weniger Leistungen erhalten. Beispielsweise sollen sie von der AHV nicht tiefere Renten als ein unverheiratetes Paar erhalten. Zudem wird in der Verfassung festgeschrieben, dass die Ehe eine Verbindung zwischen Mann und Frau ist.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Verheiratete Paare sind bei der Besteuerung und den Sozialversicherungen benachteiligt. Das gleicht einer Heiratsstrafe.
  • Das Bundesgericht hat bereits 1984 entschieden, dass man nicht aufgrund des Zivilstandes (ledig, verheiratet etc.) diskriminiert werden darf. Trotzdem werden gewisse Ehepaare heute noch benachteiligt.

Argumente der Gegner/-innen

  • Mit der Initiative wird es schwieriger, andere Lösungen einzuführen, wie zum Beispiel, dass auch verheiratete Paare getrennt voneinander Steuern bezahlen.
  • Die Ehedefinition ist nicht mehr zeitgemäss. Denn eine Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist erst wieder möglich, wenn die Verfassung wieder geändert wird.