Trinkwasserinitiative13. Juni 2021

Ziel: LandwirtInnen sollen nur noch Direktzahlungen erhalten, wenn sie zusätzliche Regeln einhalten. Damit sollen die Umwelt und das Trinkwasser besser geschützt werden.

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Ausgangslage

LandwirtInnen erhalten Direktzahlungen vom Bund. Sie erhalten das Geld aber nur, wenn sie gewisse Regeln einhalten. Dazu gehören z. B. der Schutz der Artenvielfalt, Regeln zum Düngen und zur Tierhaltung.

Es wurde eine Initiative eingereicht, um zusätzliche Regeln für die Direktzahlungen einzuführen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, gibt es zusätzliche Regeln für die Direktzahlungen. LandwirtInnen erhalten nur noch Direktzahlungen, wenn sie:

  • einen gewissen Teil ihres Landes für den Schutz der Artenvielfalt zur Verfügung stellen;
  • pestizidfrei produzieren.
  • auf einen vorbeugenden oder regelmässigen Einsatz von Antibiotika bei ihren Tieren verzichten.
  • nur so viele Tiere halten, wie sie mit dem selbst angebauten Futter ernähren können. Damit wird die Menge an Dünger verkleinert.

Die landwirtschaftliche Forschung, Beratung, Investitionshilfen und Ausbildung orientieren sich auch an diesen Zielen.

Argumente der Befürworter/-innen

• Pestizide, Antibiotika und Dünger belasten das Trinkwasser. Das führt zu Problemen für die Gesundheit der Bevölkerung und die Artenvielfalt.
• Mit den Steuern finanziert die Bevölkerung die Umweltschäden mit. Die angepassten Regeln fördern eine nachhaltige Landwirtschaft.
• Die Landwirtschaft trägt eine Verantwortung für künftige Generationen. Deshalb braucht es strengere Regeln.

Argumente der Gegner/-innen

• Strengere Regeln schwächen die LandwirtInnen. Sie können weniger Lebensmittel produzieren.
• Wird in der Schweiz weniger produziert, müssen mehr Produkte importiert werden. So steigt die Belastung der Umwelt im Ausland.
• Für einige LandwirtInnen wird es zu teuer, die strengeren Regeln einzuhalten. Deswegen verzichten sie auf Direktzahlungen und produzieren umweltschädlicher.

Mehr Zum Thema

Am 13. Juni stimmen wir über zwei verschiedene Initiativen ab, bei denen der Einsatz von Pestiziden im Zentrum steht: Die Trinkwasserinitiative und die Pestizidverbot-Initiative. Beide Initiativen fordern eine Änderung des Einsatzes von Pestiziden. Die Initiativen unterscheiden sich aber darin: WEN sie betreffen, WAS sie betreffen und WIE sie funktionieren. Den Vergleich der beiden Initiativen findest du hier.

WOHER STAMMT UNSER TRINKWASSER?

In der Schweiz kommen 40 Prozent unseres Trinkwassers aus dem Quellwasser. Vor allem in bergigen Regionen der Schweiz stammt das Trinkwasser aus Quellen. Dabei versickert Regen im Boden. Durch verschiedene Steinschichten wird das Wasser gereinigt und kommt von allein wieder an die Oberfläche. Das Wasser muss in den meisten Fällen nicht mehr zusätzlich gereinigt werden.

Weitere 40 Prozent unseres Trinkwassers kommen aus dem Grundwasser. Vor allem in den flachen Regionen der Schweiz stammt das Trinkwasser aus dem Boden. Dabei versickert Regen im Boden. Durch verschiedene Steinschichten wird das Wasser gereinigt und sammelt sich in Höhlen. Es kommt nicht von allein wieder an die Oberfläche. Es muss an die Oberfläche gepumpt werden. Das Wasser muss in den meisten Fällen nicht mehr zusätzlich gereinigt werden.

Die restlichen 20 Prozent unseres Trinkwassers kommen aus dem Oberflächenwasser. Vor allem in Regionen rund um Seen stammt das Wasser oft aus diesen Seen. Dabei wird das Wasser aus den Seen aus 30 Meter Tiefe an die Oberfläche gepumpt. Danach muss das Wasser zuerst gereinigt werden, bevor es als Trinkwasser genutzt werden kann.

WIE WIRD DAS TRINKWASSER GESCHÜTZT?

Es gibt verschiedene Regelungen für den Schutz des Trinkwassers in der Schweiz. So dürfen z. B. Gewässer nicht verschmutzt werden. Es gibt auch spezielle Schutzzonen, um das Trinkwasser zu schützen. In diesen Schutzzonen darf z. B. nicht gebaut oder Gülle ausgebracht werden.

WIE WIRD DAS TRINKWASSER KONTROLLIERT?

Der Bund hat in einer Verordnung festgelegt, dass unser Trinkwasser regelmässig kontrolliert werden muss. Dabei wird der Geruch, der Geschmack, das Aussehen und die Menge bestimmter Krankheitserreger oder chemischer Bestandteile kontrolliert. Chemische Bestandteile sind z. B. Aluminium oder Pestizide. Damit das Trinkwasser eine gute Qualität hat, darf die Menge an Krankheitserreger und chemischer Bestandteile einen gewissen Wert nicht überschreiten.

Resultat

ABGELEHNT

JA: 39.32%
NEIN: 60.68%

Stimmbeteiligung: 59.75%

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