Covid-19-Gesetz13. Juni 2021

Ziel: Das Covid-19-Gesetz soll in Kraft bleiben.

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Ausgangslage

Der Bundesrat hat im Frühling 2020 beschlossen, von der Corona-Pandemie
betroffene Personen und Unternehmen finanziell zu unterstützen und die medizinische Versorgung sicherzustellen. Um schnell auf die Folgen der Corona-Pandemie reagieren zu können, hat der Bundesrat diese Regelungen per Notrecht beschlossen. Die Regelungen per Notrecht waren auf sechs Monate befristet. 

Damit der Bundesrat die Regelungen danach weiterführen konnte, beschloss das Parlament das Covid-19-Gesetz. Das Covid-19-Gesetz wurde als dringlich erklärt und trat deshalb per sofort ab September 2020 in Kraft. Bei dringlichen Gesetzen ist ein Referendum innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich.

Der Bundesrat darf mit dem Gesetz:

  • die Entschädigung bei Kurzarbeit erweitern;
  • Unternehmen und Arbeitnehmende entschädigen, die wegen der Corona-
    Einschränkungen nicht arbeiten dürfen oder können;
  • die Kantone bei der Entschädigung von Unternehmen unterstützen, die wegen der Corona-Einschränkungen weniger Einnahmen haben;
  • Kultur, Sportvereine und Medien unterstützen, die wegen der Corona-
    Einschränkungen weniger Einnahmen haben;
  • Ausnahmen bei der Zulassung von Medikamenten beschliessen. Ausnahmen bei der Zulassung von Impfstoffen sind nicht vorgesehen.

Die meisten Regelungen gelten voraussichtlich bis Ende 2021; einzelne Bestimmungen gelten bis Ende 2022.

Gegen das Covid-19-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen
wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird das Gesetz angenommen, bleibt das Covid-19-Gesetz in Kraft. Es ändert sich nichts. Wird die Vorlage abgelehnt, tritt das Covid-19-Gesetz im September 2021 ausser Kraft. 

Argumente der Befürworter/-innen

• Für viele Personen und Unternehmen sind die Unterstützungen wichtig, damit sie vor finanzieller Not geschützt sind.
• Die Annahme des Covid-19 Gesetzes verhindert, dass es zu Unsicherheit bei den Betroffenen kommt und Arbeitsplätze gefährdet werden.
• Das Covid-19-Gesetz ist vom Parlament demokratisch beschlossen. Es stellt die Beteiligung der Kantone sicher.

Argumente der Gegner/-innen

• Der Bundesrat hat sein Versprechen nicht gehalten. Er hat Notrecht beschlossen, ohne dass es notwendig war.
• Das Parlament hat nicht geprüft, ob die beschlossenen Regelungen funktionieren. Das widerspricht der Verfassung.
• Mit dem Covid-19-Gesetz können die Regelungen aus dem Notrecht immer weiter verlängert werden. Das ist eine Gefahr für die Demokratie.

Mehr zum Thema

Um im Frühling 2020 auf die Covid-19-Pandemie zu reagieren, hat der Bundesrat Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung beschlossen. Der Bundesrat darf solche Massnahmen nur beschliessen, wenn es dafür eine rechtliche Grundlage gibt. Die rechtliche Grundlage für einen Teil der Massnahmen ist das Epidemiengesetz. Die rechtliche Grundlage für den anderen Teil der Massnahmen war das Notrecht. Die mithilfe von Notrecht ergriffenen Massnahmen sind seit September 2020 im Covid-19-Gesetz geregelt.

Epidemiengesetz

Das Epidemiengesetz von 2012 regelt die Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, wie z.B. Covid-19. Im Epidemiengesetz sind vor allem folgende Punkte geregelt:

  • Zuständigkeiten: Man unterscheidet zwischen normaler, besonderer und ausserordentlicher Lage. Je nach Lage teilen sich der Bund und die Kantone die Aufgaben anders auf.
  • Strategie: Der Bund muss zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten eine Strategie ausarbeiten.
  • Massnahmen: Der Bund darf Massnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten ergreifen. Dazu zählen z.B. die Maskenpflicht oder die vorübergehende Schliessung von Restaurants.
  • Nationales Programm: Der Bund ist zuständig für einen nationalen Impfplan, z. B. um Impfstoff zu kaufen. Auch die Entschädigung von Impfschäden ist im Epidemiengesetz geregelt.

Gestützt auf das Epidemiengesetz hat der Bundesrat also eine nationale Strategie zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie erarbeitet. Er hat Massnahmen, wie die Maskenpflicht oder die Schliessung von Restaurants oder Museen, beschlossen und übernimmt die Koordination des nationalen Impfplans, indem er z. B. den Impfstoff kauft und auf die Kantone verteilt.

Notrecht

Die Verfassung erlaubt dem Bundesrat und dem Parlament in speziellen Situationen Notrecht zu beschliessen. Mit dem Notrecht reagieren sie auf eine Bedrohung oder eine Störung der öffentlichen Ordnung. Bundesrat und Parlament stützen sich dabei direkt auf die Verfassung und nicht auf ein Gesetz. Das Notrecht ist auf sechs Monate befristet.

Massnahmen, die mit Notrecht beschlossen wurden, sind z. B.:

  • Entschädigungen: Personen, die aufgrund der Covid-19-Pandemie nicht arbeiten können (z. B., weil sie in einem Restaurant arbeiten, das geschlossen ist), erhalten eine Entschädigung.
  • Unterstützung: Besonders betroffene Bereiche, z. B. Kultur, Sport oder Medien, können Unterstützung beantragen.
  • Härtefälle: Besonders betroffene Unternehmen, z. B. ein Restaurant oder ein Hotel, können ebenfalls Unterstützung beantragen.

Damit diese Massnahmen auch nach Ablauf der sechs Monate noch gelten, hat das Parlament das Covid-19-Gesetz ausgearbeitet. Das Parlament hat das Gesetz zudem als dringlich erklärt.

Dringliches Bundesgesetz

Das Parlament (National- und Ständerat) erarbeiten ein Gesetz. Sobald ein Gesetz definitiv ist, wird das Gesetz veröffentlicht. Normalerweise hat die Bevölkerung dann 100 Tage Zeit, ein Referendum zu ergreifen. Wird kein Referendum ergriffen, gilt das Gesetz nach 100 Tagen. Wird ein Referendum ergriffen, wird über das Gesetz abgestimmt. Das Gesetz gilt erst, falls es an der Abstimmung angenommen wurde.

Das Parlament kann ein Gesetz als dringlich erklären, wenn der Inhalt keine weitere Verzögerung zulässt, z. B. bei kurzfristigen Massnahmen. Ein dringliches Bundesgesetz ist immer befristet. Die Bevölkerung hat nach Inkrafttreten des dringlichen Bundesgesetzes ein Jahr Zeit, um ein Referendum zu ergreifen. Während dieser Zeit gilt das Bundesgesetz aber bereits. Wird ein Referendum ergriffen, wird über das Gesetz abgestimmt. Wird das Gesetz an der Abstimmung angenommen, gilt es weiterhin. Wird das Gesetz an der Abstimmung abgelehnt, gilt es nicht mehr.

Resultat

ANGENOMMEN

JA: 60.21%
NEIN: 39.79%

Stimmbeteiligung: 59.63%

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