CO2-Gesetz13. Juni 2021

Ziel: Mit dem neuen CO2-Gesetz soll die Schweiz weniger CO2 austossen.

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Ausgangslage

Der Klimawandel betrifft die Schweiz stark. Der Klimawandel wird unter anderem durch den Ausstoss von CO2 verursacht. Darum hat sich die Schweiz im internationalen Klimaabkommen von Paris verpflichtet, weniger CO2 auszustossen.

Konkret hat sich die Schweiz zum Ziel gesetzt, bis 2030 den CO2-Austoss im Vergleich zu 1990 zu halbieren. Um dieses Ziel zu erreichen, haben der Bundesrat und das Parlament das bereits bestehende CO2-Gesetz überarbeitet.

Gegen das neue CO2-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, tritt das neue CO2-Gesetz in Kraft. Das CO2-Gesetz führt verschiedene Massnahmen ein, um weniger CO2 auszustossen. Es enthält Lenkungsabgaben, Investitionen in den Klimaschutz und Regelungen zum technischen Fortschritt.

Dazu zählen z.B.:

• Lenkungsabgabe auf Flugtickets;
• Veränderte Lenkungsabgaben z.B. auf Heizöl und Erdgas;
• Investition in neue Ladestationen für Elektroautos;
• Neue Regelungen für den Import von Fahrzeugen;
• Neue Regelungen zum CO2-Ausstoss von Heizungen in Gebäuden.

Argumente der Befürworter/-innen

• Der Klimawandel führt zu weniger Schnee und Trockenheit. Das ist für die Wirtschaft und die Bevölkerung teuer. Deshalb braucht es dieses Gesetz.
• Das Gesetz unterstützt Unternehmen, die klimafreundliche Technologien entwickeln und nutzen. Das schafft Arbeitsplätze.
• Das Gesetz ist fair. Wer z.B. nicht fliegt, bezahlt keine Flugticketabgabe. Wer wenig CO2 ausstösst, spart sogar Geld.

Argumente der Gegner/-innen

• Das neue Gesetz bringt höhere Abgaben und mehr Verbote. Das kann sich die Bevölkerung nicht leisten.
• Die Schweiz hat kaum Einfluss auf das weltweite Klima. Um das Klima zu beeinflussen, müssen Länder wie China oder die USA weniger CO2 ausstossen.
• Das CO2-Gesetz bekämpft den Klimawandel nicht. Es braucht radikal andere Lösungen, wie einen Systemwandel, um das Klima zu schützen.

MEHR zum thema

Pariser Klimaabkommen

2015 haben 196 Länder zusammen das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet. In diesem internationalen Abkommen verpflichten sich zum ersten Mal alle Länder, ihren CO2-Ausstoss zu verkleinern. Wichtige Ziele des Abkommens sind:

  • Die durchschnittliche globale Erwärmung auf unter 2 Grad Celsius zu halten.
  • Dass jedes Land alle fünf Jahre ein national festgelegtes Ziel vorlegen muss, wie es seinen CO2-Ausstoss verkleinern will.
  • Dass diese Ziele klar, verständlich und messbar sein müssen.

Die Schweiz hält im neuen CO2-Gesetz fest, wie sie ihren CO2-Ausstoss verkleinern will. Andere Ziele des Abkommens setzt die Schweiz bereits um.

Im neuen CO2-Gesetz werden also verschiedene Massnahmen eingeführt, um den CO2-Ausstoss der Schweiz zu verkleinern. Die Massnahmen werden in folgende drei Bereiche eingeteilt: Finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technischer Fortschritt.

Finanzielle Anreize

CO2-Abgabe

Seit 2008 zahlen Personen und Unternehmen für jede Tonne CO2, die sie ausstossen eine CO2-Abgabe. Die Abgabe beträgt zwischen 36 und 120 Franken. Der Bundesrat erarbeitet im Rahmen des neuen CO2-Gesetzes Ziele, um den CO2-Ausstoss zu verkleinern. Werden diese Ziele nicht erreicht, wird die CO2-Abgabe erhöht. Sie beträgt dann zwischen 96 und 210 Franken.

Flugticketabgabe

Im neuen CO2-Gesetz gibt es eine Flugticketabgabe. Diese bezahlt jede Person für ihr Flugticket. Die Flugticketabgabe beträgt zwischen 30 und 120 Franken pro Ticket. Für Flüge mit Privatjets muss zwischen 500 und 3000 Franken pro Flug bezahlt werden.

Bevölkerung erhält Geld zurück

Zwei Drittel des Geldes aus der CO2-Abgabe und mindestens die Hälfte des Geldes aus der Flugticketabgabe werden an die Bevölkerung zurückverteilt. Das Geld erhalten alle über die Krankenkassenprämie gutgeschrieben. Die Krankenkassenprämie wird also günstiger.

Investitionen in den Klimaschutz

Das restliche Geld aus der CO2- und der Flugticketabgabe geht in einen Klimafonds. Mit dem Geld aus dem Klimafonds werden klimafreundliche Innovationen in den Bereichen Infrastruktur und Gebäude, innovative Firmen und besonders betroffene Regionen gefördert.

Infrastruktur und Gebäude

Es wird z.B. der Bau von Ladestationen für Elektroautos, neue Elektrobusse oder der Umbau von Gebäuden gefördert.

Innovative Firmen

Innovative Firmen werden in der Schweiz gefördert, wenn sie umweltschonende Technologien entwickeln. Umweltschonende Technologien sind z. B. alternative Treibstoffe für Flugzeuge.

Besonders betroffene Regionen

Vom Klimawandel betroffene Bergregionen, Städte oder Gemeinden werden unterstützt. Mit der finanziellen Unterstützung können sie z. B. Schutzbauten vor Wasser errichten.

Klimaschutzprojekte

Neben dem Klimafonds gibt es weitere Investitionen in den Klimaschutz. Personen und Unternehmen, die Diesel und Benzin importieren, müssen in den Klimaschutz investieren. Dafür dürfen sie aber an der Tankstelle die Preise für Diesel und Benzin erhöhen.

Technischer Fortschritt

Effizientere Fahrzeuge

Personen und Unternehmen, die Autos importieren, dürfen nur noch effizientere und CO2-ärmere Neuwagen verkaufen. Wenn sie sich nicht an diese Regeln halten, werden sie gebüsst. Die Hälfte des Geldes von diesen Bussen geht in den Klimafonds.

Vorgaben für Gebäude

Neugebaute Häuser dürfen kein CO2 mehr ausstossen. Wenn ein altes Gebäude eine neue Heizung braucht, darf der CO2-Ausstoss dieser Heizung einen gewissen Wert nicht überschreiten. Wenn eine effizientere und CO2-ärmere Heizung, z. B. eine Wärmepumpe, eingebaut wird, kann zur Unterstützung Geld aus dem Klimafonds beantragt werden.

Resultat

ABGELEHNT

JA: 48.41%
NEIN: 51.59%

Stimmbeteiligung: 59.68%

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