Terrorismusbekämpfung13. Juni 2021

Ziel: Die Polizei soll mit neuen Massnahmen vorbeugend eingreifen können, um terroristische Aktivität zu verhindern. 

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Ausgangslage

Die Polizei kann heute nur beschränkt Massnahmen ergreifen, um terroristische Aktivitäten zu verhindern. Um dies zu ändern, hat das Parlament das Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT-Gesetz) beschlossen.

Als terroristische Aktivität versteht das PMT-Gesetz die Absicht, die staatliche Ordnung zu beeinflussen oder zu verändern. Dies kann entweder durch die Durchführung oder Androhung einer schweren Straftat oder durch die Verbreitung von Furcht und Schrecken geschehen.

Gegen das PMT-Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Vorlage angenommen, tritt das PMT-Gesetz in Kraft. Das PMT-Gesetz sieht vor, dass Kantone, Gemeinden oder der Nachrichtendienst des Bundes Massnahmen gegen eine Person beantragen können. Es können folgende Massnahmen ergriffen werden:

• Verpflichtung, regelmässig an Gesprächen mit Fachpersonen teilzunehmen;
• Verbot von Kontakt zu Personen, die z. B. terroristische Aktivitäten befürworten;
• Verbot der Ausreise aus der Schweiz;
• Verpflichtung, sich regelmässig bei einer Behörde zu melden;
• Verbot, bestimmte Orte zu betreten oder zu verlassen;
• Verhaften von Personen ohne Schweizer Staatsangehörigkeit, um ihre Ausschaffung sicherzustellen;
• Hausarrest: Eine Person darf dann z. B. eine Wohnung nicht mehr verlassen. Der Hausarrest muss beim Gericht beantragt werden. Er kann bewilligt werden, wenn es Hinweise darauf gibt, dass die Person eine Gefahr für andere Personen darstellt und sie eine oder mehrere andere Massnahmen nicht eingehalten hat.

Argumente der Befürworter/-innen

• Die heutigen Massnahmen gegen terroristische Aktivitäten reichen nicht. Es braucht weitere Massnahmen, um die Bevölkerung zu schützen.
• Bei jeder Person wird einzeln geprüft, ob härtere Massnahmen ergriffen werden müssen. Zuerst werden jeweils mildere Massnahmen angewendet.
• Die Massnahmen schliessen eine Lücke in der aktuellen Strategie des Bundes zur Terrorismusbekämpfung.

Argumente der Gegner/-innen

• Die Definition von terroristischer Aktivität ist zu breit. Es ist willkürlich, ob eine politische Aktion als terroristische Aktivität gedeutet wird.
• 12-Jährige können von den Massnahmen betroffen sein. Das verstösst gegen internationale Kinder- und Menschenrechte.
• Das Gesetz ist gefährlich. Personen werden leicht verdächtigt, können ihre Unschuld aber nur schwer beweisen.

Mehr zum thema

Vom Bundesrat an die Urne – der Weg des PMT-Gesetzes

Initiativphase

Ein Gesetz kann verschiedene Ursprünge haben. Der Bundesrat kann von sich aus ein Vorschlag erarbeiten, es wird eine Volks- oder Standesinitiative eingereicht oder aber das Parlament beschliesst, dass es in einem Bereich ein neues Gesetz oder eine Gesetzesänderung braucht. 

Im Fall des PMT-Gesetzes hat der Bundesrat entschieden, dass es zusätzliche Massnahmen zur Terrorismusbekämpfung braucht und dafür eine rechtliche Grundlage geschaffen werden muss. Er hat dem Parlament (National- und Ständerat) deshalb einen Vorschlag für ein Gesetz gemacht.

Erarbeitungsphase

Der Vorschlag des Bundesrats kommt nun in die sogenannte Vernehmlassung. Während der Vernehmlassung können Kantone, Parteien, Verbände oder andere Organisationen ihre Meinung zum Vorschlag einbringen. Hat der Bundesrat alle Rückmeldungen, überarbeitet er den Vorschlag nochmal. Den überarbeiteten Vorschlag übergibt er nun dem Parlament und die parlamentarische Phase beginnt.

Parlamentarische Phase

Der Vorschlag des Bundesrats wird vom Nationalrat und vom Ständerat nacheinander behandelt. Der Rat, der sich zuerst mit dem Vorschlag beschäftigt, wird Erstrat genannt

Beim PMT-Gesetz war der Ständerat der Erstrat.

Erste Beratung

Die zuständige Kommission des Erstrats (hier der Ständerat) diskutiert den Vorschlag des Bundesrats. Die Kommission kann Änderungen vornehmen und gibt eine Empfehlung ab. Der Vorschlag wird dann im Ständerat diskutiert und es wird ein Beschluss gefasst. Entweder stimmt der Ständerat dem Vorschlag zu oder nimmt weitere Änderungen vor. 

Der Ständerat hat am Vorschlag des PMT-Gesetzes weitere Änderungen vorgenommen.

Dieser geänderte Vorschlag kommt nun in den Zweitrat (hier der Nationalrat). Auch hier diskutiert die zuständige Kommission den Vorschlag, macht Änderungen und gibt eine Empfehlung ab. Nimmt der Nationalrat keine Änderungen am Vorschlag des Ständerats vor, ist das Gesetz beschlossen. Hat er Änderungen vorgenommen, geht der Vorschlag zurück in den Ständerat und das Differenzbereinigungsverfahren beginnt. 

Beim PMT-Gesetz hat der Nationalrat Änderungen am Vorschlag des Ständerats vorgenommen. Der Vorschlag ging also zurück an den Ständerat.

Differenzbereinigungsverfahren

Der Stände- und Nationalrat diskutieren abwechslungsweise so lange über einen Vorschlag, bis sie sich einig sind. Jeder Rat kann höchstens drei Mal über einen Vorschlag diskutieren. Sind sie sich dann noch nicht einig, gibt es ein Einigungsverfahren. Bei einem Einigungsverfahren treffen sich einzelne National- und StänderätInnen und versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden. Finden sie eine Lösung, stimmen National- und Ständerat über diesen neuen Vorschlag ab. Stimmen beide zu, ist das Gesetz beschlossen. Lehnt einer der beiden Räte den neuen Vorschlag ab, ist das Gesetz vom Tisch. 

Beim PMT-Gesetz hat der Ständerat den Änderungen des Nationalrats zugestimmt.

Schlussabstimmung, Referendum und Inkrafttreten

Ist ein Gesetz beschlossen, so gibt es eine letzte Schlussabstimmung im National- und Ständerat. Nach dieser Schlussabstimmung beginnt die Referendumsfrist zu laufen. Werden innerhalb von 100 Tagen nach der Schlussabstimmung 50 000 Unterschriften gesammelt, so gibt es eine Volksabstimmung über das Gesetz. Wird das Gesetz in der Volksabstimmung angenommen oder wird kein Referendum ergriffen, so tritt das Gesetz in Kraft.

Das PMT-Gesetz wurde in der Schlussabstimmung vom National- und Ständerat angenommen. Es haben zwei verschiedene Referendumskomitees das Referendum gegen das PMT-Gesetz ergriffen. Das heisst, zwei Gruppen mit unterschiedlichen Argumenten gegen das PMT-Gesetz haben Unterschriften gesammelt. Zusammen haben sie 50 000 Unterschriften gesammelt. Deshalb stimmen wir nun darüber ab. Jedes Referendumskomitee konnte in den offiziellen Abstimmungsunterlagen seine eigenen Argumente gegen das PMT-Gesetz auflisten.

Resultat

ANGENOMMEN

JA: 56.58%
NEIN: 43.42%

Stimmbeteiligung: 59.54%

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