Initiative für eine Zukunft30. November 2025

Ziel: Die Erbschafts- und Schenkungssteuer soll auf Bundesebene eingeführt werden. Der Steuerertrag soll zur Bekämpfung des Klimawandels genutzt werden.

Ausgangslage

Die Schweiz muss laut Gesetz bis 2050 das Netto-Null-Ziel erreichen. Um entsprechende Massnahmen zu ergreifen, hat der Bund rund zwei Milliarden Franken pro Jahr zur Verfügung. Dieser Betrag wird vor allem durch Abgaben auf Brenn- und Treibstoffe (z. B. Benzin) sowie auf Strom finanziert.

Bereits heute gibt es in vielen Kantonen eine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die die Einführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene fordert. Der Steuerertrag soll für die Bekämpfung des Klimawandels eingesetzt werden. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Initiative angenommen wird, wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene eingeführt. Wenn Erbe und Schenkungen einer Person den Gesamtbetrag von 50 Millionen Franken übersteigen, wird dies vom Bund besteuert. Der Betrag, der die 50 Millionen Franken übersteigt, muss zu 50 Prozent versteuert werden. Zwei Drittel dieser Steuererträge gehen an den Bund, ein Drittel an die Kantone. Das Geld muss genutzt werden, um den Klimawandel und dessen gesellschaftliche Folgen zu bekämpfen und die Wirtschaft klimafreundlich umzugestalten. Für welche Massnahmen die Steuererträge eingesetzt werden, bestimmen Bund und Kantone selbst.

Die Initiative sieht vor, auch Verwitwete und Nachkommen sowie Nachlässe an die öffentliche Hand oder gemeinnützige Organisationen zu besteuern. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer tritt ab Annahme der Initiative auf Bundesebene in Kraft. Ab dann hat der Bund drei Jahre Zeit, um Massnahmen gegen Steuervermeidung (z. B. einen Wegzug) vorzuschlagen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Das Vermögen der Superreichen steigt immer weiter an. Die Löhne der breiten Bevölkerung bleiben gleich. Die Initiative bekämpft diese Ungleichheit.
  • Superreiche verursachen deutlich höhere CO2-Ausstösse als die breite Bevölkerung. Deshalb sollen sie einen höheren Beitrag zum Klimaschutz leisten.
  • Die Initiative schafft zusätzliche Mittel, um die Klimaziele zu erreichen.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Initiative schwächt den Standort Schweiz. Vermögende Personen und deren Unternehmen ziehen weg und es kommen kaum neue hinzu.
  • Wer wegzieht, zahlt weder Erbschafts- und Schenkungssteuern noch Einkommens- und Vermögenssteuern. Dadurch haben Bund, Kantone und Gemeinden deutlich weniger Geld.
  • Die Klimapolitik von Bund und Kantonen erweist sich schon jetzt als wirksam.

Erbschafts- und Schenkungssteuer 

Stirbt eine Person, wird ihr Nachlass (z. B. Geld und Haus) an andere weitergegeben. Das nennt man Erbschaft. Gibt eine Person ihren Besitz schon zu Lebzeiten weiter, spricht man von einer Schenkung. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist die Steuer, die die Person zahlen muss, die eine Erbschaft oder Schenkung erhält. 

In der Regel zahlt man nicht auf die gesamte Erbschaft oder Schenkung Steuern, sondern nur auf einen Teil davon. Der Teil, auf den keine Steuer gezahlt werden muss, wird auch Freibetrag genannt. Laut der Initiative muss eine Erbschaft oder Schenkung erst dann besteuert werden, wenn sie 50 Millionen Franken übersteigt. Der Freibetrag beträgt also 50 Millionen Franken.  

Alles, was über dem Freibetrag liegt, gilt laut der Initiative als steuerbarer Betrag. Dieser Betrag wird mit 50 Prozent besteuert. Das bedeutet, dass die Hälfte von dem, was 50 Millionen Franken übersteigt, als Steuer gezahlt werden muss. Von diesem Steuerertrag gehen wiederum zwei Drittel an den Bund und ein Drittel an die Kantone. 

Ein Rechenbeispiel:  

Eine Person erbt 62 Millionen Franken. Der Freibetrag ist 50 Millionen Franken. Der steuerbare Betrag ist also zwölf Millionen Franken.  

Davon werden 50 Prozent als Steuer eingezogen. Sechs Millionen Franken sind also Steuern und 56 Millionen Franken gehen an die Erb/-innen. 

Von diesen sechs Millionen Steuergeldern gehen zwei Drittel an den Bund und ein Drittel an die Kantone. Der Bund erhält also vier Millionen Franken und der Kanton zwei Millionen. 

Bei einer Schenkung ist die Rechnung ähnlich. Schenkt eine Person vor ihrem Tod 30 Millionen Franken, entstehen keine Steuern, weil der Freibetrag noch nicht erreicht wurde. Stirbt die Person aber später und vererbt weitere 32 Millionen Franken, werden diese mit der Schenkung zusammengerechnet. Da die Person insgesamt also 62 Millionen Franken verschenkt und vererbt hat, wird der Freibetrag überstiegen. Dadurch wird die Erbschafts- und Schenkungssteuer fällig. 

Diese 62 Millionen werden anschliessend gleich besteuert wie im Rechenbeispiel oben. Alles, was 50 Millionen Franken übersteigt, muss zur Hälfte versteuert werden. Von dieser Hälfte gehen wieder zwei Drittel an den Bund und ein Drittel an die Kantone. 

 

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