Erbschafts- und Schenkungssteuer
Stirbt eine Person, wird ihr Nachlass (z. B. Geld und Haus) an andere weitergegeben. Das nennt man Erbschaft. Gibt eine Person ihren Besitz schon zuLebzeiten weiter, spricht man von einer Schenkung. Die Erbschafts- oder Schenkungssteuer ist die Steuer, die die Person zahlen muss, die eine Erbschaft oder Schenkung erhält. In fast allen Kantonen gibt es eine solche Steuer. Ehepartner/-innen einer verstorbenen Person müssen in keinem Kanton Erbschaftssteuern zahlen. Auch die Kinder einer verstorbenen Person zahlen in den meisten Kantonen keine solchen Steuern.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Erbschaftssteuern