Neutralitätsinitiative27. September 2026

Ziel: Die Neutralität der Schweiz soll in der Bundesverfassung strikter definiert sein.

Ausgangslage

Seit 1848 ist die Neutralität der Schweiz in der Bundesverfassung verankert. Dementsprechend müssen Bundesrat und Parlament Massnahmen treffen, um die Neutralität der Schweiz zu wahren.

Die Neutralität der Schweiz ist international anerkannt und gilt als «dauernd» und «bewaffnet». «Dauernd» heisst, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen anderen Staaten neutral ist. Als neutraler Staat darf sie sich z. B. nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen oder kriegführende Staaten militärisch unterstützen. Die Schweiz kann aber Sanktionen übernehmen. «Bewaffnet» heisst, dass die Armee für die Verteidigung des Landes und der Neutralität sorgt.

Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die verlangt, die Neutralität der Schweiz in der Bundesverfassung strikter zu definieren. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Falls die Initiative angenommen wird, wird die Neutralität der Schweiz strikter definiert. Dafür wird die Bundesverfassung ergänzt.

Neu steht ausdrücklich in der Verfassung, dass die Schweiz:

  • ihre Neutralität als «immerwährend» und «bewaffnet» definiert;
  • keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis beitritt;
  • nur mit einem solchen Bündnis zusammenarbeitet, wenn sie direkt militärisch angegriffen wird oder ein Angriff vorbereitet wird;
  • sich nicht an militärischen Auseinandersetzungen zwischen Drittstaaten beteiligt;
  • künftig keine Sanktionen gegen kriegführende Staaten mehr ergreift (ausgenommen sind Sanktionen der Vereinten Nationen und Massnahmen, die verhindern, dass Sanktionen über die Schweiz umgangen werden);
  • die Neutralität für ihre Rolle als Vermittlerin nutzt.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Schweiz braucht eine glaubwürdige, bewaffnete und umfassende Neutralität. Diese schützt das Land vor Krieg.
  • Die Schweizer Neutralität ist dann verlässlich, wenn sie immerwährend ist. Eine strikte Neutralität hat sich bewährt.
  • Wirtschaftliche Zwangsmassnahmen treffen oft die Zivilbevölkerung. Zu einer umfassenden Neutralität gehört, auf solche Sanktionen zu verzichten.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Schweiz braucht Handlungsspielraum in der Umsetzung ihrer Neutralität. Die Initiative schränkt diesen ein.
  • Die Initiative erschwert die internationale Zusammenarbeit in der Sicherheitspolitik. Das gefährdet die Sicherheit der Schweiz.
  • Durch die Initiative gilt die Schweiz nicht mehr als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin. Das schwächt ihre Rüstungsindustrie.

Wie hat sich die neutralität der schweiz entwickelt?

Kaum ein anderes Land wird so stark mit dem Begriff «Neutralität» verbunden wie die Schweiz. In der Schweiz ist die Neutralität ein fester Bestandteil des politischen Selbstverständnisses.

Die Neutralität der Schweiz entstand nicht auf einen Schlag, sondern entwickelte sich über mehrere Jahrhunderte hinweg. Diese Entwicklung wurde von zahlreichen historischen Meilensteinen geprägt.

Die wichtigsten Meilensteine:

  1. Völkerrechtliche Anerkennung der Neutralität der Schweiz: Am Wiener Kongress (1814-1815) wurde die Neutralität der Schweiz international anerkannt. Im Pariser Frieden von 1815 wurde die Neutralität der Schweiz dann auch völkerrechtlich anerkannt. Das Völkerrecht regelt die Beziehungen zwischen den Staaten, indem es z. B. Regeln schafft, an die sich die Staaten zu halten haben.Die Schweiz hat freiwillig entschieden, dass sie neutral sein will.
  2. Neutralität in der Bundesverfassung: Bei der Gründung des Bundesstaates im Jahr 1848 wurde die Neutralität der Schweiz in der Bundesverfassung verankert. Demnach sollen Bundesrat (Art. 185, Abs. 1) und Parlament (Art. 173, Abs. 1) «Massnahmen zur Wahrung […] der Neutralität der Schweiz» treffen. Seither nutzen Bundesrat und Parlament die Neutralität, um die Interessen der Schweiz in den Bereichen Aussenpolitik, Sicherheitspolitik und Wirtschaftspolitik zu schützen. Dafür hat die Schweiz im Laufe der Jahre eine Praxis entwickelt, wie sie die Neutralität anwendet (Neutralitätspraxis).
  3. Einführung Neutralitätsrecht: Basierend auf der Neutralitätspraxis von neutralen Staaten wie der Schweiz wurde 1907 im Rahmen der Haager Abkommen das Neutralitätsrecht eingeführt. Das Neutralitätsrecht ist Teil des Völkerrechts. Es kommt bei bewaffneten Konflikten zwischen Staaten, die eine gewisse Dauer und Intensität aufweisen, zur Anwendung. Das Neutralitätsrecht regelt die Rechte und Pflichten eines neutralen Staates. In anderen Worten: Das Neutralitätsrecht legt fest, wie sich ein neutraler Staat gegenüber kriegführenden Staaten verhalten muss. Demnach gilt:
    1. Ein neutraler Staat darf sich nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen.
    2. Ein neutraler Staat darf kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen.
    3. Ein neutraler Staat darf kriegführenden Staaten nicht sein Staatsgebiet zur Verfügung stellen. 

Der Beitritt eines Staates zu den Haager Abkommen bedeutet nicht, dass dieser Staat automatisch neutral wird, sondern lediglich, dass er die Rechte und Pflichten von neutralen Staaten anerkennt und respektiert. Die Schweiz hat die Haager Abkommen im Jahr 1910 unterzeichnet und sich als neutraler Staat freiwillig zur Einhaltung des Neutralitätsrechts verpflichtet. Deshalb hält er seither das Neutralitätsrecht weitgehend ein. Es kam in der Vergangenheit aber auch zu Verstössen gegen das Neutralitätsrecht: Während dem Zweiten. Weltkrieg hielt sich die Schweiz beispielsweise nicht immer strikt an ihre neutralitätsrechtlichen Pflichten.

Innerhalb des Völkerrechts hat die Schweiz bei der Neutralitätspraxis einen Handlungsspielraum. Die Schweiz hat diesen Spielraum im Laufe der Zeit entsprechend ihrer Interessen sowie der jeweiligen (sicherheits-)politischen Lage genutzt. Die Neutralität der Schweiz war also nie starr, sondern hat sich über mehrere Jahrhunderte entwickelt.

Wie sieht die Neutralitätspraxis der schweiz heute aus?

Grundsätzlich gelten für die Schweiz die Rechten und Pflichten eines neutralen Staates, die im Neutralitätsrecht festgehalten sind. Demnach gilt: 

  1. Ein neutraler Staat darf sich nicht an kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen anderen Staaten beteiligen.
  2. Ein neutraler Staat darf kriegführende Staaten nicht militärisch unterstützen.
  3. Ein neutraler Staat darf kriegführenden Staaten nicht sein Staatsgebiet zur Verfügung stellen. 

 Die Neutralität der Schweiz gilt zudem als «dauernd» und «bewaffnet». «Dauernd» heisst, dass die Schweiz bei allen Kriegen zwischen anderen Staaten neutral ist. «Bewaffnet» heisst, dass die Armee für die Verteidigung des Landes und der Neutralität sorgt.

Die Neutralität der Schweiz trägt dazu bei, dass andere Staaten auf die Guten Dienste der Schweiz zurückgreifen. Gute Dienste bezeichnen die Bemühungen eines Staates, Konflikte zwischen verschiedenen Akteur/-innen (z. B. Staaten) friedlich zu entschärfen oder beizulegen. Die Guten Dienste gehören zur Tradition der Schweiz. So agiert die Schweiz immer wieder als Vermittlerin bei Konflikten zwischen anderen Staaten, indem sie etwa in Genf internationale Gespräche organisiert.

Die Schweiz darf trotz ihrer Neutralität mit anderen Staaten zusammenarbeiten, um die Sicherheit der Schweiz zu stärken. Die Schweiz darf also an internationalen militärischen Übungen teilnehmen. Diese müssen jedoch ausserhalb eines Kriegskontextes stattfinden. Die Schweiz darf keinem Militär- und Verteidigungsbündnis wie z. B. der «North Atlantic Treaty Organization» (NATO) beitreten. Wird die Schweiz aber angegriffen, ist sie nicht mehr an das Neutralitätsrecht gebunden. Sie darf sich in einem solchen Fall militärisch verteidigen und auch Bündnisse mit anderen Staaten eingehen.

Die Schweiz darf auch Sanktionen übernehmen. Sanktionen sind Zwangsmassnahmen wie Handelsbeschränkungen oder Reiseverbote. Diese können Staaten gegen andere Staaten einsetzen, wenn diese gegen das Völkerrecht verstossen. Die Schweiz übernimmt alle Sanktionen der Vereinten Nationen (UNO), weil sie als UNO-Mitglied (Beitrittsjahr: 2002) dazu verpflichtet ist. Bei Sanktionen anderer Länder oder Organisationen entscheidet der Bundesrat von Fall zu Fall, ob die Schweiz Sanktionen ganz, teilweise oder gar nicht übernimmt. Nach dem völkerrechtswidrigen Angriff von Russland auf die Ukraine hat die Schweiz die Sanktionen der Europäischen Union (EU) z. B. weitgehend übernommen.  

Vor dem Hintergrund der Übernahme dieser EU-Sanktionen wurde die Neutralitätsinitiative eingereicht. Die Initiant/-innen sind der Meinung, dass die Schweiz durch die Übernahme der EU-Sanktionendie Neutralität nicht ausreichend strikt angewendet hat und so zu einer Kriegspartei geworden ist. 

Welche anderen neutralen staaten gibt es?

Die Schweiz ist nicht der einzige neutrale Staat der Welt. Es gibt weitere Staaten, die neutral sind: Costa Rica, der Vatikan, Irland, Malta, Österreich, Republik Moldau, San Marino und Turkmenistan.

Wie ein Staat seine Neutralität auslegt, entscheidet jeder Staat selbst. Bei der Neutralitätspraxis von Staaten gibt es also teilweise grosse Unterschiede. Einige Staaten folgen, wie die Schweiz, einer dauernden Neutralität. Dazu gehören etwa Costa Rica, Irland und Österreich. Andere Staaten erklären sich nur für bestimme Konflikte als neutral. Zudem gibt es Unterschiede in der Bewaffnung: Während die Neutralität der Schweiz als bewaffnet gilt, ist etwa die Neutralität von Costa Rica unbewaffnet. Das heisst, dass Costa Rica keine Armee besitzt. 

Aus einer völkerrechtlichen Perspektive sind nur die Schweiz und Österreich als dauernd neutrale Staaten anerkannt. Dies, weil sie sich freiwillig dazu verpflichtet haben, das Neutralitätsrecht einzuhalten.

 

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info@easyvote.ch!