Begrenzungsinitiative27. September 2020

Ziel: Das Freizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union soll beendet werden.

Begrenzungsinitiative – Abstimmungen vom 27. September 2020

Ausgangslage

Seit 2002 gilt zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) das Freizügigkeitsabkommen (FZA). Das FZA ist einer von sieben Verträgen, die zusammen Bilaterale I genannt werden. Die Verträge der Bilateralen I sind miteinander verknüpft. Wird ein Vertrag gekündigt, werden alle sieben Verträge der Bilateralen I ausser Kraft gesetzt. Dies wird Guillotine-Klausel genannt.

Um das Freizügigkeitsabkommen zu beenden, wurde eine Initiative eingereicht. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, beendet die Schweiz das FZA mit der EU. Der Bundesrat hat nach Annahme der Initiative ein Jahr Zeit, die Auflösung des FZA zu verhandeln. Ziel dieser Verhandlungen ist das FZA zu beenden, ohne die Guillotine-Klausel auszulösen.

Sind die Verhandlungen nicht erfolgreich, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von weiteren 30 Tagen kündigen. Zudem darf der Bundesrat keine neuen Freizügigkeitsabkommen abschliessen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Unbegrenzte Zuwanderung führt zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährdet den Wohlstand in der Schweiz.
  • Fachkräfte, die die Schweiz braucht, dürfen weiterhin hier leben und arbeiten. Die Schweiz ist auch ohne FZA ein offenes Land.
  • Die Initiative will nur das FZA beenden. Die anderen bilateralen Verträge mit der EU sollen bestehen bleiben. Das muss der Bundesrat verhandeln.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die Bilateralen I sind auf die Schweiz zugeschnitten. Sie sichern besonders die guten wirtschaftlichen Beziehungen zur EU.
  • Die Personenfreizügigkeit ist zentral für die EU. Darüber zu verhandeln und damit die Guillotine-Klausel zu umgehen, ist unrealistisch.
  • Schweizer Unternehmen verlieren den direkten Zugang zu ihrem wichtigsten Markt. Dies erschwert den Handel mit der EU.

Mehr zum Thema

Was ist die EU?

Nach dem Zweiten Weltkrieg haben sich verschiedene Länder dazu entschieden, stärker zusammenzuarbeiten. Deswegen wurden mit der Zeit verschiedene Organisationen gegründet und Verträge abgeschlossen. Im Jahr 1992 wurden diese Organisationen und Verträge zusammengefasst und die Europäische Union (EU), wie wir sie jetzt kennen, gegründet. Heute hat die EU 27 Mitgliedstaaten. Die Schweiz ist kein Mitglied.

Bilaterale I – Background

Die EU und ein Teil der Mitgliedsstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA), wie Island, Liechtenstein und Norwegen, sind Teil des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Schweizer Bevölkerung hat den Beitritt zum EWR 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt. Um nach dem Nein zum EWR-Beitritt in wichtigen Wirtschaftssektoren dennoch Marktzugang zu erhalten, hat der Bundesrat ab 1993 Verhandlungen mit der EU aufgenommen.

Die EU war zu Verhandlungen in sieben Bereichen bereit. Die Bedingung war, dass die Verhandlungen parallel geführt werden und die gefundenen Lösungen zusammen in Kraft treten. Dies, weil nur alle sieben Verträge zusammen für die EU von Interesse waren. Die Abkommen wurden aus diesem Grund rechtlich mit der Guillotine-Klausel verknüpft. Das heisst, wird ein Abkommen gekündigt, dann treten auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft.

Die EU und die Schweiz haben 1999 die sieben bilateralen Abkommen unterzeichnet. 2000 hat die Schweizer Bevölkerung die Bilateralen I in einer Volksabstimmung angenommen. Am 1. Juni 2002 traten die sieben Abkommen dann in Kraft.

Noch Fragen zur Beziehung Schweiz - EU? In unserem Themendossier «Europäische Union» findest du alle Antworten auf deine Fragen – wie gewohnt einfach verständlich, politisch neutral und mit easyvote-Clips erklärt.

Bilaterale I – Inhalt

Die Bilateralen I regeln folgende Bereiche:

Freizügigkeitsabkommen

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) regelt, dass Schweizer BürgerInnen in der EU leben, arbeiten und studieren können. Umgekehrt können EU-BürgerInnen in der Schweiz leben, arbeiten und studieren.

Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse

Produkte dürfen nur verkauft werden, wenn sie gewissen geltenden Vorschriften entsprechen. Das Abkommen über den Abbau technischer Handelshemmnisse regelt, dass Schweizer Produkte auch in der EU zugelassen sind. Es regelt umgekehrt auch, dass EU-Produkte auch in der Schweiz zugelassen sind.

Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen

Der öffentliche Sektor (Bund, Kantone und Gemeinden) kauft – wie alle anderen Sektoren auch – Güter und Dienstleistungen ein (z.B. eine Software einer Gemeinde). Gewisse Güter und Dienstleistungen müssen öffentlich ausgeschrieben werden. Das garantiert einen fairen Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen regelt, dass Schweizer Unternehmen sich auf öffentliche Ausschreibungen der EU bewerben können. Umgekehrt regelt es auch, dass EU-Unternehmen sich auf öffentliche Ausschreibungen der Schweiz bewerben können.

Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen

Das Abkommen regelt den Handel mit landwirtschaftlichen Produkten zwischen der Schweiz und der EU. Zum Beispiel regelt das Abkommen die Zulassungsbestimmungen von EU-Produkten in der Schweiz und von Schweizer Produkten in der EU.

Abkommen über den Landverkehr

Das Abkommen über den Landverkehr regelt den Strassen- und Schienenverkehr zwischen der Schweiz und der EU. Es regelt also den Transport von Gütern zwischen der Schweiz und der EU.

Abkommen über die Forschung

Das Abkommen über die Forschung legt die Grundlagen für gemeinsame Forschung fest. Die Schweiz kann sich an Forschungsprogrammen der EU beteiligen und die EU kann sich an Forschungsprogrammen der Schweiz beteiligen.

Volksinitiative «für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»

Die Volksinitiative «für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)» wurde eingereicht, weil die InitiantInnen der Meinung sind, die Masseneinwanderungsinitiative aus dem Jahr 2014 sei nicht richtig umgesetzt worden.

Die Begrenzungsinitiative will das Freizügigkeitsabkommen beenden. Der Bundesrat hat nach Annahme der Initiative ein Jahr Zeit, die Auflösung des FZA zu verhandeln. Ziel dieser Verhandlungen ist das FZA zu beenden, ohne die Guillotine-Klausel auszulösen. Sind die Verhandlungen nicht erfolgreich, muss der Bundesrat das FZA innerhalb von weiteren 30 Tagen kündigen.