Gegenvorschlag (direkt)
Ein Gegenvorschlag oder auch Gegenentwurf ist eine Reaktion des Bundesrates oder der Bundesversammlung (National- und Ständerat) auf eine Volksinitiative. Eine Volksinitiative will die Verfassung ändern. Mit einem direkten Gegenentwurf kann der Bundesrat oder die Bundesversammlung (National- und Ständerat) als Antwort auf die Volksinitiative eine andere Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Das Initiativkomitee kann dann entscheiden, ob es die Volksinitiative zurückziehen möchte. Falls nicht, gibt es eine Abstimmung über die Volksinitiative und den direkten Gegenentwurf.
Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)
Direkter Gegenvorschlag