Gegenvorschlag (direkt)

Ein Gegenvorschlag ist eine Reaktion des Bundesrates oder des Parlaments auf eine Volksinitiative. Eine Volksinitiative will die Verfassung ändern. Mit einem direkten Gegenvorschlag kann das Parlament eine andere Verfassungsänderung vorschlagen. Das Initiativkomitee kann sich dann entscheiden, ob es ihre eigene Initiative zurückziehen möchte. Wird die Volksinitiative nicht zurückgezogen, gibt es eine Abstimmung über die Initiative und den direkten Gegenvorschlag. Wird die Volksinitiative zurückgezogen, gibt es nur eine Abstimmung über den Gegenvorschlag.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Direkter Gegenvorschlag