Sommersession 2021

Themen

Vom 31. Mai bis 18. Juni 2021 findet die Sommersession des Parlaments statt. Hier findest du eine kleine Zusammenfassung, welche Themen im Parlament diskutiert wurden.

Session – ist dir das ein Fremdwort? Der Begriff «Session» kommt vom lateinischen sessio und bedeutet «Sitzung». Als Session bezeichnet man in der Schweizer Politik den Zeitraum, in dem sich das Schweizer Parlament für Beratungen und Abstimmungen im Bundeshaus in Bern trifft. Das Parlament, bestehend aus dem Nationalrat (200 Mitglieder) und dem Ständerat (46 Mitglieder), versammelt sich insgesamt viermal jährlich während drei Wochen zu einer Session.

Du fragst dich jetzt, was das Parlament während einer Session genau macht? Wir geben dir einen Einblick in die Themen und Abläufe des Parlaments. In der Frühlingssession konnte das Parlament nicht alle Themen behandeln, die geplant gewesen sind. Diese Themen werden nun in der Sommersession behandelt.

Über diese beiden Themen berichten wir vertieft:

  • E-Voting
  • Jugendschutz im Bereich Film und Videospiele

E-Voting

Worum geht es?

Der Grosse Rat des Kantons Genf hat eine Standesinitiative eingereicht. In dieser Initiative fordert er, dass der National- und der Ständerat eine Gruppe schaffen sollen, die:

  • aus VertreterInnen vom Bund und von den Kantonen besteht;
  • ein E-Voting-System entwickelt. Grundlage dafür ist das System, das bereits in Genf entwickelt wurde;
  • das entwickelte E-Voting-System kontrolliert.

Aktueller Stand

Der Ständerat hat in der Herbstsession 2020 entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu leisten. Das heisst, er will nicht auf die Standesinitiative eintreten und keinen konkreten Vorschlag ausarbeiten. Der Nationalrat hat in der Sommersession 2021 ebenfalls entschieden der Standesinitiative keine Folge zu leisten.

Argumente

BefürworterInnen

  • Es ist für den Datenschutz problematisch, dass nur noch ein privates E-Voting-System in der Schweiz zur Verfügung steht.
  • Das E-Voting betrifft ein Grundrecht der SchweizerInnen und gehört zu den Aufgaben des Bundes.

GegnerInnen:

  • Die Eingrenzung auf das Genfer System ist zu eng. Die Entwicklung verschiedener Systeme muss möglich bleiben.
  • Der Bundesrat hat ein Projekt zum E-Voting gestartet. In diesem Rahmen wird es eine breite Diskussion geben.

Hintergrund

In der Schweiz werden seit einigen Jahren Systeme für das sogenannte E-Voting entwickelt. Damit soll ermöglicht werden, dass die Stimmberechtigen in der Schweiz digital abstimmen und wählen können. Bis 2019 haben zehn Kantone E-Voting angeboten. Die Kantone konnten zwischen zwei Systemen auswählen: Das System, das der Kanton Genf entwickelt hat, oder das System, das die Schweizerische Post entwickelt hat. Der Kanton Genf stellt sein System seit Juni 2019 aus finanziellen Gründen nicht mehr zur Verfügung. Das System der Post wird derzeit überarbeitet und seit Juli 2019 nicht mehr angeboten. Momentan ist in keinem Kanton der Schweiz E-Voting möglich.

Im Juni 2019 hat die Bundeskanzlei begonnen, gemeinsam mit den Kantonen die Neuausrichtung des E-Voting in der Schweiz zu diskutieren. Im Dezember 2020 haben die Bundeskanzlei und die Kantone dem Bundesrat einen Bericht vorgelegt. In diesem Bericht haben sie verschiedene Massnahmen aufgelistet. Die Bundeskanzlei soll diese Massnahmen nun schrittweise umsetzen. Voraussichtlich Mitte 2021 wird eine Vernehmlassung zum E-Voting in der Schweiz gestartet.

Jugendschutz im Bereich Film und Videospiele

Worum geht es?

Der Bundesrat will Kinder und Jugendliche besser vor Filmen und Videospielen schützen, die für sie nicht geeignet sind. Deswegen hat er ein neues Gesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele ausgearbeitet. Über dieses Gesetz entscheidet nun das Parlament. Das Gesetz regelt unter anderem:

  • Klare Beschriftung des Mindestalters bei Filmen und Videospielen.
  • Alterskontrollen beim Verkauf.
  • Ausnahmen für den Verkauf von Filmen und Videospielen und für die Teilnahme an Videospielturnieren.
  • Alterskontrollen bei Abrufdiensten
  • Alterskontrollen bei Plattformdiensten für Videos und Videospiele.

An wen richtet sich das Gesetz:

  • AnbieterInnen von Filmen und Videospielen, z.B. Kinos, DetailhändlerInnen, Online-VersandhändlerInnen, Abrufdienste.
  • AnbieterInnen von Plattformen für Videos und Videospiele.

Abrufdienst

Auf einem Abrufdienst können ausgewählte Filme und Videospiele angeschaut oder gespielt werden. NutzerInnen können selbst entscheiden, wann sie diese Filme oder Videospiele anschauen oder spielen wollen. Abrufdienste sind z.B. Streaming-Plattformen oder Online-Videospiele.

Plattformdienst

Auf einem Plattformdienst können Filme und Videospiele von NutzerInnen hochgeladen, angeschaut oder gespielt werden. NutzerInnen können selbst entscheiden, wann sie diese Filme oder Videospiele hochladen, anschauen oder spielen wollen. Plattformdienste sind z.B. Youtube und Twitch.

Aktueller Stand

Der Bundesrat hat am 11. September 2020 einen Entwurf für ein neues Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele vorgelegt. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats hat den Entwurf angenommen. In der Sommersession 2021 hat der Nationalrat nun diesen Entwurf erweitert und dann angenommen. Zusätzlich zum ursprünglichen Entwurf will der Nationalrat In-App-Käufe regeln, so dass diese für Minderjährige eingeschränkt werden können. Auch will der Nationalrat das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, dass es Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention ergreifen muss. Der Ständerat wird das Bundesgesetz in einer späteren Session behandeln.

Argumente

BefürworterInnen

  • Minderjährige müssen besser vor Filmen und Spielen geschützt werden, die nicht für sie geeignet sind. Dafür braucht es ein neues Gesetz.

GegnerInnen

  • Eltern sind für den Schutz ihrer Kinder vor ungeeigneten Filmen und Spielen verantwortlich. Es braucht kein Gesetz für den Jugendschutz.

Hintergrund

Kinder und Jugendliche schauen Filme und spielen Spiele oft online. Deswegen hat die EU 2018 ihre Richtlinie zu Filmen und Videospielen (Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste) überarbeitet. Nun müssen auch AnbieterInnen von Abruf- und Plattformdiensten z.B. Alterskontrollen durchführen. Der Bundesrat hat das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele an die Richtlinie der EU orientiert. Damit sollen die Regeln für den Jugendschutz in ganz Europa gleich sein.

Interessante Artikel

> Abstimmungen vom 13. Juni

> 50 Jahre Frauenstimmrecht