Herbstsession 2021

Themen

Vom 13. September bis 01. Oktober 2021 findet die Herbstsession des Parlaments statt. Hier findest du eine kleine Zusammenfassung, welche Themen im Parlament diskutiert wurden.

Session – ist dir das ein Fremdwort? Der Begriff «Session» kommt vom lateinischen sessio und bedeutet «Sitzung». Als Session bezeichnet man in der Schweizer Politik den Zeitraum, in dem sich das Schweizer Parlament für Beratungen und Abstimmungen im Bundeshaus in Bern trifft. Das Parlament, bestehend aus dem Nationalrat (200 Mitglieder) und dem Ständerat (46 Mitglieder), versammelt sich insgesamt viermal jährlich während drei Wochen zu einer Session.

Du fragst dich jetzt, was das Parlament während einer Session genau macht? Wir geben dir einen Einblick in die Themen und Abläufe des Parlaments. In der Frühlingssession konnte das Parlament nicht alle Themen behandeln, die geplant gewesen sind. Diese Themen werden nun in der Sommersession behandelt.

Über diese drei Themen berichten wir vertieft:

  • Neudefinierung des Begriffs "Vergewaltigung" im Strafgesetzbuch
  • Elektronisches Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden
  • Integrationsagenda: Chancengerechtigkeit für Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz

Neudefinierung des Begriffs "Vergewaltigung" im Strafgesetzbuch

Worum geht es?

Der Kanton Genf hat eine Initiative eingerecht, die die Änderung der rechtlichen Definition des Begriffs «Vergewaltigung» im Strafgesetzbuch fordert. Die rechtliche Definition von Vergewaltigung soll geändert werden, so dass auch Männer rechtlich als Opfer angesehen werden können.

Vergewaltigung und sexuelle Nötigung sind beides Straftaten und gelten in der Schweiz als Verbrechen. Die rechtliche Grundlage wird im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Aktuell werden die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung in Artikel 190 (Vergewaltigung) und Artikel 189 (sexuelle Nötigung) bestimmt.

Die beiden Straftaten haben folgende Gemeinsamkeiten:

  • Beide Straftaten werden von Amtes wegen verfolgt, d.h. eine Behörde oder ein Gericht werden von sich aus tätig.
  • Die Höchststrafe in beiden Artikeln ist zehn Jahre Freiheitsentzug, bspw. Gefängnis.

Grundlegende Unterschiede sind:

  • Opfer einer Vergewaltigung können nur Frauen sein.
  • Eine Vergewaltigung kann nur ein Mann begehen.

Die Unterschiede zeigen, dass die beiden Artikel nicht geschlechtsneutral formuliert sind. Die Initiative des Kantons Genf verlangt nun vom Parlament eine Änderung.

Aktueller Stand

Die Kommissionen des Stände- und des Nationalrats unterstützen die Initiative des Kantons Genf. Der Ständerat hat nun beschlossen, die Frist für die Behandlung der Initiative bis zur Herbstsession 2023 zu verlängern. Die Begründung dafür ist, dass voraussichtlich nächstes Jahr sowieso eine grössere Überarbeitung des Sexualstrafrechtes ansteht und die Initiative dort behandelt werden kann.

Argumente

BefürworterInnen

  • Die Schweiz hat sich dazu verpflichtet, die Gleichstellung von Mann und Frau gesetzlich sicherzustellen. Die beiden Bestimmungen sind nicht mehr aktuell und unterscheiden sich stark gegenüber den Strafgesetzbüchern der Nachbarländer der Schweiz.

GegnerInnen:

  • Vergewaltigung ist seit jeher ein nur an einer Frau begehbares Delikt. Es gibt keinen Grund dazu, dass auch Männer als Opfer von Vergewaltigungen angesehen werden sollen

Hintergrund

Die rechtliche Definition von Vergewaltigung steht seit längerem in der Kritik. Von verschiedenen Seiten werden Anpassungen gefordert. Dazu gehört z. B. auch die Forderung, die rechtlichen Definitionen von Vergewaltigung und sexuellen Übergriffen geschlechtsneutral zu formulieren. Das fordert auch diese Standesinitiative.

Elektronisches Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden

Worum geht es?

Der Bundesrat soll einen Bericht schreiben über das elektronische Sammeln von Unterschriften für Initiativen und Referenden, das sogenannte E-Collecting. Der Bericht soll zeigen, welche Folgen das elektronische Sammeln von Unterschriften auf das politische System der Schweiz und die direkte Demokratie hat. Dabei geht es allgemein um die Unterschiede zwischen dem normalen und dem digitalen Unterschriftensammeln für Initiativen und Referenden. Zudem stellt sich die Frage, ob die gleichen Fristen für das Unterschriftensammeln Sinn machen.

Staatspolitische Kommission:

Im National- und Ständerat gibt es verschiedene Kommissionen, die sich mit spezifischen Themen vertieft auseinandersetzen. Eine davon ist die Staatspolitische Kommission des Ständerats. Sie setzt sich vor allem mit dem politischen System der Schweiz auseinander. Dabei geht es z. B. um die Organisation der Regierung, der Gewaltenteilung oder der Beziehung zwischen dem Bund und den Kantonen.

Aktueller Stand

Die Staatspolitische Kommission des Ständerats hat sich im Frühling 2021 mit dem E-Collecting auseinandergesetzt. Dabei sind die Mitglieder der Kommission zum Schluss gekommen, dass es einen umfassenden Bericht zu den Auswirkungen des E-Collectings braucht, bevor das Parlament eine gesetzliche Grundlage beschliessen kann. Deswegen hat die Staatspolitische Kommission des Ständerats ein Postulat eingereicht. Mit diesem wird der Bundesrat beauftragt, einen solchen Bericht zum E-Collecting zu schreiben. Nun hat der Nationalrat in der Herbstsession 2021 beschlossen, dass er das Postulat unterstützt. Es ist also jetzt am Bundesrat, den Bericht zu erstellen.

Hintergrund

Vor rund sechs Jahren gingen die ersten E-Collecting-Plattformen in der Schweiz online. Auch wenn diese im Internet zur Verfügung stehen, müssen die Formulare für die Unterschriften ausgedruckt, von Hand unterschrieben und anschliessend eingeschickt werden. Es gibt derzeit noch kein spezifisches Gesetz für das digitale Unterschriftensammeln.

Integrationsagenda: Chancengerechtigkeit für Jugendliche und junge Erwachsene in der Schweiz

Worum geht es?

In der Schweiz werden junge Leute durch die Schule oder eine Lehre auf ihr späteres Berufsleben vorbereitet. Spät zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene haben oftmals einen Nachteil. Damit alle die gleichen Chancen haben, werden verschiedene Massnahmen ergriffen. Zu diesen Massnahmen wurde nun eine Motion eingereicht. Mit dieser Motion wird der Bundesrat damit beauftragt, die Kantone bei der Förderung dieser Massnahmen zu unterstützen. Dabei sollen die Erkenntnisse aus einem bereits laufenden Pilotprojekt für diese neuen Massnahmen genutzt werden. Zudem sollen Informations- und Beratungsangebote ausgebaut werden.

Aktueller Stand

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat sich mit dem Thema befasst und deshalb eine Motion eingereicht. Der Ständerat hat in der Herbstsession 2021 die Motion angenommen. Weil es um Geldbeträge in Höhe von 18 Millionen Franken geht, will der Bundesrat die Motion in ein Postulat umwandeln lassen. Über diesen Umwandlungsantrag wird der Nationalrat in Zukunft entscheiden.

Hintergrund

Für die Schul- und Berufsausbildung sind Bund und Kantone gemeinsam verantwortlich. Ein Ziel ist es, dass 95 Prozent aller 25-Jährigen das Gymnasium, die Fachmittelschule oder eine berufliche Grundausbildung abgeschlossen haben. Der Schweizer Bildungsbericht von 2018 zeigt jedoch, dass dieses Ziel nicht erreicht wurde. Besonders bei Jugendlichen, die in der Schweiz wohnen aber im Ausland geboren sind, liegt der Anteil erst bei 77 Prozent.

Bund und Kantone haben sich im Jahr 2019 auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Diese Integrationsagenda soll helfen, geflüchtete Menschen in die Gesellschaft und die Arbeitswelt zu integrieren. Hier werden unter anderem Sprachkurse angeboten und Jugendliche werden auf eine Ausbildung vorbereitet.

Für die spät zugewanderten Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden derzeit keine Massnahmen nach dieser Integrationsagenda geführt. Deshalb wird in dieser Motion von einer Lücke gesprochen und entsprechende Anpassungen werden gefordert.