Bargeld und Währung8. März 2026
Ziel: Die Bargeldversorgung der Schweiz und der Franken als schweizerische Währung sollen neu in der Bundesverfassung verankert sein.
Ausgangslage
In der Schweiz wird immer seltener mit Bargeld bezahlt. Debit- und Kreditkarten oder Bezahl-Apps werden hingegen immer häufiger genutzt. Dennoch ist Bargeld für viele Menschen nach wie vor wichtig. Eine grosse Mehrheit der Bevölkerung möchte, dass auch in Zukunft noch mit Bargeld bezahlt werden kann. Das zeigt eine Umfrage der Schweizerischen Nationalbank (SNB).
Aktuell ist im Gesetz geregelt, dass die SNB die Bargeldversorgung sicherstellen muss und der Franken die schweizerische Währung ist.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, welche die Bargeldversorgung und den Schweizerfranken in der Bundesverfassung verankern will. Der Bundesrat hat einen direkten Gegenentwurf dazu ausgearbeitet. Deshalb stimmen wir nun über beide Vorlagen ab.
Was würde sich ändern?
Volksinitiative
Falls die Initiative angenommen wird, ist neu in der Bundesverfassung geregelt, dass:
- der Bund die Bargeldversorgung sicherstellen muss. Er muss dafür sorgen, dass es immer genug Münzen und Banknoten in der Schweiz gibt. Welche Menge Bargeld als genügend gilt, ist nicht definiert;
- der Schweizerfranken nur mit der Zustimmung der Mehrheit von Volk und Ständen (Kantone) durch eine andere Währung ersetzt werden darf.
Gegenentwurf
Falls der Gegenentwurf angenommen wird, werden die zwei bestehenden Gesetzesbestimmungen in die Bundesverfassung übernommen. Somit ist neu in der Bundesverfassung geregelt, dass:
- die SNB die Bargeldversorgung der Schweiz sicherstellen muss;
- der Franken die schweizerische Währung ist.
Argumente der Befürworter/-innen
Für die Initiative:
- Die Initiative sagt klar, dass Noten und Münzen geschützt werden müssen. So bleibt echtes Geld erhalten, anonym und krisensicher.
- Nur der Bund kann Massnahmen zur Sicherung der Bargeldversorgung ergreifen. Darum muss er und nicht die SNB die Verantwortung für die Bargeldversorgung tragen.
Für den Gegenentwurf:
- Der Gegenentwurf stärkt die Stellung von Bargeld und den Franken als Währung. Damit nimmt er die Anliegen der Initiative auf.
- Der Gegenentwurf behält die Formulierungen aus den bestehenden Gesetzen bei. Diese Formulierungen haben sich bewährt und sind rechtlich eindeutig.
Argumente der Gegner/-innen
Gegen die Initiative:
- Durch die Initiative gibt es neue Formulierungen. Diese sorgen für unnötige Fragen zur Auslegung der Bundesverfassung.
- Änderungen der Bundesverfassung brauchen immer die Zustimmung von Volk und Ständen. Es ist unnötig, diese Regelung im Abschnitt zur Währungsänderung nochmals zu erwähnen.
Gegen den Gegenentwurf:
- Der Gegenentwurf ist zu ungenau. Er spricht vom Begriff «Bargeld», der in Zukunft aber vielleicht auch digitales Geld meinen kann.
- Der Gegenentwurf gibt der SNB die Verantwortung für die Bargeldversorgung. Diese muss aber beim Bund liegen, da nur er Massnahmen ergreifen kann.
Mehr Zum Bargeld und Währung
Die Bargeldversorgung und die Währung der Schweiz sind heute in verschiedenen Gesetzen und in der Bundesverfassung geregelt.
Sowohl die Initiative als auch der Gegenentwurf möchten den Artikel 99 in der Verfassung ändern. Dieser befasst sich mit der Geld- und Währungspolitik der Schweiz. Aktuell ist dort festgelegt, dass:
- das Geld- und Währungswesen Sache des Bundes ist, und das nur dieser Münzen und Banknoten herausgeben darf;
- die Schweizerische Nationalbank (SNB) als unabhängige Zentralbank die Geld- und Währungspolitik führt. Diese Politik muss dem Gesamtinteresse des Landes dienen. Die Verwaltung geschieht unter Mitwirkung und Aufsicht des Bundes;
- die SNB ausreichende Währungsreserven halten muss, wobei ein Teil in Gold gehalten wird;
- der Gewinn der SNB zu mindestens zwei Drittel an die Kantone geht.
Weitere Regelungen stehen im «Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel» und im «Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank».
- Das «Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel» regelt z. B., dass der Franken die Schweizerische Währungseinheit ist.
- Das «Bundesgesetz über die Schweizerische Nationalbank» regelt z. B., dass die SNB die Bargeldversorgung der Schweiz gewährleistet.
Falls der Gegenentwurf angenommen wird, wird Artikel 99 der Bundesverfassung mit diesen beiden Regelungen ergänzt.
Falls die Initiative angenommen wird, werden hingegen neue Regelungen in den Artikel 99 der Bundesverfassung aufgenommen, nämlich dass:
- der Bund sicherstellen muss, dass immer genügend Münzen und Banknoten zur Verfügung stehen;
- der Schweizerfranken nur mit der Zustimmung von Volk und Ständen durch eine andere Währung ersetzt werden darf.
Mehr über die SNB und ihre Aufgaben erfährst du hier.
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