Feuerwerksinitiative29. November 2026
Ziel: In der Schweiz sollen der Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk in der Regel verboten sein.
Ausgangslage
Die Menge an Feuerwerk, die in der obligatorischen Referendum nicht zwingend zu einer Volksabstimmung kommt. Schweiz pro Jahr verbraucht wird, schwankt stark. In den vergangenen zehn Jahren waren es zwischen rund 800 und 1900 Tonnen, letztes Jahr waren es 1443 Tonnen.
In der Schweiz ist das Abbrennen von Feuerwerk heute mit gewissen Einschränkungen erlaubt. Einfuhr, Verkauf und Verwendung von Feuerwerk werden vom Bund, von den Kantonen und von den Gemeinden geregelt. Den Verkauf und die Verwendung können die Kantone und die Gemeinden darüber hinaus einschränken oder verbieten, unter anderem bei Trockenheit. Feuerwerk kann für Tier, Mensch und Umwelt eine Belastung sein, z. B. durch Lärm, Luftverschmutzung, Brände oder Abfall.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die den Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk schweizweit in der Regel verbieten will. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
Was würde sich ändern?
Falls die Initiative angenommen wird, werden der Verkauf und die Verwendung von lärmerzeugendem Feuerwerk schweizweit in der Regel verboten. Dieses Verbot wird in der Bundesverfassung verankert. Für Anlässe mit überregionaler Bedeutung können die Kantone Ausnahmen bewilligen. Für den privaten Gebrauch gilt das Verbot für lärmerzeugendes Feuerwerk jedoch immer. Der Initiativtext legt nicht fest, was lärmerzeugendes Feuerwerk und Anlässe von überregionaler Bedeutung sind. Parlament und Bundesrat haben nach Annahme der Initiative zwei Jahre Zeit, um das Verbot im Detail zu regeln.
Argumente der Befürworter/-innen
- Viele stört lautes Feuerwerk. Zudem wird dieses im privaten Gebrauch auch vor und nach Feiertagen gezündet.
- Feuerwerksgeräusche lösen bei Tieren Stress und Panik aus. Das führt zu Unfällen, Verletzungen und Todesfällen.
- Feuerwerksgeräusche schränken das Wohlbefinden der Menschen ein. Zudem kann der private Gebrauch z. B. zu schweren Verletzungen und Bränden führen.
Argumente der Gegner/-innen
- Einschränkungen oder Verbote für Verkauf und Verwendung von Feuerwerk sind lokal schon möglich. Ein schweizweites Verbot schränkt Kantone und Gemeinden zu stark ein.
- Feuerwerk an Feiertagen wie am 1. August oder an Silvester ist ein Brauch mit langer Tradition. Dies soll bewahrt werden.
- Ein Verbot sorgt für deutlich weniger Umsatz und bedroht so die Feuerwerksbranche.
