10-Millionen-Schweiz14. Juni 2026
Ziel: Die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz soll begrenzt werden.
Ausgangslage
Ende 2025 lebten rund 9.1 Millionen Menschen in der Schweiz. Die Bevölkerung ist seit der Einführung der Personenfreizügigkeit 2002 um rund 1.7 Millionen gewachsen. 80 Prozent davon sind auf Zuwanderung zurückzuführen, vor allem aus EU- und EFTA-Staaten. Der Bund schätzt, dass im Jahr 2031 die ständige Wohnbevölkerung* der Schweiz 9.5 Millionen Menschen überschreiten wird.
Es wurde eine Volksinitiative eingereicht, die eine Begrenzung der ständigen Wohnbevölkerung fordert. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.
*Der Initiativtext definiert die ständige Wohnbevölkerung wie folgt: «Die ständige Wohnbevölkerung umfasst alle schweizerischen Staatsangehörigen mit einem Hauptwohnsitz in der Schweiz sowie alle ausländischen Staatsangehörigen mit einem Aufenthaltstitel für mindestens zwölf Monate oder mit einer Aufenthaltsdauer in der Schweiz von mindestens zwölf Monaten.»
Was würde sich ändern?
Falls die Initiative angenommen wird, wird die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz begrenzt.
Bis 2050 darf die ständige Wohnbevölkerung 10 Millionen Menschen nicht überschreiten. Überschreitet sie vor 2050 9.5 Millionen Menschen, müssen Bundesrat und Parlament insbesondere im Asylbereich und beim Familiennachzug Massnahmen ergreifen. Zudem können vorläufig Aufgenommene keine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung mehr erhalten. Internationale Abkommen müssen allenfalls neu verhandelt werden.
Wird die 10-Millionen-Grenze überschritten, müssen Bundesrat und Parlament alle verfügbaren Massnahmen ergreifen, damit die ständige Wohnbevölkerung wieder unter diesen Grenzwert sinkt. Internationale Abkommen, die zum Bevölkerungswachstum beitragen, müssen so bald wie möglich gekündigt werden. Sinkt die ständige Wohnbevölkerung innert zwei Jahren nicht wieder unter den Grenzwert, muss das Abkommen mit der EU über die Personenfreizügigkeit gekündigt werden. Damit werden auch alle weiteren Abkommen der Bilateralen l aufgehoben. Ab 2050 kann der Grenzwert erhöht werden, wenn es mehr Geburten als Todesfälle gibt.
Argumente der Befürworter/-innen
- Wegen der massiven Zuwanderung hat die ständige Wohnbevölkerung der Schweiz zugenommen. Meldungen zu Kriminalität sind alltäglich.
- Die Mieten steigen und es herrscht Wohnungsnot. Der Hauptgrund dafür ist die Zuwanderung.
- Die Schweiz wird immer mehr zubetoniert. Das verändert das Landschaftsbild und setzt die Natur unter Druck. Gleichzeitig nimmt die Lebensqualität ab.
Argumente der Gegner/-innen
- Durch die Initiative können weniger Arbeitskräfte aus der EU in der Schweiz arbeiten. Das schadet Wirtschaft und Wohlstand.
- Die Initiative führt zu gesellschaftlichen Problemen, da z. B. die Arbeit von Spitälern und vom Baugewerbe beeinträchtigt wird.
- Die Initiative gefährdet die Beziehungen zur EU, der wichtigsten politischen und wirtschaftlichen Partnerin der Schweiz.
Was ist die Europäische union?
Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss von 27 Staaten aus Europa. Sie hat das Ziel, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten zu stärken. Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, hat aber bilaterale Verträge (Abkommen) mit der EU abgeschlossen.
Aktuell gehören folgende Staaten zur EU: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Zypern.
Was macht die eu?
Das Ziel der EU ist es, die wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken. Das wichtigste wirtschaftliche Ziel ist der europaweite Binnenmarkt. Ein Binnenmarkt ist ein gemeinsamer Markt, in dem freier Handel betrieben wird. Die Grundlage des Freihandels bilden die folgenden vier Freiheiten: der freie Verkehr von Waren, von Personen (Personenfreizügigkeit), von Dienstleistungen und von Kapital.
Zum Beispiel: Katja ist aus Deutschland und ist Schuhmacherin. Sie möchte ihren eigenen Schuhladen eröffnen. Dafür nutzt sie die vier Freiheiten der EU:

Kapitalfreiheit:
Damit Katja den Laden eröffnen kann, braucht sie Geld (Kapital). Ein Investor aus Lettland stellt ihr dieses Geld zur Verfügung.

Dienstleistungsfreiheit:
Katja beauftragt eine Architektin aus Schweden den Bau ihrer Filiale zu planen.

Personenfreizügigkeit:
Während ihrem Urlaub hat sie den italienischen Schuhmacher Peppino kennengelernt. Nach der Eröffnung des Schuhladens kommt Peppino nach Deutschland und arbeitet für Katja.

Warenfreiheit:
Besonders in Polen ist die Nachfrage nach Peppinos und Katjas Schuhen sehr gross. Deshalb verschickt Katja viele Schuhe nach Warschau.
Der Verkehr von Waren, Kapital, Personen und Dienstleistungen ist auch in anderen Ländern möglich. Jedoch gibt es da oft strenge Regeln und Einschränkungen. Damit im ganzen Binnenmarkt der EU die gleichen Freiheiten gelten können, wurden die Einschränkungen aufgehoben und die Gesetze in den Mitgliedstaaten werden fortlaufend vereinheitlicht. Neben diesem gemeinsamen Binnenmarkt fördert und regelt die EU die Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen, wie z.B. in der Umwelt, der Bildung oder dem Verkehr.
Was sind die Aufgaben der eu?
Die Aufgaben sind zwischen der EU und den Mitgliedstaaten aufgeteilt. Grundsätzlich kann die EU nur jene Aufgaben wahrnehmen, die in Verträgen geregelt sind. Damit ein Vertrag gilt, müssen alle Mitgliedstaaten einverstanden sein. Die Mitgliedstaaten entscheiden also selbst, welche Aufgaben die EU haben soll.
- Es gibt Bereiche, für die die EU allein zuständig ist. Die EU kann in diesen Bereichen eigenständig Gesetze beschliessen. Die Mitgliedstaaten müssen sich an die Gesetze halten. Die Mitgliedstaaten können in diesen Bereichen keine eigenen Gesetze beschliessen (z.B. in der Handelspolitik).
- Für andere Bereiche sind die EU und die Mitgliedstaaten gemeinsam zuständig. Die Mitgliedstaaten beschliessen in diesen Bereichen eigene Gesetze, die EU kann diese aber ergänzen (z.B. in der Umweltpolitik).
- In gewissen Bereichen beschliessen die Mitgliedstaaten selbst Gesetze, sprechen sich aber mit anderen Mitgliedstaaten ab und arbeiten zusammen (z.B. Zusammenarbeit der Polizei).
- In den restlichen Bereichen sind die Mitgliedstaaten unabhängig. Für diese Bereiche beschliessen sie selbst Gesetze (z.B. in der Jugendförderung).
Wie sieht die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU aus?
Die Beziehung zwischen der Schweiz und der EU wird immer wieder diskutiert. Das Schweizer Volk konnte schon mehrmals darüber abstimmen.
- 1992: Das Schweizer Volk hat mit 50.3% Nein-Stimmen den Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) abgelehnt. Mit einem Beitritt hätte sich die Schweiz noch stärker am EU-Binnenmarkt beteiligen können.
- 2000: Das Schweizer Volk hat mit 67.2% Ja-Stimmen den Bilateralen Verträgen I als Alternative zum EWR zugestimmt.
- 2001: Das Schweizer Volk hat mit 76.8% Nein-Stimmen die EU-Beitrittsinitiative abgelehnt.
- Zwischen 2005 und 2009: Verschiedene Erweiterungen der Bilateralen Beziehungen (darunter die Bilateralen II) wurden angenommen.
- 2014: Das Schweizer Volk hat mit 50.3% Ja-Stimmen die Masseneinwanderungsinitiative angenommen.
- 2019: Das Schweizer Volk hat mit 63.7% Ja-Stimmen der Übernahme der EU-Waffenrichtlinie zugestimmt.
Die Schweiz ist kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union (EU). Sie arbeitet aber eng mit der EU zusammen. Dazu hat sie mit der EU verschiedene Verträge ausgehandelt, unter anderem die Bilateralen I und II.
Bilaterale Verträge I
Die Bilateralen I gelten seit 2002. Sie bestehen aus sieben einzelnen Verträgen. Die Verträge bilden ein Paket: Wenn ein Vertrag der Bilateralen I gekündigt wird, werden alle anderen Verträge der Bilateralen I ungültig (Guillotine-Klausel). Durch die Bilateralen I hat die Schweiz in gewissen Bereichen Zugang zum EU-Binnenmarkt. Ein Vertrag der Bilateralen I ist zum Beispiel die Personenfreizügigkeit. Darin wird geregelt, dass Arbeitnehmer/-innen grundsätzlich frei wählen können, ob sie in der EU oder in der Schweiz arbeiten und wohnen wollen. Weitere Verträge der Bilateralen I beschäftigen sich zum Beispiel mit der Forschung und der Landwirtschaft.
Bilaterale Verträge II
Die Bilateralen II gelten seit 2005. Sie bestehen aus neun einzelnen Verträgen. Ein Vertrag ist zum Beispiel das Schengen-Abkommen, das die Grenzkontrollen zwischen den EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz aufhebt. Wer zum Beispiel von der Schweiz nach Frankreich reist, muss nicht durch die Grenzkontrolle. Weitere Verträge der Bilateralen II beschäftigen sich zum Beispiel mit Medien, Bildung und Umwelt.
Bilaterale Verträge III
Die aktuell geltende Verträge mit der EU sind über 20 Jahre alt. Deshalb möchte der Bundesrat die Verträge erneuern. Der Bundesrat hat in den letzten Jahren mit der EU Verhandlungen geführt. Im März 2026 haben die beiden Seiten ein neues Vertragspaket unterzeichnet. Dieses wird auch «Bilaterale III» genannt. Die Bilateralen III bestehen aus zwei Teilen: Einerseits sollen sie die bestehenden Verträge sichern. Andererseits enthalten sie drei neue Verträge in den Bereichen Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Die Bilateralen III werden zurzeit im Parlament diskutiert und unterliegen dort dem fakultativen Referendum. Kommt es zu einem Referendum, wird die Bevölkerung über das Vertragspaket abstimmen.
Weitere Informationen zur EU findest du hier.
Was ist migration?
Man spricht von Migration, wenn Menschen ihren Wohnort wechseln. Meistens ist damit die Migration zwischen verschiedenen Ländern gemeint, wenn eine Person also aus einem Land in ein anderes Land zieht. Unterschieden werden kann zwischen Immigration und Emigration. Immigration bedeutet Einwanderung, und Emigration Auswanderung. Aus Schweizer Sicht sind Immigrant/-innen also Personen, die in die Schweiz einwandern und Emigrant/-innen Personen, die aus der Schweiz auswandern.
Migration in die Schweiz
Je nachdem, woher eine Person kommt und wohin sie geht, gibt es unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen zur Ein- und Auswanderung. Für Personen aus der EU und den EFTA-Staaten sind die Bedingungen für die Einwanderung innerhalb Europas erleichtert. Zur EFTA (Europäische Freihandelsassoziation) gehören die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen. Für Personen aus allen anderen Ländern sind die Bedingungen für die Einwanderung strenger.
Die Aufenthaltstitel
Wenn Personen in der Schweiz bleiben wollen, brauchen sie je nach Grund und Dauer des Aufenthaltes einen bestimmten Ausweis. Solche Ausweise werden auch Aufenthaltstitel genannt. Es gibt folgende Aufenthaltstitel:
Weitere Informationen zur Migration findest du hier.
Easyvote-school
Hier geht es zu den Unterrichtsmaterialien.
