Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum bedeutet, Anteil an einem Grundstück zu haben (Miteigentum). Dieses Miteigentum gibt Miteigentümer/-innen das Sonderrecht, bestimmte Teile eines Gebäudes (z. B. einzelne Stockwerke oder Teile von Stockwerken) alleinig zu benutzen und innen auszubauen. Bei Stockwerkeigentum kann frei entschieden werden, wie der Anteil verwaltet, benutzt oder ausgebaut wird, wenn dabei andere Miteigentümer/-innen in ihrer Nutzung nicht einschränkt werden.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)