Planungsbeschluss

Planungsbeschlüsse sind Vorentscheidungen über zu erreichende Ziele oder zu planende Massnahmen. Planungsbeschlüsse werden grundsätzlich in Form eines einfachen Bundesbeschlusses verabschiedet. Einfache Bundesbeschlüsse sind Entscheide des Parlaments. Sie unterstehen nicht dem Referendum. Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite, z. B. hohe Ausgaben, werden in Form eines Bundesbeschlusses verabschiedet. Bundesbeschlüsse unterstehen dem fakultativen Referendum.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Bundesbeschluss