Organspende

Die Organspende oder Transplantation bezeichnet die Übertragung von lebenden Organen, Zellen und Geweben von einem Menschen auf den anderen. In der Schweiz müssen für eine Organspende nach dem Tod drei Voraussetzungen erfüllt sein: Die betroffene  Person muss sich auf  einer Intensivstation befinden, zwei Ärzt/-innen müssen den Tod feststellen und gewisse medizinische Vorbereitungen müssen durchgeführt werden.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)