Leistungsauftrag

Gewisse Radio- und Fernsehsender haben sogenannte Leistungsaufträge. Das bedeutet, dass sie gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Leistungen zu erbringen. Zum Leistungsauftrag der SRG gehört z. B. gleichwertige Radio- und Fernsehprogramme sowie Online-Inhalte in allen vier Landessprachen anzubieten. Dies besonders in den Themenbereichen Information, Kultur, Bildung, Unterhal- tung und Sport. Der SRG-Leistungsauftrag wird von Aufsichtsbehörden überprüft und kann vom Bundesrat angepasst werden.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)