Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B)

Wer länger als ein Jahr in der Schweiz bleiben möchte, braucht eine Aufenthaltsbewilligung oder eine Niederlassungsbewilligung. Es gibt verschiedene Arten von solchen Bewilligungen. Ein Beispiel für eine Aufenthaltsbewilligung ist die Aufenthaltsbewilligung B für EU/EFTA-Bürger/-innen. Sie gilt für Angestellte, Selbstständige, Studierende und Nichterwerbstätige. Personen aus EU/EFTA-Staaten haben Anspruch auf eine Aufenthaltsbewilligung auch ohne Arbeit. Sie müssen dafür zeigen, dass sie auch ohne Arbeit genug Geld haben und versichert sind.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Aufenthaltsbewilligung
Ausweis B