Absolutes Mehr

Das absolute Mehr beschreibt bei  einer Wahl, wie viele Stimmen Kandidierende brauchen, um gewählt zu  werden. Um das absolute Mehr zu erreichen, brauchen Kandidierende eine  Stimme mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen. Werden also 100  gültige Stimmen abgegeben, so beträgt das absolute Mehr 51 Stimmen  (100/2 + 1). Das Absolutes Mehr wird in vielen Kantonen bei  Ständeratswahlen sowie bei Regierungsratswahlen und bei Bundesratswahlen angewendet.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)

Absolute Mehr