Assistierte Suizide

Bei assistierten Suiziden werden Sterbewillige dabei unterstützt, das eigene Leben zu beenden. Für assistierte Suizide gelten verschiedene Auflagen. Unter anderem müssen Sterbewillige urteilsfähig sein und ein ärztliches Rezept für das Sterbemittel erhalten. Ausserdem müssen sie das Sterbemittel selbst einnehmen. Sie werden dabei aber von Dritten (z. B. Hausärztin/Hausarzt oder Sterbehilfe-Organisation) unterstützt. Die Kosten für den assistierten Suizid trägt eine sterbewillige Person selbst.

Zusätzliche Begriffe (im Inspektor editieren)