
Die AHV (erste Säule)
Die AHV wird im «Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung» geregelt. Die AHV wird auch «staatliche Vorsorge» genannt.
Die AHV wird zu 73 Prozent durch das Umlageverfahren finanziert. Das heisst, dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die heutigen Renten der Renter/-innen werden also durch die heutigen AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.
Weil aber mehr Renten ausgezahlt werden als Beiträge eingezahlt werden, werden auch Einnahmen des Bundes genutzt, um die Renten zu finanzieren. 27 Prozent der Ausgaben der AHV stammen aus Einnahmen der Mehrwertsteuer, den Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie aus anderen Steuereinnahmen des Bundes.