Die AHV (erste Säule)

Die AHV wird im «Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung» geregelt. Die AHV wird auch «staatliche Vorsorge» genannt.

Die AHV wird zu 73 Prozent durch das Umlageverfahren finanziert. Das heisst, dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die heutigen Renten der Renter/-innen werden also durch die heutigen AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.

Weil aber mehr Renten ausgezahlt werden als Beiträge eingezahlt werden, werden auch Einnahmen des Bundes genutzt, um die Renten zu finanzieren. 27 Prozent der Ausgaben der AHV stammen aus Einnahmen der Mehrwertsteuer, den Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie aus anderen Steuereinnahmen des Bundes.

Wer muss einen AHV-Beitrag bezahlen?

Die AHV-Beiträge werden jeweils zur Hälfte von den Arbeitgebenden und zur Hälfte von den Arbeitnehmenden bezahlt.

Die Beitragspflicht beginnt für erwerbstätige Personen mit 17 Jahren. Für Personen, die nicht erwerbstätig sind, beginnt die Beitragspflicht mit 20 Jahren. Diese Personen müssen den kompletten AHV-Beitrag selbst bezahlen. 

Das Beitragsjahr beginnt jeweils am 1. Januar. Wenn du a z. B. im Juni 17 oder 20 Jahre alt wirst, zahlst du erst ab dem darauffolgenden 1. Januar einen Beitrag

Wie viel AHV-Beitrag muss ich bezahlen?

Je nachdem ob du erwerbstätig, oder nicht erwerbstätig bist, zahlst du einen anderen AHV-Beitrag ein: Der Prozentsatz, der für den AHV-Beitrag von deinem Lohn abgezogen wird, ist also unterschiedlich. Da es sich um einen Prozentsatz handelt ist dein AHV-Beitrag von der Höhe deines Lohnes abhängig.

  • Arbeitnehmende zahlen 4.35 Prozent (5.275 Prozent inklusive IV und EO) des Lohns an die AHV.
  • Personen, die selbstständig arbeiten, zahlen je nach Einkommen und Investitionen in ihr Unternehmen unterschiedlich viel an die AHV. Der Beitrag liegt zwischen 5.371 und 10 Prozent des Einkommens.
  • Wer über 20 Jahre alt ist, aber nicht erwerbstätig ist, muss mindestens 422 Franken pro Jahr (514 Franken inkl. IV und EO) an die AHV bezahlen.  Es kann sein, dass auch noch Verwaltungskosten dazu kommen. Je nachdem wie viel Vermögen eine nicht arbeitstätige Person hat, und ob sie z. B. studiert, kann der Beitrag auch höher sein.

 

Achtung! 

Jede Person über 20 muss mindestens 422 Franken  pro Jahr (514 Franken inkl. IV und EO) an die AHV bezahlen. Wenn sie/er das nicht tut, entsteht eine Beitragslücke. Du musst dich selbst darüber informieren, ob du eine Beitragslücke hast. Die Beitragslücke kann bis zu fünf Jahre später noch nachbezahlt werden.

Wie bezahle ich meinen AHV-Beitrag?

Wenn du beitragspflichtig bist, dann erhältst du ein individuelles Konto bei der Ausgleichskasse deines Arbeits-, Wohn- oder Studienortes. Jeder Kanton und gewisse berufliche Verbände haben eine Ausgleichskasse. Dort erhältst du auch einen Kontoauszug zu deinem individuellen Konto. (Hier findest du deine Ausgleichskasse). Wenn du in verschiedenen Kantonen beitragspflichtig bist, hast du bei verschiedenen Ausgleichskassen individuelle Konten. Bei den Ausgleichskasse kannst du Informationen zu deinen AHV-Beiträgen einholen. 

Wenn du Lohn erhältst, wird dein Beitrag (4.35 Prozent, 5.3 Prozent inklusive IV und EO) direkt vom Lohn abgezogen. Zusammen mit dem Beitrag deines oder deiner Arbeitgebenden (4.35 Prozent, 5.3 Prozent inklusive IV und EO) wird das Geld auf dein individuelles Konto einbezahlt.

Wenn du nicht arbeitest, unter 25 Jahre alt bist und studierst, bekommst du eine Rechnung von der Ausgleichskasse deines Studienkantons. Diese musst du bezahlen. Wenn du nicht arbeitest und nicht studierst, musst du dich selbst bei deiner Ausgleichskasse über deine Beitragspflicht informieren.

Wie viel Rente erhalte ich aus meinem AHV-Beitrag?

Die Höhe der Rente hängt von zwei Dingen ab. Erstens davon , wie viel eine Person während ihrer Erwerbstätigkeit durchschnittlich verdient hat. Es gibt jedoch eine minimale sowie eine maximale AHV-Rente. 2023 beträgt die minimale Rente 1225 Franken und die maximale Rente 2450 Franken pro Monat.

Zweitens hängt sie auch von der Anzahl der Beitragslücken ab. Eine Beitragslücke entsteht in jedem Jahr, in dem ein AHV-Beitrag von weniger als 422 Franken (514 Franken inkl. IV und EO) einbezahlt wird. Für jede Beitragslücke zwischen dem 20. Lebensjahr und der Pensionierung wird die AHV-Rente um mindestens 2.3 Prozent gekürzt. Diese Beitragslücken können bis zu fünf Jahre später noch nachbezahlt werden.