Die Altersvorsorge

In der Schweiz ist die Altersvorsorge in drei Teile aufgeteilt. Bildlich gesprochen, bilden diese drei Teile die Säulen, welche das Leben während der Pension finanziell stützen. Deswegen wird bei der Schweizer Altersvorsorge vom «3-Säulen-Prinzip» gesprochen. Die drei Säulen sind die AHV, die berufliche Vorsorge und die Selbstvorsorge. Hier erklären wir dir im Detail, wie dieses Prinzip funktioniert.
Übersicht
- Überblick der Altersvorsorge
- Die Entstehung der Altersvorsorge
- Herausforderungen der AHV
Kurzer Überblick

Die AHV (1. Säule)
Die 1. Säule der Altersvorsorge ist die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung, auch staatliche Vorsorge genannt). Das Ziel der AHV ist es, dass Rentner/-innen den Grundbedarf (z. B. Essen und Kleider) während der Pension decken können. Die AHV ist obligatorisch.
Die AHV wird zu 73 Prozent durch das Umlageverfahren finanziert. Das heisst, dass die aktuellen Ausgaben durch die aktuellen Einnahmen finanziert werden. Die heutigen Renten der Renter/-innen werden also durch die heutigen AHV-Beiträge der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden bezahlt.
Weil aber mehr Renten ausgezahlt werden als Beiträge eingezahlt werden, werden auch Einnahmen des Bundes genutzt, um die Renten zu finanzieren. 27 Prozent der Ausgaben der AHV stammen aus Einnahmen der Mehrwertsteuer, den Abgaben auf Tabak und Alkohol sowie aus anderen Steuereinnahmen des Bundes.
Die berufliche Vorsorge (2. Säule)
Die 2. Säule der Altersvorsorge ist die berufliche Vorsorge. Das Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, dass Rentner/-innen während der Pension ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten können. Die berufliche Vorsorge ist nur für gewisse Personen obligatorisch.
Die berufliche Vorsorge wird durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert.
In diesem Verfahren hat eine Person am Ende der Versicherungsperiode (also bei der Pensionierung, oder wenn eine Person sich das Geld auszahlen lässt) Anrecht auf die Beiträge, die für sie eingezahlt wurden und auf die Zinsen, die sie auf dieses Guthaben erhalten hat.


Die Selbstvorsorge (3. Säule)
Die 3. Säule der Altersvorsorge ist die private Vorsorge. Das Ziel der privaten Vorsorge ist es, dass Rentner/-innen während der Pension zusätzliche individuelle Bedürfnisse finanziell decken können. Die 3. Säule ist freiwillig. Sie wird weiter eingeteilt in die Säule 3a (gebundene Selbstvorsorge) und 3b (freie Selbstvorsorge).
Die dritte Säule ist wie eine Art Bank-Konto: Sie wird durch normales Sparen finanziert. Was darauf einbezahlt wird, kann auch wieder bezogen werden. Wenn das Konto leer ist, gibt es daraus keine Rente mehr.
Die Entstehung der Altersvorsorge
1925 Einführung der AHV in der Verfassung
1947 Erstes Gesetz zur AHV
1948 Die ersten Personen erhalten AHV-Renten
1951-1969 Erste bis siebte AHV-Revision
In dieser Zeit gab es einige Änderungen an der AHV. Unter anderem wurde das Rentenalter der Frauen von 65 auf 63 gesenkt (1957) und es wurde eingeführt, dass Ausländer/-innen die gleichen Renten erhalten wie Schweizer/-innen (1961).
1972 Einführung des 3-Säulen-Prinzip
In diesem Jahr wurde das 3-Säulen-Prinzip in der Bundesverfassung niedergeschrieben. Es ist also das Geburtsjahr des heutigen Systems der Altersvorsorge.
1973-1980 8. und 9. AHV-Revision
In diesen beiden Revisionen wurde unter anderem die Beitragspflicht der Arbeitnehmenden und Arbeitgebenden erhöht.
1985 Einführung der beruflichen Vorsorge
In diesem Jahr ist das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in Kraft getreten. Die in der Bundesverfassung niedergeschriebene 2. Säule ist nun also gesetzlich geregelt.
1987 Einführung der Säule 3a
1997 10. AHV-Revision
Bei dieser Revision wurde unter anderem die Einzelrente eingeführt und das Rentenalter der Frauen auf 64 erhöht.
2004-2006 1. BVG-Revision
In dieser Zeitperiode wurde das BVG zum ersten Mal überarbeitet. So wurden z. B. die Eintrittsschwelle und der Umwandlungssatz gesenkt.
2008 Änderung des AHV-Gesetzes
Einführung der 13-stelligen Sozialversicherungsnummer.
2010 Ablehnung tieferer Umwandlungssatz
Die Bundesversammlung verabschiedete im Jahr 2008 eine Senkung des Umwandlungssatzes. Am 7. März 2010 hat die Bevölkerung aufgrund eines Referendums über diese Änderung abgestimmt und sie abgelehnt.
2011-2012 Anpassungen BVG
In diesen Jahren wurden verschiedene strukturelle Anpassungen am BVG vorgenommen. So wurden z. B. verschiedene Massnahmen für ältere Arbeitnehmende verabschiedet.
2012 Teilrevision AHV
Die drei wichtigsten Änderungen dieser Revision waren:
- Personen, die in der Schweiz arbeiten, aber für ein Unternehmen arbeiten, das den Sitz nicht in der Schweiz hat, müssen neu die gleichen Beiträge zahlen, wie andere Arbeitnehmende.
- Der Maximalbeitrag, der an die AHV gezahlt werden muss, wird neu festgelegt. Jetzt beträgt er jeweils das 50-Fache des Mindestbeitrags.
- Personen, die Frühpensioniert werden, wechseln neu nicht mehr die Ausgleichskasse.
2017 Altersvorsorge 2020 wird abgelehnt
Die Altersvorsorge 2020 sah unter anderem vor, dass das Rentenalter der Frauen ab 2021 65 Jahre sein würde, und dass mehr Gelder aus der Mehrwertsteuer an die AHV gehen sollten.
2020 Steuerreform und AHV-Finanzierung
Mit dieser Abstimmung wurden die Steuern angepasst, die Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zahlen müssen. Gleichzeitig wurde der AHV-Beitrag erhöht, den Arbeitgebende und Arbeitnehmende zahlen müssen.
2024 Einführung AHV 21
Mit der AHV 21 wird das Rentenalter der Frauen schrittweise auf 65 Jahre erhöht. Zudem wurde auch die Mehrwertsteuer per 1.1.2024 erhöht.
2024 Annahme 13. AHV-Rente
Es wurde eine Volksinitiative angenommen, die eine 13. AHV-Rente fordert. Diese 13. Rente soll spätestens ab 2026 ausgezahlt werden.
Herausforderungen der AHV
Gesellschaftliche Entwicklungen:
Das Verhältnis der Personen, die AHV-Beiträge bezahlen, zu jenen Personen, die eine AHV-Rente erhalten, hat sich verändert. Dies, weil bei Einführung der AHV vor mehr als 70 Jahren noch 6.6 Erwerbstätige pro pensionierter Person AHV-Beiträge bezahlt haben, heute aber nur noch 3.3 Erwerbstätige. Der Bund geht davon aus, dass das Verhältnis in Zukunft weiter sinken wird.
Verschiedene Entwicklung in der Gesellschaft sind hierfür verantwortlich:
- Die Lebenserwartung steigt. Menschen in der Schweiz werden immer älter und beziehen darum länger eine Rente.
- Die Geburtenrate sinkt. Es gibt immer weniger junge Menschen, die die älteren auf dem Arbeitsmarkt ablösen.
- Die Baby-Boomer Generation geht in Pension. In den 50er und 60er-Jahren gab es in der Schweiz viel mehr Kinder als sonst. Die Kinder dieser Generation (Baby-Boomer) sind mittlerweile im Pensionsalter, es gibt also mehr Pensionierte als es Arbeitende gibt.
Wirtschaftliche Entwicklungen:
Die AHV ist hauptsächlich durch Lohnbeiträge und Steuern finanziert. Wenn sich also die Wirtschaft in einer schlechten Lage befindet, es z. B. viel Arbeitslosigkeit gibt, fehlt auch der AHV Geld.
Die Pensionskasse wird durch das Kapitaldeckungsverfahren finanziert. Die Pensionskassen versuchen also, mit dem Geld, das eingezahlt wird, mehr Geld zu machen. Dafür investieren sie z. B. in Immobilien. Der Gewinn, den sie aus diesen Investitionen erhalten, wird Rendite genannt. Wenn die Wirtschaft sich in einer schlechten Lage befindet, sind die Renditen weniger hoch. Das Geld, das auf das eigene Pensionskassen-Konto einbezahlt wurde, vermehrt sich also weniger stark als vorher. Auf der anderen Seite leben Menschen heute viel länger als früher. Das Geld muss also länger halten. Wie viel die Pensionskassen aber als Rente auszahlen müssen, ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt deswegen Pensionskassen, welche die Beiträge der heutigen Arbeitnehmenden für die Renten von heutigen Rentner/-innennutzen. Die Idee der beruflichen Vorsorge, dass alle für sich selbst sorgen, wird also nicht umgesetzt.