Verhüllungsverbot7. März 2021

Ziel: In der Schweiz soll verboten werden das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen.

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Ausgangslage

In der Schweiz gibt es momentan kein nationales Verhüllungsverbot. In den Kantonen St. Gallen und Tessin ist das Tragen von Kleidern verboten, die das Gesicht verhüllen z.B. Burka oder Niqab. Eine Burka ist ein Umhang, der den ganzen Körper verhüllt. Die Augen sind durch ein Netz bedeckt. Eine Niqab ist ein Schleier, der das ganze Gesicht verhüllt. Die Augen sind nicht bedeckt.

In 15 Kantonen dürfen Personen an Demonstrationen und Sportanlässen ihr Gesicht nicht verhüllen.

Es wurde eine Initiative eingereicht, die es verbietet, das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab. Das Parlament hat einen indirekten Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet.

Was würde sich ändern?

Wird die Initiative angenommen, ist es verboten in der Schweiz das Gesicht an öffentlich zugänglichen Orten zu verhüllen. Öffentlich zugängliche Orte sind z.B. Restaurants, Fussballstadien, die Natur oder die Strasse. Das Verbot gilt für EinwohnerInnen und TouristInnen. Ausgenommen von diesem Verbot sind religiöse Orte. 

Ebenso darf das Gesicht verhüllt werden:

  • aus gesundheitlichen Gründen, z.B. Hygienemaske
  • gegen das Wetter, z.B. Schal im Winter
  • für die eigene Sicherheit, z.B. Motorradhelm
  • für einen einheimischen Brauchtum. z.B. Fasnachtskostüm

Argumente der Befürworter/-innen

  • In der Schweiz blicken sich Menschen ins Gesicht, wenn sie miteinander sprechen. Diese Freiheit und Werte gilt es zu schützen.
  • Frauen kämpfen weltweit gegen einen Verhüllungszwang. Ein Verbot ist keine Kleidervorschrift, sondern hilft der Gleichberechtigung.
  • Ein nationales Verbot richtet sich auch gegen verhüllte StraftäterInnen. Das schafft mehr Sicherheit.

Argumente der Gegner/-innen

  • Es gibt nur wenige Frauen in der Schweiz, die ihr Gesicht verhüllen. Ein nationales Verbot ist übertrieben.
  • Die Kantone sollen zuständig bleiben und selbst Regeln aufstellen. Sie kennen die Bedürfnisse ihrer Bevölkerung.
  • Frauen werden nicht gestärkt. Die Initiative kann sogar dazu führen, dass verhüllte Frauen nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können.

Mehr zum Thema

Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde am 15. September 2017 eingereicht. Der Bundesrat hat dazu einen indirekten Gegenvorschlag ausgearbeitet. Am 19. Juni 2020 hat das Parlament beschlossen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und hat den indirekten Gegenvorschlag angenommen.

Definition «Indirekter Gegenvorschlag»

Mit einem indirekten Gegenvorschlag kann der Bundesrat ein neues Gesetz als Alternative zu einer eingereichten Volksinitiative vorschlagen. Das Initiativkomitee kann sich entscheiden, ob es seine eigene Initiative zurückziehen möchte.

Wird die Volksinitiative zurückgezogen, so tritt der indirekte Gegenvorschlag – das Gesetz – in Kraft. Wird die Volksinitiative nicht zurückgezogen, gibt es eine Abstimmung über die Volksinitiative. Wird die Volksinitiative angenommen, so tritt die Volksinitiative in Kraft. Wird sie abgelehnt, so tritt der indirekte Gegenvorschlag – das vorgeschlagene Gesetz – in Kraft. Vorausgesetzt, es wird kein Referendum

Wie würde es nach einer Annahme der Vorlage weitergehen?

Mit einer eidgenössischen Volksinitiative können stimmberechtigte Personen eine Änderung der Bundesverfassung vorschlagen. Wird die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» angenommen, wird die Bundesverfassung um den vorgeschlagenen Artikel ergänzt. Das Parlament (National- und Ständerat) muss basierend darauf innerhalb von zwei Jahren ein Gesetz ausarbeiten. Das Gesetz präzisiert den Inhalt der Volksinitiative und legt ihre Umsetzung fest.

Wie würde es nach einer Ablehnung der Vorlage weitergehen?

Wird die Volksinitiative abgelehnt, tritt stattdessen der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrats in Kraft. Es sei denn, es wird ein Referendum gegen das vorgeschlagene Gesetz ergriffen. Wird ein Referendum gegen den indirekten Gegenvorschlag ergriffen, stimmen wir in einer nächsten Abstimmung darüber ab.

Der indirekte Gegenvorschlag

Was würde sich ändern?

Tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, müssen Personen ihr Gesicht zeigen, wenn es zur Identifizierung notwendig ist. Das kann z.B. in Ämtern, im öffentlichen Verkehr oder im Flugzeug vorkommen. Wer ihr / sein Gesicht nicht zeigt, erhält eine Busse und darf z.B. nicht mehr im ÖV mitfahren.   

Tritt der indirekte Gegenvorschlag in Kraft, gibt es zudem Änderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz, im Gleichstellungsgesetz und im Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe. Dabei wird geregelt, dass vor allem Frauen bei der Integration unterstützt werden. Neu erhalten auch Organisationen Geld, die die Gleichstellung von Mann und Frau ausserhalb der Arbeitswelt fördern. Und es wird geregelt, dass die Verbesserung der Situation der Frauen ein wichtiges Ziel bei der Unterstützung von ärmeren Ländern ist.

Der gesamte indirekte Gegenvorschlag ist hier verfügbar.

Regierungsmeinung indirekter Gegenvorschlag

  • Nationalrat: Ja (113 Ja, 77 Nein, 7 Enthaltungen)
  • Ständerat: Ja (35 Ja, 8 Nein, 2 Enthaltungen)

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» und zum politischen System der Schweiz ?.

RESULTAT

ANGENOMMEN

JA: 51.2%
NEIN: 48.8%

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