E-ID-Gesetz7. März 2021

Ziel: Es soll eine freiwillige elektronische Identität (E-ID) zur Überprüfung der Identität im Internet eingeführt werden.

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Ausgangslage

Bei einigen Online-Angeboten muss die Identität der NutzerInnen überprüft werden, z.B. für den Abschluss eines Handy-Abos. Es gibt in der Schweiz kein vom Bund anerkanntes Verfahren zur Überprüfung der Identität der NutzerInnen im Internet.

Das Parlament hat beschlossen, eine elektronische Identität (E-ID) einzuführen. Dabei handelt es sich um ein vom Bund anerkanntes Verfahren zur Überprüfung der Identität der NutzerInnen im Internet. Das Verfahren wird im Gesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) geregelt. Gegen dieses Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Deshalb stimmen wir nun darüber ab.

Was würde sich ändern?

Wird das E-ID-Gesetz angenommen, kann eine Person bei einer anerkannten E-ID-Anbieterin ihre E-ID beantragen. Die AnbieterInnen leiten den Antrag an den Bund weiter. Der Bund überprüft die Identität der Person und schickt die notwendigen Daten an die E-ID-Anbieterin. Die Person muss der Weitergabe der Daten immer zustimmen. Die E-ID ist freiwillig.

Mit der E-ID kann eine Person sich bei verschiedenen Online-Diensten anmelden und Dienstleistungen beziehen, z.B. einen Auszug beim Betreibungsamt beantragen oder ein Bankkonto eröffnen.

Gemeinden, Kantone und private Unternehmen können E-ID-AnbieterInnen werden. Dazu müssen sie sich vom Bund anerkennen und laufend kontrollieren lassen.

Argumente der Befürworter/-innen

  • Die Überprüfung der Identität durch den Bund macht die Nutzung von Online-Diensten einfacher und sicherer.
  • Andere Staaten haben bereits eine E-ID. Die Schweiz muss in dem Bereich aufholen.
  • Der Bund kontrolliert die Anträge und die E-ID-AnbieterInnen. Die AnbieterInnen sorgen nur für die technische Umsetzung. Diese Aufgabenteilung ist sinnvoll.

Argumente der Gegner/-innen

  • Die E-ID ist vergleichbar mit einem amtlichen Ausweis, z.B. der Identitätskarte. Private Unternehmen sollen keine amtlichen Ausweise ausstellen dürfen.
  • Für die E-ID stellt der Bund privaten Unternehmen persönliche Daten der Bevölkerung zur Verfügung.
  • Die Speicherung von persönlichen Daten bei privaten Unternehmen gefährdet den Datenschutz.

Mehr zum Thema

Am 1. Juni 2018 hat der Bundesrat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (BGEID) verabschiedet. In der Herbstsession 2019 wurde das neue BGEID in der Bundesversammlung (Nationalrat und Ständerat) diskutiert und angenommen. Am 13. Februar 2020 wurde das fakultative Referendum dagegen ergriffen.

Gibt es die E-ID nicht schon?

Ja und Nein. Es gibt momentan private Unternehmen, die eine E-ID anbieten. Mit dieser können z.B. digitale Angebote der Post oder der SBB genutzt werden. Die privaten Unternehmen werden momentan nicht vom Bund anerkannt oder kontrolliert. Wird das E-ID-Gesetz angenommen, werden die privaten Unternehmen vom Bund anerkannt und kontrolliert.

Anmeldung E-ID

Es gibt private Unternehmen, die bereits eine E-ID anbieten. Du meldest dich direkt über die Homepage des privaten Unternehmen für die E-ID an.  Das Unternehmen überprüft deine Angaben und deine Identität, indem du z.B. deine ID einscannen musst. Jetzt kannst du grundlegende digitale Angebote nutzen und z.B. ein Ticket kaufen.

Wird das Gesetz angenommen, gibt es vom Bund anerkannte Unternehmen, die eine E-ID anbieten. Du meldest dich über die Homepage dieses anerkannten Unternehmens für die E-ID an. Das Unternehmen leitet die Anfrage an den Bund weiter. Der Bund überprüft deine Angaben. Du musst zustimmen, damit der Bund deine persönlichen Angaben an das Unternehmen weiterleitet. Das Unternehmen überprüft dann, dass die angegebene Identität auch wirklich deine Identität ist, z.B. mit einer Video-Identifikation. Jetzt kannst du weiterführende digitale Angebote nutzen und z.B. ein Bankkonto eröffnen.

Anerkennung eines Unternehmens

Wird das Gesetz angenommen, muss ein privates Unternehmen, wenn es eine E-ID gemäss E-ID-Gesetz anbieten will, von der Eidgenössischen E-ID-Kommission anerkannt werden. Die Kommission überprüft dafür die Unternehmen nach folgenden Kriterien:

  • Das Unternehmen muss ein Schweizer Unternehmen sein. Dazu zählen auch der Bund, die Kantone und die Gemeinden.
  • Die Prozesse werden auf ihre Sicherheit überprüft.
  • Die Gesetze zum Datenschutz müssen eingehalten werden.
  • Die Daten müssen sicher und in der Schweiz aufbewahrt werden.

Weitere Kriterien findest Du im E-ID-Gesetz.

Du hast noch Fragen? Dann stell sie uns unter info @ easyvote.ch. Wir beantworten gerne alle deine Fragen zum Wirtschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien und zum politischen System der Schweiz ?.

RESULTAT

ABGELEHNT

JA: 35.6%
NEIN: 64.4%

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